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Gewährleistung/Garantiereparatur bei Neuwaffe - Wandlung

Von Waffenpflege bis hin zu Pimp my gun!
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daHawk
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Re: Gewährleistung/Garantiereparatur bei Neuwaffe - Wandlung

Beitrag von daHawk » Do 3. Mai 2018, 22:13

gewo hat geschrieben:
daHawk hat geschrieben:Ich würde zuerst einmal !freundlich! darauf hinweisen dass du eigentlich schon lange genug gewartet hast und ihm mündlich eine Angemessene Frist für die Reparatur geben (z.b. 14 Tage).


die 14 tage frist kannst dir im waffenhandel einrexen

ich brauch alleine fuer eine exportgenehmigung um die waffe an die lieferanten zurueckschicken zu koennen ca 3 bis 4 wochen
dann versand a woche
selbst wenn der hersteller schnell ist, und die ersatzteile hat (was nicht der regelfall ist, die muessen oft erst angefertigt werden) dann dauerts zwei woechen bis sie fertig ist beim lieferanten, dann verbringungsgenehmigung fuer rueckverbringung nach oesterreich ca 4 wochen , die deutschen brauchen manchmal auf bis zu 8 wochen fuer die genehmigung

rechne es dir aus

waffen gelten als einzelgefertigte produkte - weil ja defacto bis auf glock keiner eine serienfertigung hat - da gelten auch entsprechende ausnahmen bei den fristen bei derr gewaehrleistung

und im sonstigen - wennst mich fragst - ist das GSG teil der letzte muell
warum kaufst nix gscheites?


Da er ja schon geschrieben hat dass die Pistole seit über einem Monat eingeschickt ist denke ich dass nochmal 14 Tage dazu schon halbwegs angemessen ist. Das wären dann insgesamt mindestens 6 Wochen seit der Reklamation. Das ganze auch erst mal nur mündlich, einfach mal als hinweis dass man halt gerne ein funktionierendes Produkt hätte... man hat ja schließlich gutes Geld dafür bezahlt.

Wenn sich dann noch immer nichts tut sind dann schon 2 Monate vergangen und dann würd ich schon überlegen weitere Schritte einzuleiten so wie es auf der AK Homepage steht.
Die GSG 22er ist ja jetzt auch nicht so selten... nicht gerade eine Sonderanfertigung. ;)

Gleich mit der Konsumentenschutz - Keule über den Händler herzufallen ist natürlich auch nicht fair, aber ich würde mal sagen als normaler Konsument hätt ich schon ganz gern nach 2 Monaten das Trumm wieder das ich zur Gewährleistung abgegeben hab, bezahlen muss mans ja auch gleich wenn man es bekommt.

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Re: Gewährleistung/Garantiereparatur bei Neuwaffe - Wandlung

Beitrag von Fr4gg3l » Do 3. Mai 2018, 22:32

Jap geputzt mit Stock und Messingbürstel. Lauf und Lager waren sauber.
Außerdem wär das nicht a bissl a Armutszeugnis fürn Büchser, wenn er das nicht bemerkt hätte nachm Probeschuss?

Tante Edit fügt noch hinzu: Freundlich bin ich grundsätzlich immer :)

crosseye
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Re: Gewährleistung/Garantiereparatur bei Neuwaffe - Wandlung

Beitrag von crosseye » Do 3. Mai 2018, 22:48

gewo hat geschrieben:
crosseye hat geschrieben:Na geh, mein GSG Wechselsystem vom Gewo läuft super - meistens. [emoji38]

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hab ich echt mal eins bestellt fuer dich?
ehrlich?

du musstest wohl ziemlich grob werden bis ich dann mal nachgegeben hab ...
;-)
Jop, nachdem ich hochundheilig versichert hab, dass mir das Risiko bewusst is und ich ned sudern werd. [emoji38]
Nach Einbau einer Federführungsstange aus Stahl und anderer Verschlussfeder rennt das Ding mit HV Muni echt ned schlecht für a 22er. Einzig das Alu ist viel zu weich, z.b. hat der Verschlussfang schon die Fangraste ordentlich abgenudelt...
Aber für a billige Plinking 22er echt ok.

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Re: Gewährleistung/Garantiereparatur bei Neuwaffe - Wandlung

Beitrag von gewo » Fr 4. Mai 2018, 06:08

@paddy
@sphärenfrage

Scheint doch eine zu sein

Ich hätte damals als die EU die Sanktionen über Österreich verhängt hat einen renault PKW mit kaputter Ölpumoe in der renault Vertragswerkstätte stehen.
Gewaehrleistungsreparatur

Fünf Monate lang

Weil die Franzosen keine Ersatzteile nach Österreich geliefert haben wegen der Sanktionen

Hab das nach einem Monat meiner Rechtsschutzversicherung übergeben

Rausgekommen ist nix

Originalton Richter:
Was soll der haendler denn machen wenn er die Teile nicht bekommt?
Da müssten wir Betriebe quer durch Österreich verurteilen weil so viele ihren gesetzlichen Verpflichtungen ohne Verschulden nicht nachkommen können. Das gewährleistungsrecht hat so eine Situation nicht vorausgesehen, im Prinzip ist das was da passiert höherer Gewalt dass muss sich der haendler nicht zurechnennlassen ...

Und genauso hat im „freien EUROPA“ ohne Handelsschranken in denen jeder ohne pass und Kontrolle von einem Ende bis na andere gebracht wird kein mensch daran gedacht dass Man an Haufen papierkram und wochenlange Wartezeiten in Kauf nehmen muss um a Stück Kunststoff und Alu von einen Staat in den anderen zu senden
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redstorm
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Re: Gewährleistung/Garantiereparatur bei Neuwaffe - Wandlung

Beitrag von redstorm » Fr 4. Mai 2018, 07:08

gewo hat geschrieben:Ich hätte damals als die EU die Sanktionen über Österreich verhängt hat einen renault PKW mit kaputter Ölpumoe in der renault Vertragswerkstätte stehen.


selber schuld, ich sag dir eh immer was du kaufen sollst :mrgreen:
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Benjamin Franklin

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Re: Gewährleistung/Garantiereparatur bei Neuwaffe - Wandlung

Beitrag von gewo » Fr 4. Mai 2018, 09:33

redstorm hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:Ich hätte damals als die EU die Sanktionen über Österreich verhängt hat einen renault PKW mit kaputter Ölpumoe in der renault Vertragswerkstätte stehen.


selber schuld, ich sag dir eh immer was du kaufen sollst :mrgreen:


Jo, eh ....

Aber am preisniveau muss ma noch arbeiten

Für mein budget fuer einen fahzeugkauf krieg ich in eurer abgehobenen huette ja grad amal a radzierkappe oder evt zwei ...

;-)
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Re: Gewährleistung/Garantiereparatur bei Neuwaffe - Wandlung

Beitrag von Brainiac1234 » Fr 4. Mai 2018, 12:57

Ich kann nur jedem raten, eine Neuwaffe so genau wie möglich zu prüfen.

Habe mir vor 3 Monaten einen neuen S&W Revolver gekauft, bei der Übergabe habe ich keinen gröberen Mangel erkannt,
bis auf die heutzutage übliche schlampige Verarbeitung.

Dann etwa 50 Schuss am Schießstand gemacht, Präzi hat gepasst.
Trommelfeuer kam mir aber etwas viel vor und mein Standnachbar hat geglaubt, auch mal einen Geschosssplitter gespürt zu haben.

Hab dann zu Hause einen Trommelspalt von ca. 0,30 - 0,35mm gemessen.
M.M.n. ca. das Doppelte, was bei einer Neuwaffe tolerierbar ist.

Also zum Händler gegangen, dieser hat gesagt, "das ist doch normal, ein größeres Kaliber hat auch einen größeren Trommelspalt, das muss so sein" :-)
Naja nach einem längeren Gespräch wurde halt die Waffe zur Inspektion zum Großhändler geschickt.

In der Zwischenzeit habe ich den S&W USA Support angeschrieben, dieser hat geantwortet und gesagt es tue ihnen Leid, der Trommelspalt ist zu groß ab Werk, bitte zurückschicken es wird umgehend repariert. (Naja leider sitz ich nicht in den USA)

Als der Großhändler dann meinte ,die Waffe sei doch in Ordnung, habe ich die Geschichte vom S&W Support erzählt.
Die Antwort war dann, diese max. Toleranzen sind für Europa nicht gültig, die Waffe hat gültigen Beschuss und in Österreich gibt es keine Regelung dafür.

Nach einigem hin und her haben wir dann ausgemacht, dass ich eine andere Waffe bekomme.
Leider ist zurzeit keine auf Lager, deswegen muss ich auf die nächste Lieferung warten. (Termin unbekannt)
Und dann werden noch die Händler vorgereiht, die Waffen vorbestellt habe.

So läuft das heutzutage, niemand will auf den Kosten sitzen bleiben. Der Endkunde hat die Arschkarte gezogen.

Und Geld zurück geht sowieso nicht, weil die Waffe ja "gebraucht" ist.

That's Life...
Zuletzt geändert von Brainiac1234 am Fr 4. Mai 2018, 14:14, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Gewährleistung/Garantiereparatur bei Neuwaffe - Wandlung

Beitrag von yoda » Fr 4. Mai 2018, 13:50

Bei gewissen Marken braucht man sich nicht wundern, die produzieren durch die Bank Müll. Am Klügsten ist es deswegen vorher aktuelle Reviews zu lesen.

Holadrio
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Re: Gewährleistung/Garantiereparatur bei Neuwaffe - Wandlung

Beitrag von Holadrio » Fr 4. Mai 2018, 18:24

Es geht auch anders.
Hatte bei meiner 1911er SVI, welche bereits 8 Jahre alt ist, Probleme beim Auswurf der Hülsen. Waffe nach DE zu Herrn F. geschickt, und nach 14 Tagen mit dem Vermerk zurückbekommen: " Waffe funktioniert wieder einwandfrei, keine Kosten denn das gehört zum Kundenservice".
Da nimmt man die höheren Anschaffungskosten gerne in kauf, wenn man sich dann auf schnelles und gutes Service verlassen kann.

LG

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Re: Gewährleistung/Garantiereparatur bei Neuwaffe - Wandlung

Beitrag von gewo » Fr 4. Mai 2018, 20:38

Holadrio hat geschrieben:Es geht auch anders.
Hatte bei meiner 1911er SVI, welche bereits 8 Jahre alt ist, Probleme beim Auswurf der Hülsen. Waffe nach DE zu Herrn F. geschickt, und nach 14 Tagen mit dem Vermerk zurückbekommen: " Waffe funktioniert wieder einwandfrei, keine Kosten denn das gehört zum Kundenservice".
Da nimmt man die höheren Anschaffungskosten gerne in kauf, wenn man sich dann auf schnelles und gutes Service verlassen kann.
LG


eh recht

aber nur fuers protokoll
- womit hast du geschickt? es gibt keinen paketdienst o.ä. der den versand von waffen nach deutschland erlaubt
wenn die waffe am transportweg verloren geht wars das fuer deine WBK. du kannst ned jemanden der ausdruecklich in seine AGBs schreibt "wir nehmen keine waffen an (weil wir nicht ordentlich drauf aufpassen koennen) eine waffe in ein pakerl werfen. wenn du das tust ist das fahrlaessig, wenn die weg ist sag ade zu deiner WBK
- ausfuhrgenehmigung, ausfuhrmeldung (59,-), einfuhrgenehmigung (wieder 59,-) dauert auch sein zeit, also von wegen in 14 tagen zurueck ist halt wunschdenken wenns ordnungsgemaess ablaueft. klar, man kann auch ohne schicken .... wenn man sich ums gesetz nichts pfeifft auf beiden seiten ....
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Re: Gewährleistung/Garantiereparatur bei Neuwaffe - Wandlung

Beitrag von Holadrio » Sa 5. Mai 2018, 20:09

Hallo gewo,

wenn es ein BÜM für dich macht, wo man sonst ein guter Kunde ist und ich die Versandkosten übernehme??
Besorgst du jedes mal eine Aus- und Einfuhrgenehmigung wenn du eine Waffe wegen Garantie oder kleiner Reparatur für ein paar Tage nach DE zum Erzeuger schickst?
Ich möchte damit nur sagen, dass es auch Händler gibt auf die man sich verlassen kann wenn man einmal etwas braucht und nicht auf Garantie oder Gewährleistung pochen oder mit einem Rechtsanwalt drohen muss.
War auch vor längerer Zeit persönlich bei dir mit der Bitte um Bekanntgabe des Preises und Besorgung eines Artikels. Trotz Zusage und mehrmaliger telefonischer Nachfrage bis heute keine Antwort erhalten. Auf telefonische Bitte um Zusendung eines lagernden (laut Auskunft) größeren Artikel für meine Ladestation sofort eine Absage erhalten, obwohl ich natürlich bereit war alle anfallenden Kosten zu übernehmen. Hätte sonst 300 km (hin und retour) fahren müssen.
Das ist halt die andere Seite.
Aber jeder wie er will, nichts für ungut.

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Re: Gewährleistung/Garantiereparatur bei Neuwaffe - Wandlung

Beitrag von yoda » Sa 5. Mai 2018, 20:15

Auf die Händler ist schon Verlass, aber auf die Lieferdienste nicht, und wenn die Waffe weg ist hast du Erklärungsnotstand + gröbere Probleme.

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Re: Gewährleistung/Garantiereparatur bei Neuwaffe - Wandlung

Beitrag von gewo » So 6. Mai 2018, 00:22

Holadrio hat geschrieben:Besorgst du jedes mal eine Aus- und Einfuhrgenehmigung wenn du eine Waffe wegen Garantie oder kleiner Reparatur für ein paar Tage nach DE zum Erzeuger schickst?

Auf telefonische Bitte um Zusendung eines lagernden (laut Auskunft) größeren Artikel für meine Ladestation sofort eine Absage erhalten, obwohl ich natürlich bereit war alle anfallenden Kosten zu übernehmen. .


selbstverstaendlich, ohne papiere laeuft garnix
versenden einer schusswaffe ins ausland ohne ausfuhrgenehmigung und verbringungserlaubnis ist ein delikt fuer dass dir als waffenbesitzer mit hoher wahrscheinlichkeit die wbk bzw der wp entzogen und ein waffenverbot verhaengt wird, bzw mir als haendler ebenfalls groesste probleme entstehen.

betreffend versand geben wir regelmaessig bei anfragen bekannt dass wir keinen versand von waren anbieten moechten. als ladenbetrieb bin ich nicht auf den versand eingerichtet, ich kann das nicht anbieten.
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