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R 94 - Vordergriffrepetierer !

Von Waffenpflege bis hin zu Pimp my gun!
Stefan
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Re: R 94 - Vordergriffrepetierer !

Beitrag von Stefan » Di 7. Feb 2012, 10:29

pointi2009 hat geschrieben:Lieber kommens dann drauf, dass sie das Teil gar nicht mehr wollen mit all den Konsequenzen - sh VSRF


da braucht ihr euch keine sorgen machen. zu dem teil gibt es einen bescheid, den gab es zu VSRF niemals. daher ist hier ein erheblicher unterschied. per bescheid genehmigte waffen können nicht einfach so wieder abgewürgt werden, auch wenn das immer wieder gerne von einigen hier behauptet wird.

pointi2009 hat geschrieben:- oder halt sie definieren genauer, was geht und was nicht.


und genau das ist der gewünschte effekt. es bringt hundert mal mehr eine anfrage mit einer seite zu stellen, als hier hunderte seiten zu spekulieren und doch nichts zu wissen.

mfg stefan

Stefan
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Re: R 94 - Vordergriffrepetierer !

Beitrag von Stefan » Di 7. Feb 2012, 10:33

Lichtgestalt hat geschrieben:Denn erlaubt wird ohnehin selten was (siehe AUG SP).


lieber f., dafür gibt es gute gründe. wenn man nachfragt, bekommt man die entsprechende antwort. es ist einfach nicht mehr erwünscht, dass ab 18, ohne wbk, (im prinzip) ein sturmgewehr gekauft werden kann. [hier bitte jetzt nicht über die sinnhaftigkeit dieser ansicht diskutieren - es ist einfach von seiten der behörde nicht erwünscht. punkt um]
da der r94 allerdings einen bescheid hat, kann man hier nicht so einfach zurückrudern. daher bleiben die interordnance teile legal, es werden allerdings keine neuen zugelassen.

man kann diese ansicht verstehen, selbst wenn man eine andere meinung dazu hat.

mfg stefan

Lichtgestalt
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Re: R 94 - Vordergriffrepetierer !

Beitrag von Lichtgestalt » Di 7. Feb 2012, 10:56

Stefan hat geschrieben: es ist einfach nicht mehr erwünscht, dass ab 18, ohne wbk, (im prinzip) ein sturmgewehr gekauft werden kann.


Und was ist dann ein R94 im Prinzip? Dann läuft eben "jeder" 18jährige mit einer AK herum.
Erlässe, Bescheide und auch Gesetze können jederzeit geändert werden.
Früher war ein 22er HA auch frei erhältlich. Aber egal jeder hat dazu eine eigene Meinung.
Schaum wir mal was dabei rauskommt

Startet wer rasch noch eine Sammelbestellung - last Order ! :D :at2:

Stefan
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Re: R 94 - Vordergriffrepetierer !

Beitrag von Stefan » Di 7. Feb 2012, 11:08

Lichtgestalt hat geschrieben:Startet wer rasch noch eine Sammelbestellung - last Order ! :D :at2:


ich denke der gedankengang ist hier falsch.
meinst du ernsthaft im ministerium denken die so? da fragt einer, ob man an den dingern legal etwas ändern darf. reaktion des BMI darauf "jessas, die woit ma jo scho längst verbieten" oder "ah sowas gibt es auch noch bei uns. gleich verbieten"

bis dato habe ich das nicht so erlebt ;) dort ist man eher hilfsbereit, beide seiten einer anfrage wollen ja die legalität. einer fragt, der andere gibt auskunft um rechtssicherheit zu haben.

mfg stefan

Lichtgestalt
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Re: R 94 - Vordergriffrepetierer !

Beitrag von Lichtgestalt » Di 7. Feb 2012, 11:12

War eigentlich ironisch gemeint - siehe smiley

Stefan
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Re: R 94 - Vordergriffrepetierer !

Beitrag von Stefan » Di 7. Feb 2012, 11:42

entschuldige, dass habe ich nicht so verstanden.

mfg stefan

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Re: R 94 - Vordergriffrepetierer !

Beitrag von waldemar » Mi 8. Feb 2012, 13:02

Stefan hat geschrieben:[...] per bescheid genehmigte waffen können nicht einfach so wieder abgewürgt werden [...]

warum nicht?

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Re: R 94 - Vordergriffrepetierer !

Beitrag von Stefan » Mi 8. Feb 2012, 14:27

wenn eine waffe per bescheid eingestuft wird, dann wird sie entweder abgelehnt, oder als für den sport tauglich und nicht mit einer kriegswaffe kompatiebel definiert. weswegen sollte man eine reine sportwaffe, die das hoch offiziell vom ministerium bestätigt hat, verbieten? wohl nur, wenn man generell alle waffen verbietet oder grundsätzlich alles halbautomatische. aber sicherlich nicht das einzelne modell.

mfg stefan

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Re: R 94 - Vordergriffrepetierer !

Beitrag von waldemar » Mi 8. Feb 2012, 15:23

Ah, alles klar. Genau das wollte ich wissen.

D.h. die R-94 wird, falls eine neue Verbotsschwemme kommt, wohl als eine der letzten verboten werden? Weil wenn dann alle HA, und dann langsam aber sicher Repetierer für die es keinen Bescheid gibt?

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Re: R 94 - Vordergriffrepetierer !

Beitrag von cobaltbomb » Do 9. Feb 2012, 18:47

wenn eine waffe per bescheid eingestuft wird, dann wird sie entweder abgelehnt, oder als für den sport tauglich und nicht mit einer kriegswaffe kompatiebel definiert. weswegen sollte man eine reine sportwaffe, die das hoch offiziell vom ministerium bestätigt hat, verbieten?


braucht nur irgend ein depp mit so einem gerät was anstellen --> anlassgesetzgebung
Of course they wont take away your hunting rifle, they will call it a sniper rifle first

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Re: R 94 - Vordergriffrepetierer !

Beitrag von Lichtgestalt » Do 9. Feb 2012, 21:29

Denkt doch nur an die Pumpguns zurück. Die war auch lt. Gesetz frei ab 18 erhältlich und wurde dann rasch verboten. Und zwar sowas von verboten wie wir wissen.

Stefan
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Re: R 94 - Vordergriffrepetierer !

Beitrag von Stefan » Fr 10. Feb 2012, 08:18

ich kann euch schon verstehen. die pumpguns wurden damals als reine mordwaffen von den medien bezeichnet, der gesetzgeber sah sich dadurch veranlasst. auch zu den zivilen HA nach militärischen vorbild gab es in der news einen aufstrei. artikel "sturmgewehre unterm weihnachtsbaum". allerdings hat man hier vorgesorgt und der gesetzgeber kann auf einen sachverständigen verweisen, der nach einen anfordergungskatalog festgestellt hat, dass diese teile reine sportgeräte sind. der gesetzgeber hat sich abgesichert und das ist natürlich im endeffekt auch gut für uns schützen. ohne einstufung wäre es gefährlicher. leider bleiben durch diese notwendige vorgehensweise (alle HA sind per se einmal kriegsmaterial, außer es wird das gegenteil festgestellt) für uns schützen der fahle nachgeschmack, dass wir auf eine sehr überschaubare anzahl an interessanten HA zurückgreifen können. jede medaille hat nunmal zwei seiten.

mfg stefan

P.S. theoretisch sehe ich viel mehr gefahr, dass manche antiwaffennarren auf die idee kommen könnte, dass man aus den legalen teilen glock + glock VA schalter (der schalter ist ja im inet bestellbar und angeblich unverbaut sogar legal (?) + glock schaftsystem eine mp zaubern kann ;-)

P.S.S. eine anfrage, in welchem ausmaß am R94 veränderungen vorgenommen werden dürfen ist vergleichbar mit der anfrage, welche umbaumaßnahmen (z.b. tieferlegung) an einem golf R (anm.: 270ps) STVO konform vorgenommen werden dürfen. dieses auto wollen die grünen übrigens auch am liebsten verbieten ;-)

waldemar
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Re: R 94 - Vordergriffrepetierer !

Beitrag von waldemar » Fr 10. Feb 2012, 12:23

Stefan hat geschrieben:P.S.S. eine anfrage, in welchem ausmaß am R94 veränderungen vorgenommen werden dürfen ist vergleichbar mit der anfrage, welche umbaumaßnahmen (z.b. tieferlegung) an einem golf R (anm.: 270ps) STVO konform vorgenommen werden dürfen. dieses auto wollen die grünen übrigens auch am liebsten verbieten ;-)


Ausgezeichneter Vergleich ;-)

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