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Re: Waffen aus Verlassenschaft pflegen

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:19
von JPS1
rhodium hat geschrieben:Wer ist der Erbe mit WBK-Erweiterungsrecht? Der im Testament dezidiert erwähnte oder im Falle eines Verzichts durch andere, auch der der sich "bereit" erklärt?

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Wenn der "bereit erklärte" selbst eingeantworteter Erbe ist, dann ja.
(ob jetzt als Erbteilungsübereinkommen im Verlassenschaftsverfahren oder einfach dann nach der Einantwortung zwischen den Erben aufgeteilt ist egal)

Wenn kein Erbe die Waffen will, dann können die/der Erbe sie einem Dritten überlassen, der hat aber kein Erweiterungsrecht (angesprochener Fall in §43 (2) Z2).

Wenn der Testamentserbe entschlägt, kommen die gesetzlichen Erben zum Zug (macht dann hier keinerlei Unterschied, aus welchem Grund man Erbe geworden ist, Hauptsache man steht als Erbe am Einantwortungsbeschluss).
Eine Erbserklärung kann man immer nur zu einer Quote abgeben (unbedingt/bedingt) oder ausschlagen.
Einzelne Gegenstände dabei auszunehmen ist nicht möglich.

Re: Waffen aus Verlassenschaft pflegen

Verfasst: Di 7. Mär 2017, 03:08
von Klagenfurter44
doc steel hat geschrieben:
hari hat geschrieben:Eventuell willst Du aber die Besonderheit der Stückzahl-Erweiterung im Erbfall nutzen. Wenn Du keine freien Plätze hast und die Kat B erbst, dann bekommst Du eine Erweiterung um die notwendigen Plätze. Hol Dir dazu noch Rechtsberatung, aber vielleicht kannst Du die zu erbenden Kat B's beim Waffenhaendler auf Depot legen.


Möglicherweise hab ich dich jetzt falsch verstanden...
WBK voll > erbt 2 Kat. B > WBK wird um 2 Kat. B erweitert.
WBK 1 Platz frei > erbt 2 Kat. B > WBK wird um 1 Kat. B erweitert.
WBK 2 oder mehr Plätze frei > erbt 2 Kat. B > keine Erweiterung, Waffen werden eingetragen.
Einantwortungsbescheid vom Notar ist auf der BH vorzulegen.

Wie mit der Verwahrung zwischenzeitlich de jure aussieht weiß ich nicht.
In meinem Fall verblieben die Waffen bis zum Erhalt des Einantwortungsbescheides offiziell im Tresor des Erblassers.


Ganz genau :!:

Re: Waffen aus Verlassenschaft pflegen

Verfasst: Sa 25. Mär 2017, 13:13
von seapoint
Danke für eure Tips und Hilfestellung.

Bei meinem letzten Besuch eines BM habe ich folgendes Angebot bekommen:
EUR 690 für eine PPQ m2 4" + eine "gratis Kurzwaffe" zum Vollmachen meiner WBK vor Erbschaftsannahme. WBK ist immer noch leer. ;-) Die "gratis Kurzwaffe" ist nicht näher definiert worden.
oder: EUR 500 für eine PPX + obiges.

Die PPQ deswegen weil ich nun schon vieles in der Hand hatte und die PPQ mit Abstand am Besten in meine Hand passt. Ja ich bin gänzlicher Neuling und hab auch das Angebot einer "Trainingseinheit" bekommen. Die PPX liegt nicht annähernd so gut wie die PPQ.

Für mich stellt sich die Frage, ob das Angebot für die PPQ tatsächlich so gut ist, wie es für mich klingt. Hoffe hier kann mir das wer bestätigen oder verneinen. PPX wird's wohl nicht werden.

DANKE!

lg
c.

Re: Waffen aus Verlassenschaft pflegen

Verfasst: Sa 25. Mär 2017, 13:32
von gewo
seapoint hat geschrieben:Für mich stellt sich die Frage, ob das Angebot für die PPQ tatsächlich so gut ist, wie es für mich klingt. Hoffe hier kann mir das wer bestätigen oder verneinen. PPX wird's wohl nicht werden.


hi

die PPX ist zu teuer
die gibts auch um nur ca. 400,- neu

der preis fuer die PPQ ist eigentlich ok
gibts da oder dort auch so um die 650,- bis 660,- neu

aber wenn er dir auch noch eine platzhalterwaffe auf die karte schreibt (ohne "ZWR-meldegebuehren" die es bei kat B ja garned gibt, oder sonstigen scherzen ...) dann ist das ned so uebel wenns ein haendler in deiner naehe ist ...

Re: Waffen aus Verlassenschaft pflegen

Verfasst: So 26. Mär 2017, 00:27
von hari
hab seit 2 1/2 Jahren eine PPQ M2 und bin damit sehr zufrieden.

Re: Waffen aus Verlassenschaft pflegen

Verfasst: So 26. Mär 2017, 07:15
von Kapselpracker
seapoint hat geschrieben:... Mit den gesetzlichen Erben gibt es kein Problem ......

seapoint hat geschrieben:... zum Vollmachen meiner WBK vor Erbschaftsannahme. ......

Also bist du jetzt gesetzlicher Erbe oder nicht?

Re: Waffen aus Verlassenschaft pflegen

Verfasst: So 26. Mär 2017, 09:52
von seapoint
Es gab einen Schenkungsvertrag, der nicht mehr unterfertigt werden konnte. Dieser liegt beim Notar auf. Der Notar hat mich in weiterer Folge gefragt, ob das als Schenkung abgewickelt werden soll oder als Erbschaft....

Rate mal wofür ich mich entschieden hab. ;-)

Re: Waffen aus Verlassenschaft pflegen

Verfasst: So 26. Mär 2017, 10:31
von Kapselpracker
seapoint hat geschrieben:....
Rate mal wofür ich mich entschieden hab. ;-)

Hmm.... :)

Re: Waffen aus Verlassenschaft pflegen

Verfasst: So 26. Mär 2017, 11:21
von oJo
Also ich würde dir zur PPQ raten, auch wenn ich persönlich die M2 nicht so sehr mag, da ich die Magazinhebel super finde.