DerDaniel hat geschrieben:Rein rechtlich sollte man bei der Bestellung gleich eine (sinnvolle, also bei "lagernd" z.b. 10 Tage) Frist zur Lieferung setzten. Wird diese nicht eingehalten und man muss wo anders teuer bestellen, kann man (zumindest in D) den ersten Händler auf die Differenz Summe verklagen.
Ich ziehe das gerade bei einer Waffe durch, auf die mir knapp 25% versprochen wurden und danach wars plötzlich nicht mehr lieferbar. Schneller wird es meistens trotzdem nicht, aber es hat einen gewissen Lerneffekt bei den Händlern.
bin selber immer aergerlich wegen der lockangebote die es schon seit monaten nimmer gibt
von daher: viel glueck beim prozess
aber wenn der einigermaszen vernueftige AGBs hat kannst dich vermutlich brausen gehen, denn das geschaeft gilt meist erst mit der ausfolgung der ware als geschlossen. vorher kann er jederzeit zuruecktreten. das einklagen fruistrierter aufwendungen ist sicher theoretisch moeglich, aber da muessen halt die voraussetzungen stimmen damit da wirklich geld rauskommt. du musst den echten schaden nachweisen der dir entstanden ist, das wird spannend ..
neben den absichtlich auf bestimmten internetplattformen platzierten lockangeboten die dann beim erscheinen im geschaeft immer mit "...ui, bloed, die letzte wurde gestern verkauft. aber ich habe vom genau gleichen modell gerade heute die nachlieferung erhalten , kostet halt leider um 20% mehr .." kommentiert werden, gibts halt wirklich auch grosshaendler die sich um ihre eigenen haendlerpreislisten nix pfeiffen und einfach ware zu einem deutlich hoeheren preis verrechnen wenn sie dann kommt. wer clever ist versucht dort nicht mehr zu kaufen bzw bei waren dieser lieferanten immer eine etwas groessere sicherheitsspanne einzurechnen aber je laenger die lieferzeiten werden desto oefter trifft dich das auch bei "anstaendigen" lieferanten, denn wenn eine preiserhoehung kommt zahlst als haendler an den lieferanten immer den neuen preis, egal was du dem kunden vor ein paar monaten als preis ausgerechnet hast ...