Re: AUG Z Lauf-Ausbau
Verfasst: Sa 14. Nov 2020, 15:43
jaLexman1 hat geschrieben: ↑Mi 9. Dez 2020, 07:36Und da geht der Ball zurück zur BH na die werden eine Freude haben, wenn sie sich zukünftige über alle Anfragen den Kopf zerbrechen dürfen na mal sehen, wenn ich das nächste mal mit meinem Sachbearbeiter telefoniere, kann ich ihn ja mal fragen wie er die Sache sieht.
Also, wie Du dich ja hoffentlich erinnerst, ist der Text von mir (PN Gesendet: Sa 14. Nov 2020, 14:48). Du meintest darauf:combatmiles hat geschrieben: ↑Mi 9. Dez 2020, 12:44ja eh.. aber ich wollte denen einfach mal nen Denkanstoß geben wie man da "userfreundlich" formulieren könnte...
Ich wollte das abwarten, habe derweil einige Fotos angefertigt, weil Du als Antwort auf eine Frage von mir ebenfalls meintest (Gesendet: Mo 16. Nov 2020, 18:56 ):Das ist schon mal ein hervorragender Ansatz!
Ich werd näächste Woche wenn ich ZEit hab mir das mal im Detail zu Gemüte führen.
Eventuell kann ich noch aus einschlägigen Dienstvorschriften zitieren wo eben "auseinandernehmen" und nicht zerlegen gemeint ist..
Auch hätte ich noch gerne Inputs von allen hier dazu gehabt:Ja Bilder können [...] nicht schaden...
Ich wollte das dann alles einem befreundeten Juristen vorlegen, der zufällig auch VB in einem Amt ist und dort zufällig auch mit (etwas größeren) Waffen zu tun hat, damit der das auf Juristen- bzw. Beamtendeutsch aufpoliert. UND: Ich hatte vor, die Anfrage gleich an meine zuständige LPDion zu stellen, weil mir klar war, dass das die Waffenbehörde erster Instanz an meinem Wohnort ist. Siehe dazu auch hier im Thread:
Das heißt, das Ministerium hat sich völlig zurecht "abgeputzt" und ich werde meine Anfrage, mit Fotos und nach Aufpolieren an die (für meinen Wohnort) richtige Stelle stellen.
Danke für die Info. Auch diese Passage, sowie die Idee dazu, stammt von mir.Warnschuss hat geschrieben: ↑Mi 9. Dez 2020, 12:28Bezüglich der Begriffe „auseinandernehmen“ und „zerlegen“ würde ich mir keine großen Hoffnungen machen, dass diese Begriffe als unterschiedlich aufgefasst werden.