gewo hat geschrieben:daHawk hat geschrieben:Ich würde zuerst einmal !freundlich! darauf hinweisen dass du eigentlich schon lange genug gewartet hast und ihm mündlich eine Angemessene Frist für die Reparatur geben (z.b. 14 Tage).
die 14 tage frist kannst dir im waffenhandel einrexen
ich brauch alleine fuer eine exportgenehmigung um die waffe an die lieferanten zurueckschicken zu koennen ca 3 bis 4 wochen
dann versand a woche
selbst wenn der hersteller schnell ist, und die ersatzteile hat (was nicht der regelfall ist, die muessen oft erst angefertigt werden) dann dauerts zwei woechen bis sie fertig ist beim lieferanten, dann verbringungsgenehmigung fuer rueckverbringung nach oesterreich ca 4 wochen , die deutschen brauchen manchmal auf bis zu 8 wochen fuer die genehmigung
rechne es dir aus
waffen gelten als einzelgefertigte produkte - weil ja defacto bis auf glock keiner eine serienfertigung hat - da gelten auch entsprechende ausnahmen bei den fristen bei derr gewaehrleistung
und im sonstigen - wennst mich fragst - ist das GSG teil der letzte muell
warum kaufst nix gscheites?
Da er ja schon geschrieben hat dass die Pistole seit über einem Monat eingeschickt ist denke ich dass nochmal 14 Tage dazu schon halbwegs angemessen ist. Das wären dann insgesamt mindestens 6 Wochen seit der Reklamation. Das ganze auch erst mal nur mündlich, einfach mal als hinweis dass man halt gerne ein funktionierendes Produkt hätte... man hat ja schließlich gutes Geld dafür bezahlt.
Wenn sich dann noch immer nichts tut sind dann schon 2 Monate vergangen und dann würd ich schon überlegen weitere Schritte einzuleiten so wie es auf der AK Homepage steht.
Die GSG 22er ist ja jetzt auch nicht so selten... nicht gerade eine Sonderanfertigung.
Gleich mit der Konsumentenschutz - Keule über den Händler herzufallen ist natürlich auch nicht fair, aber ich würde mal sagen als normaler Konsument hätt ich schon ganz gern nach 2 Monaten das Trumm wieder das ich zur Gewährleistung abgegeben hab, bezahlen muss mans ja auch gleich wenn man es bekommt.