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Glock Griffstücke - Verkaufspolitik???

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Jsmith
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Glock Griffstücke - Verkaufspolitik???

Beitrag von Jsmith » So 6. Jan 2013, 13:35

Ich wollte mir gestern 2 Griffstücke Generation 3 (Glock 17+19) für meine doch schon älteren Generation 2 Pistolen (will die alten Gen. 2 Griffstücke aber trotzdem behalten) bei einem Händler (ich sag nicht welchen 8-) ) kaufen.

Der Verkäufer sagte, dass sie die Griffstücke nur mehr Zug um Zug (also altes Griffstück retour - neues Griffstück drauf) austauschen, da es in der Vergangenheit schön öfters zu missbräuchlicher Verwendung von in Österreich gekauften Glock Griffstücken gekommen ist. Was das für Missbräuche waren, wollte er - oder konnte er mir nicht sagen...

Weiss jemand da was darüber?

Es ist doch waffenrechtlich in Österreich erlaubt zb. übertrieben gesagt kann man doch 5 Griffstücke für eine eingetragene Waffe besitzen??? :think: :think: :think:

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haunclesam
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Re: Glock Griffstücke - Verkaufspolitik???

Beitrag von haunclesam » So 6. Jan 2013, 13:48

Also so einen Blödsinn habe ich nocht NIIIIEEEEEE gehört ...
Habe vor kurzem beim doubleaction.at ein Griffstück geholt, weil ich ein Gen 3 für die Gen 2 wollte; no Problem at all ...

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Re: Glock Griffstücke - Verkaufspolitik???

Beitrag von Jsmith » So 6. Jan 2013, 13:52

Bei einem gehts - beim anderen nicht???? Bin ich einer Falschinfo aufgesessen - sozusagen auf den Leim gegangen??? :oops: :oops:

Na dann werde ich mich nächste Woche zum doubleaction aufmachen.

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Capulus
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Re: Glock Griffstücke - Verkaufspolitik???

Beitrag von Capulus » So 6. Jan 2013, 13:54

den "Blödsinn" gabs aber auch schon vor vielen Jahren, als es noch nicht extra Griffstücke im Handel gab (wie heute). Ich hatte eine G17 Gen2 und wollte von der gerade rausgekommenen Gen3 ein Griffstück haben. Dies war möglich, aber nur im Tausch gegen das Gen2 Teil. (bekannter Händler in Wien)
Vielleicht hat man sich an diese Verfahrensweise wieder erinnert :mrgreen:
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Re: Glock Griffstücke - Verkaufspolitik???

Beitrag von haunclesam » So 6. Jan 2013, 14:32

naja, das Forum hier ist ja voll von solchen Eigenheiten, Falschinformationen usw.; also was bei einem Möglich ist geht beim anderen nicht, was bei einem frei verkäuflich ist hält der andere für verboten, ... Oft weiß ich halt nicht ob es einfach Unwissenheit ist, Desinteresse oder gezielte Falschinformation (Stichwort: Five seveN soll Kat A werden, vielleicht als Verkaufsschmäh?)

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Re: Glock Griffstücke - Verkaufspolitik???

Beitrag von Centershot » So 6. Jan 2013, 14:44

Die "Erste Instanz" bei solchen Anschaffungen ist und bleibt unser "Gewo"! :clap:
Gleich dort anfragen heißt Ärger ersparen! :idea:
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Re: Glock Griffstücke - Verkaufspolitik???

Beitrag von diver99 » So 6. Jan 2013, 16:56

Wie kann man ein nackertes Griffstück missbräuchlich verwenden?

Lg
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Re: Glock Griffstücke - Verkaufspolitik???

Beitrag von bueri » So 6. Jan 2013, 17:12

diver99 hat geschrieben:Wie kann man ein nackertes Griffstück missbräuchlich verwenden?

Lg


Hmm, indem du es jemanden am Kopf haust zum Beispiel, dafür wäre es nicht gedacht
und das macht das nackte Stück Plastik dann soooo gefährlich....... :lol:

cu
mb
8-)

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Re: Glock Griffstücke - Verkaufspolitik???

Beitrag von Garreth81 » So 6. Jan 2013, 19:59

Naja theoretisch kannst ja beliebig viele Wechselsysteme haben. Zum Beispiel ein 17er ein 34er und ein .22. So als nächstes kaufst dir 2 zusätzliche Griffstücke und bastelst dir 3 Pistolen und voila hast eine mißbräuchliche Verwendung. Also möglich ists schon! Andererseits wer riskiert wegen so einem Blödsinn seine WBK? Schließlich kannst eh nur mit einer Schießen und wennst dir für jedes System ein anderes Setup zusammenstellst musst es halt zerlegen...
LG
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Re: Glock Griffstücke - Verkaufspolitik???

Beitrag von diver99 » So 6. Jan 2013, 20:35

An diese Möglichkeit hab ich gar nicht gedacht. Wär natürlich eine Variante.

Lg
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Re: Glock Griffstücke - Verkaufspolitik???

Beitrag von gewo » So 6. Jan 2013, 21:33

diver99 hat geschrieben:Wie kann man ein nackertes Griffstück missbräuchlich verwenden?
Lg


hi

zb indem man die dinger kistenweise in laender verschiebt in denen ein griffstueck ein waffenrechtlich relevanter teil ist

tatsache ist dass die glock griffstueck von glock nur mehr in kleinstmengen an den handel abgegeben werden

ich arbeite halt jetzt mit bestelllisten
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Re: Glock Griffstücke - Verkaufspolitik???

Beitrag von Jsmith » Mo 7. Jan 2013, 09:41

Und welches Genie hat Kistenweise Griffstücke in solche Länder verkauft und auf das Geschäft seines Lebens gehofft.....wieviel Gewinn hat er (oder Sie)gemacht....2000-3000 Euro? :tipphead: :tipphead:

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Re: Glock Griffstücke - Verkaufspolitik???

Beitrag von doc steel » Mo 7. Jan 2013, 15:53

jenes genie das von einem anderen genie gewusst hat dass es kistenweise verschlüsse.... vastehst?
und gewinn?
in jeden fall ausreichend.

machdadamalkanesorgen....

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Re: Glock Griffstücke - Verkaufspolitik???

Beitrag von A.I. AW » Mo 7. Jan 2013, 16:15

diver99 hat geschrieben:Wie kann man ein nackertes Griffstück missbräuchlich verwenden?

Lg


Schickst dir von deinem USA Urlaub, oder ein Freund sendet dir von drüben, einen Caspian Schlitten und einen Lonewolf Lauf ohne Patronenlager und deklarierst es als Werkzeug. Dann hast du hier eine Waffe die es nie gegeben hat.....
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Re: Glock Griffstücke - Verkaufspolitik???

Beitrag von BigBen » Mo 7. Jan 2013, 17:52

Ich find es sehr toll, dass ihr hier öffentlich diskutiert wer wie was alles mit den (noch) freien Griffstücken Illegales angestellt hat bzw. was man damit anstellen könnte. Bei so Diskussionen ist es nur eine Frage von Zeit bis Griffstücke auch zu waffenrelevanten Teilen werden (obwohls sinnlos ist).
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