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H&K SP5K für IPSC PCC

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luke-299
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H&K SP5K für IPSC PCC

Beitrag von luke-299 » Fr 27. Dez 2019, 13:34

Hallo!

Ich bin unschlüssig was die Verwendung einer SP5K für IPSC PCC angeht.
De Jure scheint es sich bei der SP5K ja um eine Pistole zu handeln. Für PCC Sind Waffen (und eben nicht explizit Langwaffen) zugelassen die von der Schulter abgefeuert werden. Bedeutet das für mich, dass ich nach der Montage der originalen Schulterstütze/Klappschaft in der PCC Division starten darf?

Hier ein Zitat aus dem Regelwerk:
"5.1.10 Waffen müssen einen Kolben haben, der es ermöglicht, sie im Anschlag von der Schulter zu
schießen (siehe Regel 10.5.15)."

"Kolben" wird in der englischen Fassung als "Stock" bezeichnet. Für mein Verständnis wäre das also in Ordnung.

Hat jemand Erfahrungen von Matches oder weiß hier näheres?

Danke

doorman
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Re: H&K SP5K für IPSC PCC

Beitrag von doorman » Fr 27. Dez 2019, 15:58

Ja darfst du! Muss von der Schulter geschossen werden, also mit Stock kein Problem.
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gewo
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Re: H&K SP5K für IPSC PCC

Beitrag von gewo » Fr 27. Dez 2019, 16:00

doorman hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 15:58
Ja darfst du! Muss von der Schulter geschossen werden, also mit Stock kein Problem.
Mit klappschaft wird sie aber - je nach importeur und importausfuehrung - zu einer 17/1/11 ....
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doorman
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Re: H&K SP5K für IPSC PCC

Beitrag von doorman » Fr 27. Dez 2019, 17:00

gewo hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 16:00
doorman hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 15:58
Ja darfst du! Muss von der Schulter geschossen werden, also mit Stock kein Problem.
Mit klappschaft wird sie aber - je nach importeur und importausfuehrung - zu einer 17/1/11 ....
Korrekt GEWO!
Jedoch nicht die Frage, er wollte nur wissen ob er damit IPSC in der PCC starten kann, das darf er.
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Re: H&K SP5K für IPSC PCC

Beitrag von luke-299 » Fr 27. Dez 2019, 18:45

Edit:

Danke für die Erläuterungen!

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Re: H&K SP5K für IPSC PCC

Beitrag von rupi » Fr 27. Dez 2019, 19:02

gewo hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 16:00
doorman hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 15:58
Ja darfst du! Muss von der Schulter geschossen werden, also mit Stock kein Problem.
Mit klappschaft wird sie aber - je nach importeur und importausfuehrung - zu einer 17/1/11 ....
die Frage ist jetzt wie Halbautomaten die von hausaus unter 60cm haben in Zukunft gehandhabt werden
Weil Z11 spricht nur von unter 60cm verkürzbaren

Ned von "war schon immer drunter"
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Re: H&K SP5K für IPSC PCC

Beitrag von HS911 » Fr 27. Dez 2019, 19:52

luke-299 hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 13:34
Hallo!

Ich bin unschlüssig was die Verwendung einer SP5K für IPSC PCC angeht.
De Jure scheint es sich bei der SP5K ja um eine Pistole zu handeln. Für PCC Sind Waffen (und eben nicht explizit Langwaffen) zugelassen die von der Schulter abgefeuert werden. Bedeutet das für mich, dass ich nach der Montage der originalen Schulterstütze/Klappschaft in der PCC Division starten darf?

Hier ein Zitat aus dem Regelwerk:
"5.1.10 Waffen müssen einen Kolben haben, der es ermöglicht, sie im Anschlag von der Schulter zu
schießen (siehe Regel 10.5.15)."

"Kolben" wird in der englischen Fassung als "Stock" bezeichnet. Für mein Verständnis wäre das also in Ordnung.

Hat jemand Erfahrungen von Matches oder weiß hier näheres?

Danke
Das IPSC Regelwerk ist so anzuwenden, wie es geschrieben steht - demzufolge kannst Du die Waffe verwenden, wenn Sie eine Schulterstütze/Schaft hat. Ob eine Waffe vom Gesetz her in eine andere Kategorie fällt, ist in dieser speziellen Hinsicht egal.

Vermutlich könnte die SP5 auch aus technischer/praktischer Sicht ganz gut für die PCC Division geeignet sein.
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Re: H&K SP5K für IPSC PCC

Beitrag von Warnschuss » Fr 27. Dez 2019, 21:22

rupi hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 19:02
gewo hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 16:00
doorman hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 15:58
Ja darfst du! Muss von der Schulter geschossen werden, also mit Stock kein Problem.
Mit klappschaft wird sie aber - je nach importeur und importausfuehrung - zu einer 17/1/11 ....
die Frage ist jetzt wie Halbautomaten die von hausaus unter 60cm haben in Zukunft gehandhabt werden
Weil Z11 spricht nur von unter 60cm verkürzbaren

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Ein interessanter Fall wäre die 59 cm lange Tavor X95 (.223 Rem.), die laut Austria Arms eine Pistole ist. Wenn das so ist, so frage ich mich, ob man dann mit dieser Begründung auch überall ein 20er AR-Magazin (sozusagen als „Pistolenmagazin“) dafür kaufen kann oder nicht. Es wäre sicherlich wünschenswert, aber ich bin da skeptisch, ob das so funktioniert.

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Re: H&K SP5K für IPSC PCC

Beitrag von gewo » Fr 27. Dez 2019, 23:27

Warnschuss hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 21:22
rupi hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 19:02
gewo hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 16:00


Mit klappschaft wird sie aber - je nach importeur und importausfuehrung - zu einer 17/1/11 ....
die Frage ist jetzt wie Halbautomaten die von hausaus unter 60cm haben in Zukunft gehandhabt werden
Weil Z11 spricht nur von unter 60cm verkürzbaren

Ned von "war schon immer drunter"
Ein interessanter Fall wäre die 59 cm lange Tavor X95 (.223 Rem.), die laut Austria Arms eine Pistole ist. Wenn das so ist, so frage ich mich, ob man dann mit dieser Begründung auch überall ein 20er AR-Magazin (sozusagen als „Pistolenmagazin“) dafür kaufen kann oder nicht. Es wäre sicherlich wünschenswert, aber ich bin da skeptisch, ob das so funktioniert.
Kaufen kannst es gerne
Musst dir dann halt mit deiner behoerde ausmachen was sache ist

Es muess jedes einzelne hicap magazin bei jedem besitzerwechsel ins ZWR gemeldet werden
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Re: H&K SP5K für IPSC PCC

Beitrag von Warnschuss » Fr 27. Dez 2019, 23:58

gewo hat geschrieben:Musst dir dann halt mit deiner behoerde ausmachen was sache ist
Oh je, lieber nicht, nein danke. :)
gewo hat geschrieben:Es muess jedes einzelne hicap magazin bei jedem besitzerwechsel ins ZWR gemeldet werden
Mein Gott, was für ein Zirkus! Das hätte man auch viel unbürokratischer lösen können.

Dieser Ibiza-Schlamassel wird uns indirekt noch länger heimsuchen. Nächstes Jahr kommen als Folge die grünen AWN in die Regierung. Auch wenn sie sicher nicht den Innenminister bekommen, wird es trotzdem nicht besser werden.
Ich will den BIMAZ wieder zurück! :crying-yellow: :lol:

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Re: H&K SP5K für IPSC PCC

Beitrag von Coolhand1980 » Sa 28. Dez 2019, 13:52

Die Tatsache, dass eine Schusswaffe unter 60cm lang ist, macht sie nicht automatisch zu einer Pistole. Es geht vielmehr darum, wofür die Basiswaffe einmal konzipiert wurde. Wenn es eine verkürzte Langwaffe war, ist die Pistoleneigenschaft mehr als fraglich. Bei der MP5k war es so, dass sie ursprünglich ohne Schaft geliefert wurde und dazu vorgesehen war, mittels eines Gurts freihändig geschossen zu werden. Dass das ein Schas war und schnell klappbare Schulterstützen dafür am Markt erschienen sind, ist eine andere Geschichte. Es ist hierzulande aber anders als in den USA, wo bei unterschreiten einer bestimmten LL keine Schulterstütze mehr montiert werden darf, und die Waffe damit automatisch als Pistole gilt, außer man besorgt sich eine SBR Ausnahmegenehmigung für 200,-

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Re: H&K SP5K für IPSC PCC

Beitrag von Ferrum » So 29. Dez 2019, 15:05

Und wo steht das im Gesetz? Da findet man ja nur eine FFW-Definition und keine für Pistolen, oder?

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Re: H&K SP5K für IPSC PCC

Beitrag von HowlingWolf » So 29. Dez 2019, 18:51

Coolhand1980 hat geschrieben:
Sa 28. Dez 2019, 13:52
Die Tatsache, dass eine Schusswaffe unter 60cm lang ist, macht sie nicht automatisch zu einer Pistole. Es geht vielmehr darum, wofür die Basiswaffe einmal konzipiert wurde. Wenn es eine verkürzte Langwaffe war, ist die Pistoleneigenschaft mehr als fraglich.
Das sehe ich nicht so. Das war vor dem 14.12. ein Thema ("gute" Pistole vs. "böse" HA-LW, die vom BMLV freigegeben werden muss).
Warnschuss hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 21:22
Ein interessanter Fall wäre die 59 cm lange Tavor X95 (.223 Rem.), die laut Austria Arms eine Pistole ist. Wenn das so ist, so frage ich mich, ob man dann mit dieser Begründung auch überall ein 20er AR-Magazin (sozusagen als „Pistolenmagazin“) dafür kaufen kann oder nicht. Es wäre sicherlich wünschenswert, aber ich bin da skeptisch, ob das so funktioniert.
Da kommen wir zu einer paradoxen Situation:
Das Magazin an sich ist für eine HA-LW konzipiert -> daher Kat. A gem. WaffG §17 Abs.1 Z10
Eine Waffe <60cm wird damit aber NICHT zu einer Kat. A gem. WaffG §17 Abs.1 Z8
Wäre für mich ähnlich wie ein Magazin >10 in einem Kat. C Repetierer.

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