ich habe die Beiträge schon gelesen zum Thema: Kinder am Schießstand, erlaubt oder nicht? Luftdruckwaffen? Kleinkaliber?
Derzeit lese ich raus, wenn es der Schießstandbetreiber OK findet dann : KEIN Problem.
Dann lese ich wieder was von "Wien" und andere Bundesländer.
Meine konkrete Frage wäre: Wenn ich eine WBK besitze, meine Tochter gerne mit Kat. B Waffen schießt, auch mit Rep.Langwaffen (Kal 223 und 308), ich natürlich anwesend bin und der Betreiber des Schießzentrums schriftlich damit einverstanden ist:
Könnte die Exgattin mir hier RECHTLICH Schwierigkeiten machen ?



Mündlich: macht sie das: sowieso ......

Vielleicht kennt jemand dieses Thema/Problem und hat hier eine konkrete Antwort.....für mich
Grüße und Danke !.-----