Seite 3 von 4

Re: S&W 14 Trommel beschädigt

Verfasst: So 5. Okt 2014, 11:37
von sepp
:confusion-waiting: schön langsam wird's spannend

Nachdem sich der Geschäftsführer der Fa. Springer in der Weihburggasse verabschiedet
hat welcher mir am Telefon eine Rücknahme in Aussicht gestellt hatte, wird nun wieder
auf Zeit gespielt - lange werde ich der Sache nicht mehr so gelassen begegnen :snooty:

Behauptet wird dass sie nur als "Vermittler" nicht gewährleistungspflichtig sind :doh:

Gnädigerweise eventuell eine Reparatur (mit Tauschtrommel die sie suchen) von ihnen durchgeführt würde :shhh:

lg sepp :evil:

Re: S&W 14 Trommel beschädigt

Verfasst: So 5. Okt 2014, 12:34
von Mandella
Laß dich nicht pflanzen!!!

Da offensichtlich nur auf Zeit gespielt wird, um aus der Gewährleistungsfrist irgendwie heraus zu kommen, wäre es, in meinen Augen, an der Zeit die Samthandschuhe abzulegen, und der Firma mal mit Nachdruck zu zeigen, daß sie sowohl gegen ihre eigenen AGBs, als auch das Gesetz, verstößt.

Latsch einfach zu deinem Anwalt, laß ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und versenden, in denen die Firma zur sofortigen Rücknahme aufgefordert, oder eine entsprechende Anzeige und Klage in Aussicht gestellt, wird.
Zusätzlich solltest du ihnen androhen den Fall in Fachkreisen publik zu machen.
Dann wirds drauf ankommen, wie weit die Firma es drauf ankommen lassen will. Denn da du, nach allen Fakten die zu lesen waren, im Recht bist, liegt der Fall klar und eindeutig.

Auf jeden Fall hat diese Firma eins erreicht: Ich persönlich werde bei dieser "sauberen" Firma niemals etwas zu ersteigern versuchen, da sie für mich unseriös ist.
Und da sie bei ihren eigenen Versteigerungen schon unseriös ist, werde ich mich auch von den Ladengeschäften, in denen das Personal sowieso "sehr eigen, kundenfeindlich und seltsam" ist fern halten.
Sprich an mir verdient diese Firma keinen einzigen Cent mehr. Und zu diesem Wort stehe ich, da es in Wien viel bessere Händler gibt, denen man auch vertrauen kann.

Re: S&W 14 Trommel beschädigt

Verfasst: So 5. Okt 2014, 12:47
von Incite
Mandella hat geschrieben:Laß dich nicht pflanzen!!!

Da offensichtlich nur auf Zeit gespielt wird, um aus der Gewährleistungsfrist irgendwie heraus zu kommen, wäre es, in meinen Augen, an der Zeit die Samthandschuhe abzulegen, und der Firma mal mit Nachdruck zu zeigen, daß sie sowohl gegen ihre eigenen AGBs, als auch das Gesetz, verstößt.

Latsch einfach zu deinem Anwalt, laß ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und versenden, in denen die Firma zur sofortigen Rücknahme aufgefordert, oder eine entsprechende Anzeige und Klage in Aussicht gestellt, wird.
Zusätzlich solltest du ihnen androhen den Fall in Fachkreisen publik zu machen.
Dann wirds drauf ankommen, wie weit die Firma es drauf ankommen lassen will. Denn da du, nach allen Fakten die zu lesen waren, im Recht bist, liegt der Fall klar und eindeutig.

Auf jeden Fall hat diese Firma eins erreicht: Ich persönlich werde bei dieser "sauberen" Firma niemals etwas zu ersteigern versuchen, da sie für mich unseriös ist.
Und da sie bei ihren eigenen Versteigerungen schon unseriös ist, werde ich mich auch von den Ladengeschäften, in denen das Personal sowieso "sehr eigen, kundenfeindlich und seltsam" ist fern halten.
Sprich an mir verdient diese Firma keinen einzigen Cent mehr. Und zu diesem Wort stehe ich, da es in Wien viel bessere Händler gibt, denen man auch vertrauen kann.


Was willst du klagen?

Wenn er ein Recht hat dann auf Gewährleistung. Der Händler kann entscheiden wie er die schadhafte Sache beheben will.

Sofern die Mängelbeschreibung schriftlich vorliegt kommt der aus der Gewährleistung mit "Aussitzen" net raus.

lg

Re: S&W 14 Trommel beschädigt

Verfasst: So 5. Okt 2014, 16:50
von Helmal
Incite hat geschrieben:
Mandella hat geschrieben:Laß dich nicht pflanzen!!!

Da offensichtlich nur auf Zeit gespielt wird, um aus der Gewährleistungsfrist irgendwie heraus zu kommen, wäre es, in meinen Augen, an der Zeit die Samthandschuhe abzulegen, und der Firma mal mit Nachdruck zu zeigen, daß sie sowohl gegen ihre eigenen AGBs, als auch das Gesetz, verstößt.

Latsch einfach zu deinem Anwalt, laß ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und versenden, in denen die Firma zur sofortigen Rücknahme aufgefordert, oder eine entsprechende Anzeige und Klage in Aussicht gestellt, wird.
Zusätzlich solltest du ihnen androhen den Fall in Fachkreisen publik zu machen.
Dann wirds drauf ankommen, wie weit die Firma es drauf ankommen lassen will. Denn da du, nach allen Fakten die zu lesen waren, im Recht bist, liegt der Fall klar und eindeutig.

Auf jeden Fall hat diese Firma eins erreicht: Ich persönlich werde bei dieser "sauberen" Firma niemals etwas zu ersteigern versuchen, da sie für mich unseriös ist.
Und da sie bei ihren eigenen Versteigerungen schon unseriös ist, werde ich mich auch von den Ladengeschäften, in denen das Personal sowieso "sehr eigen, kundenfeindlich und seltsam" ist fern halten.
Sprich an mir verdient diese Firma keinen einzigen Cent mehr. Und zu diesem Wort stehe ich, da es in Wien viel bessere Händler gibt, denen man auch vertrauen kann.


Was willst du klagen?

Wenn er ein Recht hat dann auf Gewährleistung. Der Händler kann entscheiden wie er die schadhafte Sache beheben will.

Sofern die Mängelbeschreibung schriftlich vorliegt kommt der aus der Gewährleistung mit "Aussitzen" net raus.

lg


Solange keine Verjährung eintritt... Da ist aber noch etwas Zeit ;)

Re: S&W 14 Trommel beschädigt

Verfasst: So 5. Okt 2014, 18:44
von gewo
Helmal hat geschrieben:Solange keine Verjährung eintritt... Da ist aber noch etwas Zeit ;)


6 monate sind es ...

Re: S&W 14 Trommel beschädigt

Verfasst: So 5. Okt 2014, 19:22
von sepp
Nachdem die Stille Auktion am 05.07.2014 stattgefunden hat is noch ned so knapp :mrgreen:

lg sepp :at1:

Re: S&W 14 Trommel beschädigt

Verfasst: So 5. Okt 2014, 20:43
von Helmal
gewo hat geschrieben:
Helmal hat geschrieben:Solange keine Verjährung eintritt... Da ist aber noch etwas Zeit ;)


6 monate sind es ...


Nö das is die vermutungsfrist und wenn der sepp schon die Korrespondenz über den Mangel hat ist der 924 gewahrt :)

Liebe Grüße, Philipp

Re: S&W 14 Trommel beschädigt

Verfasst: Mo 6. Okt 2014, 08:46
von gewo
Helmal hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Helmal hat geschrieben:Solange keine Verjährung eintritt... Da ist aber noch etwas Zeit ;)


6 monate sind es ...


Nö das is die vermutungsfrist und wenn der sepp schon die Korrespondenz über den Mangel hat ist der 924 gewahrt :)

Liebe Grüße, Philipp


hi

wissen wir ned
kann sein dass bisher alles muendlich gelaufen ist..

und selbst wenn es schriftlich war.... innerhalb der 6 monate sollte das teil jedenfalls mind einmal beim haendler gewesen sein zur nachbesserung .... ansonsten kann er sich durchaus auf den standpunkt stellen dass der schaden erst nach ablauf der sechs monate entstanden ist .... er hat ihn ja vorher nicht gesehen ...

Re: S&W 14 Trommel beschädigt

Verfasst: Mo 6. Okt 2014, 11:32
von Helmal
Stimmt schon, aber ich dachte er war schon dort damit?

Re: S&W 14 Trommel beschädigt

Verfasst: Mo 6. Okt 2014, 12:12
von gewo
Helmal hat geschrieben:Stimmt schon, aber ich dachte er war schon dort damit?


hi

du brauchst wenns ernst wird einen nachweis dafuer dass du VOR ablauf der vermutungsfrist (6 monate) dem lieferanten den mangel angezeigt und ihm eine moeglichkeit zur behebung gegeben hast

muendlich zaehlt da mangels nachweisbarkeit eher garnix ....

Re: S&W 14 Trommel beschädigt

Verfasst: Mo 6. Okt 2014, 12:22
von the_law
gewo hat geschrieben:hi

du brauchst wenns ernst wird einen nachweis dafuer dass du VOR ablauf der vermutungsfrist (6 monate) dem lieferanten den mangel angezeigt und ihm eine moeglichkeit zur behebung gegeben hast

muendlich zaehlt da mangels nachweisbarkeit eher garnix ....



zur not einfach einen link von der startseite dieses posting angeben, freitag der 15 august ist wohl früh genug als nachweis für den mangel :twisted: und zudem noch schön mit bildchen garniert....

Re: S&W 14 Trommel beschädigt

Verfasst: Mo 6. Okt 2014, 12:23
von gewo
the_law hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:hi
du brauchst wenns ernst wird einen nachweis dafuer dass du VOR ablauf der vermutungsfrist (6 monate) dem lieferanten den mangel angezeigt und ihm eine moeglichkeit zur behebung gegeben hast
muendlich zaehlt da mangels nachweisbarkeit eher garnix ....


zur not einfach einen link von der startseite dieses posting angeben, freitag der 15 august ist wohl früh genug als nachweis für den mangel :twisted: und zudem noch schön mit bildchen garniert....


LOL
naja, eigentlich nicht ..

der mangel muss dem verkaeufer (vermittler) zur kenntnis gebracht werden und nicht der oeffentlichkeit
;-)

Re: S&W 14 Trommel beschädigt

Verfasst: Mo 6. Okt 2014, 15:08
von sepp
Habe doch schon ein wenig email Verkehr bezüglich des Mangels mit der Firma Springer abgespeichert ;)

Dass etwaige mündliche Abmachungen oder Zusagen ned viel zählen würden ist klar :idea:

lg sepp :at1:

Re: S&W 14 Trommel beschädigt

Verfasst: Mo 6. Okt 2014, 15:43
von Centershot
Was mich bei dieser Geschichte wundert ist die Tatsache dass eine Traditionsfirma wie Waffen Springer sich überhaupt auf so eine Diskussion einlässt...
So etwas kann ja nur den Ruf schädigen!
Geh´bitte - so eine Firma - und der geringe "Streitwert" ?
Wenn ich da etwas zu reden hätte - Waffe zurücknehmen - großes "Sorry" - und aus!
Ist halt meine Meinung als Kaufmann mit über 30 erfolgreichen Jahren in Selbständigkeit...
Centershot

Re: S&W 14 Trommel beschädigt

Verfasst: Mo 6. Okt 2014, 16:56
von Xandl
Also ich empfehle sepp sich einen kostenpflichtigen rechtlichen Rat zu holen, der Hand und Fuß hat.

Alex