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Hilfe bei gebraucht gekauftem S&W 460

Von Waffenpflege bis hin zu Pimp my gun!
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RR1000
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Re: Hilfe bei gebraucht gekauftem S&W 460

Beitrag von RR1000 » Mi 4. Okt 2017, 08:10

Bei dem Kauf hätte ich ein ungutes Gefühl aufgrund der Umstände/Aussagen des Händlers...

Evilcannibal79
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Re: Hilfe bei gebraucht gekauftem S&W 460

Beitrag von Evilcannibal79 » Mi 4. Okt 2017, 08:34

Ich würd das Ding zurückgeben.
Wenn der Revo eingeschickt wird ist er mit Sicherheit ein paar Wochen unterwegs.
Und wer weiß obs dann auf Dauer passt.
Und die Aussage des Verkäufers "den Hahn mit Schwung spannen".....also bitte.
Ich hab auch 2 Revolver, einen Ruger und einen S&W, bei beiden kannst du in Zeitlupe spannen und die Trommel verriegelt trotzdem.
Selten so an Blödsinn gehört...
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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cas81
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Re: Hilfe bei gebraucht gekauftem S&W 460

Beitrag von cas81 » Mi 4. Okt 2017, 10:32

Excellerator hat geschrieben:Er meinte auch dass es eine Kommissionswaffe ist und Sie daher keine Garantie geben müssen.
Garantie gibt der Hersteller.
Excellerator hat geschrieben:Ich habe aber weder auf der Rechnung noch sonst irgendwo etwas stehen das es eine gebrauchte oder auch Kommission wäre. Kann es sich der Händler wirklich so leicht machen?
Gewährleistung. Gesetzlich verankert (§922 ff ABGB). In diesem Fall auf Kommission = indirekte Stellvertretung:
§383 (1) UGB:
Kommissionär ist, wer es übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu kaufen oder zu verkaufen. Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten auch für andere Geschäfte, insbesondere Werklieferungen, die ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen zu schließen übernimmt.

Da er in und nicht unter eigenem Namen handelt, ist der Händler dein Vertragspartner. Die weitere Abwicklung des Händlers mit der dahinterstehenden Privatperson stellt ein eigenes Rechtsgeschäft dar (es heisst leider trotzdem "Stellvertretung", obwohls im indirekten Fall eigentlich gar mehr keine ist). Wenn also für Gebrauchtwaren nichts Besonderes bestimmt ist (mir nicht bekannt), dann ist der Händler dein Vertragspartner und somit auch gewährleistungspflichtig. Ist es eine Gebrauchte und du wusstest nichts davon, dann §§870,871 ABGB (List, Irrtum). Ob das evtl oversized ist, steht auf einem anderen Blatt. Egal aus welcher Perspektive man es betrachtet, du sitzt am längeren Hebel, sofern es sich wirklich um einen Mangel zum Vertragsschlusszeitpunkt handelt und das Verschulden des Händlers zumindest grösser war (Aufklärungspflicht), als dein eigenes.

Verarsche ist dennoch relativ, denn er leitet die Waffe ja eh weiter, wenn ich dich richtig gelesen habe. Passt doch (?).
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Re: Hilfe bei gebraucht gekauftem S&W 460

Beitrag von gewo » Mi 4. Okt 2017, 11:46

ich bin jetzt etwas verwirrt

du warst der meinung eine NEUWAFFE gekauft zu haben?
hast eine rechnung des haendlers mit allem drum und dran

und bei der reklamation stellt sich raus dass es eine gebrauchte war?

echt jetzt?

was hat der gebrauchte S&W denn gekostet?
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Re: Hilfe bei gebraucht gekauftem S&W 460

Beitrag von Steinscheißer Karl » Mi 4. Okt 2017, 13:15

Sorry fürs Hijacken - möcht aber meine Erfahrungen mit euch teilen.

S&W 686 gebraucht gekauft, erhalten, Timing stimmt nicht.
Natürlich gleich zum Seidler. BüMa: "Ned so wüd. Wie ist die Präzision?" Ich: "Besser als meine eigene...". BüMa: "Na dann?".

Daraufhin wollte ich eine 2. kompetente Meinung einholen, also gleich zum Meister Pinter. Seine Aussage : "Die Leit lesen zu viel im Internet. Wozu was ändern? Schießt's genau?" Ich: "Red ma in 1.000 Schuss weiter."

Mittlerweile schaff ich an einem guten Tag (der leider ned soooo regelmäßig vorkommt) 3x Loch-in-Loch auf 25m mit S&B Schütte -und dann wiederum nix. Jetzt wird das Teil in eine Ransom Rest eingespannt, damit ich weiß, wer an den Ausreißern schuld ist (hab aber stark das Hintergriffstückdevice im Verdacht). Danach entscheide ich, ob eine Reparatur sein muss oder ned...

Ob Timing generell überbewertet wird, kann ich nicht sagen-jedenfalls wa das die Aussage beider BüMa.

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Re: Hilfe bei gebraucht gekauftem S&W 460

Beitrag von doc steel » Mi 4. Okt 2017, 14:45

@ steinscheisser

Ich glaube nicht, dass man deine Aussage so ohne weiteres stehen lassen kann und ein revo mit Timingproblemen unbehandelt bleiben kann.
Weil zuerst greift der Transporteur nur ungenügend ein, die Trommel verriegelt dann aber doch.
Aber später kann es doch u. U. dazu kommen, dass die Trommel zwar verriegelt aber Trommel und Übergangskonus trotzdem nicht mehr deckungsgleich stehen. Dann kommt es zum abscheren vom Geschoss, wo die Partikel durch den Trommelspalt abhauen.
Wie lang das gut geht, kann sich jeder selbst ein Bild machen.
Daher meine ich also, dass Timingprobleme, egal wie sie sich äußern in jedem Fall behoben werden sollten.

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Re: Hilfe bei gebraucht gekauftem S&W 460

Beitrag von bino71 » Mi 4. Okt 2017, 15:31

Da widerspricht jemand dem Pinter :)

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Re: Hilfe bei gebraucht gekauftem S&W 460

Beitrag von Stefan85 » Mi 4. Okt 2017, 16:00

Ist aber so, das timing soll passen und nicht irgendwie herum Eiern.
Mfg
Stefan

Excellerator
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Re: Hilfe bei gebraucht gekauftem S&W 460

Beitrag von Excellerator » Mi 4. Okt 2017, 16:57

gewo hat geschrieben:ich bin jetzt etwas verwirrt

du warst der meinung eine NEUWAFFE gekauft zu haben?
hast eine rechnung des haendlers mit allem drum und dran

und bei der reklamation stellt sich raus dass es eine gebrauchte war?

echt jetzt?

was hat der gebrauchte S&W denn gekostet?
der S&W 460 XVR in 8 3/4" kosten neu um die € 1800,- inkl.


Nein, ich wusste das der Revolver gebraucht ist, allerdings wusste ich nicht das es ein Kommission sverkauf ist. Das meinte der Händler auch erst am Telefon nachdem ich reklamiert habe. Auf meiner Rechnung steht weder etwas von gebraucht oder gar Kommissionsverkauf, eigentlich könnte man sogar annehmen das Sie neu ist( zumindest laut Rechnung).

Wenn ich Sie jetzt dem Händler zum einschicken gebe, warte ich Wochenlang auf meine gerade gekaufte Kanone und bekomme Sie dann vielleicht zurück um zu Erfahren das eh alles passt. Laut Gewährleistung muss ich die Reparatur dem Händler zugestehen. Die Frechheit dahinter ist nur, das ich ihn beim Kauf extra darauf hingewiesen habe.

SwissShot
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Re: Hilfe bei gebraucht gekauftem S&W 460

Beitrag von SwissShot » So 8. Okt 2017, 19:08

Excellerator hat geschrieben:Hallo an alle Revolver Kenner, ich bitte um euren Rat. Ich habe mir vom Händler eine gebrauchte S&W 460 gekauft, beim durchchecken im Laden, habe ich bereits bemerkt, das wenn ich den Hahn langsam Spanne, die Trommel nicht ganz verriegelt. Es fehlt noch ca. 1 mm, also ein kleiner Stups nach links, das die Trommel hörbar verriegelt. Nach dem ich den Mitarbeiter auf diesen Manko aufmerksam gemacht habe, meinte er nur, das es ganz normal sei. Wenn ich den Hahn schnell Spanne verriegelt er auch. Ist das bei den 460 und 500ern wirklich Normal? Danke vorab


So aus reiner Neugier hab dies mal bei meinen Revolver ausprobiert.

Egal welche Marke und Kaliber, die Trommel (leer) verriegelt bevor der Hahn die hinterste Position erreicht.
Ausser der S & W 986 (9 Para), dort kommt es vor das die Trommel nicht verriegelt (gleich wie bei Deiner Beschreibung), diesen Revolver hab ich aber noch nie geschossen :shock:

Gruss SwissShot.

Roko
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Re: Hilfe bei gebraucht gekauftem S&W 460

Beitrag von Roko » Mi 18. Okt 2017, 12:10

wennst das teil auf kommission gekauft hättest wäre dein kaufvertrag ja mit dem vorbesitzer ausgefüllt, somit hastn vom händler und der muss gewährleistung geben. (oder seh ich da was falsch)??
#6,5x55#9Para#357mag#22lr#22lr#

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Re: Hilfe bei gebraucht gekauftem S&W 460

Beitrag von gewo » Mi 18. Okt 2017, 12:12

Roko hat geschrieben:wennst das teil auf kommission gekauft hättest wäre dein kaufvertrag ja mit dem vorbesitzer ausgefüllt, somit hastn vom händler und der muss gewährleistung geben. (oder seh ich da was falsch)??


ja das siehst du richtig

wenn die waffe im waffenbuch vom haendler steht dann ist sie steuerlich und handelsrechtlich sein eigentum
damit ist die gewaehrleistung im vollem umfang anzuwenden
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Re: Hilfe bei gebraucht gekauftem S&W 460

Beitrag von karl255 » Mi 18. Okt 2017, 15:45

Ich weiß jetzt net wie der stand der dinge ist, aber wie im ersten beitrag geschrieben, hat er
den "Mangel" bei übergabe erkannt, somit ein offenkundiger Mangel, und der fällt daher nicht mehr in die Gewährleistung hinein. Er hat ihn ja erkannt und somit kann man unterstellen dass der Mangel mit normalen Fähigkeitenines Waffenbesitzers erkennbar ist.

Was er jetzt nur geltend machen kann, und da stehts wort gegen wort, dass der händler ihn hier falsch beraten hat und den Mangel klein geredet hat.

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Re: Hilfe bei gebraucht gekauftem S&W 460

Beitrag von gewo » Mi 18. Okt 2017, 15:56

karl255 hat geschrieben:Ich weiß jetzt net wie der stand der dinge ist, aber wie im ersten beitrag geschrieben, hat er
den "Mangel" bei übergabe erkannt, somit ein offenkundiger Mangel, und der fällt daher nicht mehr in die Gewährleistung hinein. Er hat ihn ja erkannt und somit kann man unterstellen dass der Mangel mit normalen Fähigkeitenines Waffenbesitzers erkennbar ist.

Was er jetzt nur geltend machen kann, und da stehts wort gegen wort, dass der händler ihn hier falsch beraten hat und den Mangel klein geredet hat.


ja das stimmt
wenn der mangel erkannt wurde (oder erkennbar war) dann gilt er als eingewendet und die gewaehrleistung ist dahin
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Re: Hilfe bei gebraucht gekauftem S&W 460

Beitrag von Jo_Kux » Mi 18. Okt 2017, 20:34

Wenn ich also bei einem Händler was gebrauchtes kaufe und es einen Mangel hat, den ich nicht erkenne, kann der Händler behaupten, er hätte mich daruf hingewiesen uns ist aus dem Schneider?
Das will ich nicht glauben, denn dann ist Aussage (Händler) gegen aussage (Käufer) und man steht wohl vor Gericht. Was dort entschieden wird wissen wir alle (hohe See und so...)
Der Mangel muss also am Kaufvertrag festgehalten sein. Wär ja noch schöner, da verschweigt der Händler einen Fehler und als Kunde bist der Depp... :headslap:
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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