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AUG Z Lauf-Ausbau

Von Waffenpflege bis hin zu Pimp my gun!
John Connor
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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von John Connor » Di 7. Apr 2020, 22:17

Mushr00m hat geschrieben:
Di 7. Apr 2020, 21:35
Ich muss den Thread mal aus der Senke raus hieven...
Gibts da diesbezüglich was neues - weiss eventl jemand was genaueres? :)
Ist es immer noch böse das Kriegsmaterial in Form des Ausschwenkhebels zum erleichtern des Lauf Ausbaus (im Gehäuse muss der Stift ja trotzdem rausgedreht werden was ja das schnellzerlegen ohnehin erledigt) mit dem Stummel zu tauschen? :)
Dass der Lauf nicht ausschwenkbar ist, soll als Argument dafür dienen, dass es sich bei dem AUG Z um eine Sportwaffe handelt.

Laut Kriegsmaterialverordnung (KM-VO) waren (und sind weiterhin) halbautomatische Karabiner oder Gewehre grundsätzlich Kriegsmaterial. Mit Ausnahme der Jagd- und Sportgewehre.

Gemäß der der letzten Novelle zum Waffengesetz (WaffG) (§ 5 Abs 1 Z1 WaffG) sind von den in der Kriegsmaterialverordnung angeführten Waffen halbautomatische Karabiner oder Gewehre nunmehr für den Bereich des WaffG ausgenommen.

Im Sinne des WaffG sind sie daher kein Kriegsmaterial mehr - im Anwendungsbereich des Kriegsmaterialgesetzes und der KM-VO jedoch weiterhin.

Die Klassifizierung nach der KM-VO ist daher relevant für Ein- Und Ausfuhr. Für den innerstaatlichen Bereich ist das WaffG relevant. Da ists - unabhängig davon obs KM nach der KM-VO wäre - eine ganz normale KAT B, sofern nicht ein „großes Magazin“ angesteckt ist.

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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von I a » Do 12. Nov 2020, 22:15

John Connor hat geschrieben:
Di 7. Apr 2020, 22:17
Die Klassifizierung nach der KM-VO ist daher relevant für Ein- Und Ausfuhr. Für den innerstaatlichen Bereich ist das WaffG relevant. Da ists - unabhängig davon obs KM nach der KM-VO wäre - eine ganz normale KAT B, sofern nicht ein „großes Magazin“ angesteckt ist.
Heißt das so viel wie: Mit "kleinem" angesteckten Magazin dürfte man den Lauf leicht ausschwenken können, mit einem "großen" angesteckt nicht (auch nicht mit einer Ausnahmebewilligung für Altbestand gem. §58 (13) WaffG)?
„Die Herausforderung beim Fragen ist, zu wissen, was man nicht weiß.“
– I a

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Simon80
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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von Simon80 » Do 12. Nov 2020, 22:43

I a hat geschrieben:
Do 12. Nov 2020, 22:15
John Connor hat geschrieben:
Di 7. Apr 2020, 22:17
Die Klassifizierung nach der KM-VO ist daher relevant für Ein- Und Ausfuhr. Für den innerstaatlichen Bereich ist das WaffG relevant. Da ists - unabhängig davon obs KM nach der KM-VO wäre - eine ganz normale KAT B, sofern nicht ein „großes Magazin“ angesteckt ist.
Heißt das so viel wie: Mit "kleinem" angesteckten Magazin dürfte man den Lauf leicht ausschwenken können, mit einem "großen" angesteckt nicht (auch nicht mit einer Ausnahmebewilligung für Altbestand gem. §58 (13) WaffG)?
Nein das hat nix mit dem Lauf ausschwenken zu tun, ob das jetzt erlaubt ist weiß wohl noch immer niemand. Meiner Ansicht nach sollte es kein Problem sein, warum wurde schon auf der ersten Seite von Gewo erläutert. (ich glaube an Version 2)
Sicher kannst du wohl nur sein wenn du eine Anfrage an die Behörde stellst.

Eine Anfrage meinerseits an Steyr ob das Aug Z nicht nach der neuen Gesetzeslage mit dem Ausschwenk-Knopf geliefert werden kann blieb unbeantwortet. Sollte zwar eigentlich in ihrem Interesse sein auch die Österreichischen Augs so zu produzieren wie die Internationalen, da mehr Varanten in aller Regel auch mehr Aufwand bedeuten, aber ja.

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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von I a » Do 12. Nov 2020, 23:10

Simon80 hat geschrieben:
Do 12. Nov 2020, 22:43
I a hat geschrieben:
Do 12. Nov 2020, 22:15
John Connor hat geschrieben:
Di 7. Apr 2020, 22:17
Die Klassifizierung nach der KM-VO ist daher relevant für Ein- Und Ausfuhr. Für den innerstaatlichen Bereich ist das WaffG relevant. Da ists - unabhängig davon obs KM nach der KM-VO wäre - eine ganz normale KAT B, sofern nicht ein „großes Magazin“ angesteckt ist.
Heißt das so viel wie: Mit "kleinem" angesteckten Magazin dürfte man den Lauf leicht ausschwenken können, mit einem "großen" angesteckt nicht (auch nicht mit einer Ausnahmebewilligung für Altbestand gem. §58 (13) WaffG)?
Nein das hat nix mit dem Lauf ausschwenken zu tun, ob das jetzt erlaubt ist weiß wohl noch immer niemand. Meiner Ansicht nach sollte es kein Problem sein, warum wurde schon auf der ersten Seite von Gewo erläutert. (ich glaube an Version 2)
Sicher kannst du wohl nur sein wenn du eine Anfrage an die Behörde stellst.

Eine Anfrage meinerseits an Steyr ob das Aug Z nicht nach der neuen Gesetzeslage mit dem Ausschwenk-Knopf geliefert werden kann blieb unbeantwortet. Sollte zwar eigentlich in ihrem Interesse sein auch die Österreichischen Augs so zu produzieren wie die Internationalen, da mehr Varanten in aller Regel auch mehr Aufwand bedeuten, aber ja.
Glauben würde ich die 2 auch gerne, aber glauben heißt ja, nichts wissen :) und wenn es ums WaffG geht und meine Waffen betrifft ist mir das definitiv zu wenig. Kann zwar kaum glauben(jetzt reicht's aber dann auch mit dem Wort!), dass ich hier der erste sein soll, der so eine Anfrage stellt, aber ich glaube :roll: es soll halt so sein.

Kenn ich, auf meine (wenigen) E-Mails an Steyr waren die auch nicht sehr kommunikativ.
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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von Simon80 » Do 12. Nov 2020, 23:23

I a hat geschrieben:
Do 12. Nov 2020, 23:10

Glauben würde ich die 2 auch gerne, aber glauben heißt ja, nichts wissen :) und wenn es ums WaffG geht und meine Waffen betrifft ist mir das definitiv zu wenig. Kann zwar kaum glauben(jetzt reicht's aber dann auch mit dem Wort!), dass ich hier der erste sein soll, der so eine Anfrage stellt, aber ich glaube :roll: es soll halt so sein.

Kenn ich, auf meine (wenigen) E-Mails an Steyr waren die auch nicht sehr kommunikativ.
Hätt ich ein Aug hätt ichs schon angefragt ;) So machts für mich aber keinen Sinn. Mich interessierts nur weil ich selbst auch mal eins möchte und alles gut finde was etwas erleichtert und da gehört der Knopf dazu. (das extra an Bundesheer-Erinnerungs-Feeling muss ich wohl nich erwähnen :D )

Zudem bin ich bin bei der BH seit Wochen bezüglich diverser Sachen lästig da komm ich jetzt nicht mit noch mehr extra Arbeit :lol:

Wär fein wenn du uns dann informierst was bei dir herauskommt!

Lg

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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von Warnschuss » Fr 13. Nov 2020, 17:59

Ich habe selber auch ein AUG Z und auch mir gefiele natürlich der Zerlegeknopf, aber ich würde trotzdem die Finger vom Montieren dieses Teils lassen, solange ich nichts Schriftliches von der Behörde habe, dass dies erlaubt sei. Es ist schon richtig, dass aufgrund des neuen Waffengesetzes die damalige Einstufung fürs AUG Z nicht mehr nötig ist, damit die Waffe als Kat. B gilt, aber man muss hier die Kriegsmaterialeigenschaft von der Eigenschaft als verbotene Waffe aufgrund spezieller Merkmale trennen. Nur weil jetzt aufgrund von § 5 Abs. 1 Z1 WaffG das AUG Z auch ohne Einstufung kein Kriegsmaterial ist, heißt das nicht, dass es nicht trotzdem mit montiertem Laufzerlegeknopf eine verbotene Waffe nach § 17 WaffG sein kann.
§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen

2. von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind
Dass der Zerlegeknopf damals entfernt werden musste, damit das AUG Z die Einstufung als Kat. B bekommt, zeigt ja meiner bescheidenen Meinung nach, dass die Behörde das AUG Z mit diesem Teil (zumindest damals) als eine Waffe ansieht (/angesehen hat), die man über das übliche Maß hinaus schleunig zerlegen kann.
MFD und Bajo sind jetzt zwar kein Problem mehr, aber wie gesagt, lieber Finger weg vom Zerlegeknopf.

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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von Simon80 » Fr 13. Nov 2020, 19:23

Warnschuss hat geschrieben:
Fr 13. Nov 2020, 17:59
Dass der Zerlegeknopf damals entfernt werden musste, damit das AUG Z die Einstufung als Kat. B bekommt, zeigt ja meiner bescheidenen Meinung nach, dass die Behörde das AUG Z mit diesem Teil (zumindest damals) als eine Waffe ansieht (/angesehen hat), die man über das übliche Maß hinaus schleunig zerlegen kann.
MFD und Bajo sind jetzt zwar kein Problem mehr, aber wie gesagt, lieber Finger weg vom Zerlegeknopf.
Meines Wissens nach gings eben nicht um das schleunige Zerlegen sondern darum, dass es als Merkmal für eine Kriegswaffe gesehen wurde, was jetzt ja belanglos ist.

Aber wer 100%ige Socherheit möchte wird die Behörde kontaktieren müssen.

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Warnschuss
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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von Warnschuss » Fr 13. Nov 2020, 20:21

Simon80 hat geschrieben:Meines Wissens nach gings eben nicht um das schleunige Zerlegen sondern darum, dass es als Merkmal für eine Kriegswaffe gesehen wurde, was jetzt ja belanglos ist.

Aber wer 100%ige Socherheit möchte wird die Behörde kontaktieren müssen.
Dann weißt du mehr als ich. Darf ich fragen, woher du diese Information hast? Gern auch per PN.

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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von sic210 » Fr 13. Nov 2020, 20:26

Der Knopf alleine zerlegt überhaupt nichts beschleunigter, solange sich die Sicherungsschraube unterhalb im Gehäuse an Ort und Stelle befindet. Die ist erst entsprechend langwierig herauszudrehen und dann erst kann man (mit oder ohne Knopf) den Lauf herausnehmen. Beim Zusammenbau muss man die Schraube wieder mühsam hineindrehen, bevor man das Ganze mit dem Schaft zusammenfügen kann.
Wenn ich schnell verkürzen wollte, Schaft lösen und Verschluss raus (damit nix klappert) und die Teile nebeneinander legen.
AUG gesamt 76 cm, Gehäuse und Schaft ohne Lauf 52 cm (wenn nicht eine Optik montiert ist, die weiter nach vorne ragt), Lauf + Gehäuse 52 cm, Schaft 49 cm, Verschluss mit Führungsstangen 40 cm. Also egal welches Trumm man herunterbaut, unter 49 cm ist gar nichts. Ob dann Lauf und Gehäuse 52 cm sind oder Schaft und Gehäuse 52 cm ist dann eigentlich gleich verkürzt.
Dass das gesamt AUG in unter 1 min komplett aus allen Einzelteilen wieder zusammengesetzt ist, hat ein Teil von uns regelmäßig grün gewandet geübt. :at2:

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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von I a » Sa 14. Nov 2020, 01:24

sic210 hat geschrieben:
Fr 13. Nov 2020, 20:26
Der Knopf alleine zerlegt überhaupt nichts beschleunigter, solange sich die Sicherungsschraube unterhalb im Gehäuse an Ort und Stelle befindet.
Mir ging es im Eröffnungsposting dieses Threads auch nicht um den (original zu kurzen) Entriegelungsstift (ein Stahlstift ist schnell ge- und wieder zurückgetauscht), sondern um eben diese Schraube, für die es ja uneingeschraubt einen Anschlag im Schaft gibt, der dann ein Einschwenken verhindert. Diesen Anschlag könnte man auch wegfräsen und die Schraube dann immer ausgeschraubt lassen (und einen längeren Stift+Kopf zur Entriegelung anbringen). Rückgängig machen könnte ich das dann aber nicht, da ich keine Werkzeuge und Maschinen zum Hinzufräsen besitze.:mrgreen:

Bevor ich allerdings so etwas angehe, gehe ich waffenrechtlich lieber auch auf Nummer sicher. Einen ersten Entwurf an die LPD, angelehnt an gewos erstes Posting hier an mich, habe ich schon verfasst. Wenn wer möchte kann ich ihm/ihr den per PN zukommen lassen. 4, 6, 8, ... Augen sehen mehr als zwei, 2, 3, 4, ... Köpfe wissen mehr als einer.

Und weil Du die grüne Gewandung erwähntest: Wenn wir damals vom „Zerlegen“ des StG redeten, wurde uns nicht nur ein Mal ein SamSon angedroht. Das war nämlich dem Waffen-UO vorbehalten. Wir nahmen nur auseinander und setzten zusammen. Und während ich das hier schreibe, kommt mir dazu spontan Folgendes in den Sinn: Wenn man das auf § 17 (1) 2. „schleuniges Zerlegen“ umlegt, tun wir Letzteres gar nicht, damit Ersteres schon überhaupt gar nicht. Ich überlege, ob ich das als Punkt in den Entwurf für die Anfrage aufnehme.
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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von Simon80 » Sa 14. Nov 2020, 07:43

Warnschuss hat geschrieben:
Fr 13. Nov 2020, 20:21
Dann weißt du mehr als ich. Darf ich fragen, woher du diese Information hast? Gern auch per PN.
Nein tu ich nicht, hab mich getäuscht :lol: hab grade wieder gesucht und den Text gefunden. Das ist nur die Stellungnahme des Sachverständigen die zur Einstufung des Aug Z in 2004 zur Anwendung kam. Bezüglich dem Knopf wird quasi nur erwähnt, dass es diesen nicht gibt. Es wird aber nicht speziell erwähnt warum es ihn nicht geben darf.
Zitat:

"AUG Z:

Bei dem Steyr Selbstladegewehr AUG Z handelt es sich um eine reine zivile Produktion der Firma Steyr.

In der Waffe befindet sich eine Schlageinrichtung die nur Einzelschüsse ermöglicht. Der Schaft der Waffe ist derart gestaltet, dass Reihenfeuereinrichtungen nicht eingebaut werden können. Es befinden sich im Schaftmaterial 2 Stahlstifte, die die Veränderung der Schlageinrichtungsaufnahme verhindern. Der Matchlauf und der Verschluss sind aus ziviler Produktion und sind nicht mit den militärischen kompatibel. Das Gehäuse der Waffe ist gegenüber der militärischen Ausführung mit einer veränderten Aufnahme für den Lauf und den Verschlusskopf ausgestattet. Die militärischen Läufe passen somit nicht in das AUG-Z. Der Verschlusskopf des zivilen Modells "Z" ist entsprechend nur mit 6 Verriegelungswarzen versehen. Der Zerlegeknopf für den raschen Laufausbau bzw. militärisch raschen Laufwechsel ist nicht vorhanden. Anstatt dessen ist ein kurzer Stift gesetzt der nur mittels Werkzeug zu bedienen ist.

Ein Umbau zur gleichwertigen Funktion eines militärischen StG 77 ist nur von einem versierten Fachmann mit einem Aufwand, der einer Neuanfertigung gleichkommt, möglich.“

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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von combatmiles » Sa 14. Nov 2020, 09:34

I a hat geschrieben:
Sa 14. Nov 2020, 01:24
sic210 hat geschrieben:
Fr 13. Nov 2020, 20:26

Bevor ich allerdings so etwas angehe, gehe ich waffenrechtlich lieber auch auf Nummer sicher. Einen ersten Entwurf an die LPD, angelehnt an gewos erstes Posting hier an mich, habe ich schon verfasst. Wenn wer möchte kann ich ihm/ihr den per PN zukommen lassen. 4, 6, 8, ... Augen sehen mehr als zwei, 2, 3, 4, ... Köpfe wissen mehr als einer.
schreib mir das mal per PN... dann trag ich das auch an meine Behörde heran...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von LTE » Sa 14. Nov 2020, 14:07

Bevor ihr hier 10 nicht Rechtsgültige Meinungen von irgendwem einholt, fragt bitte gleich den Hr. Gartner vom BMI. Seine Meinung zählt.
Wär da Chefjurist vom BMI

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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von I a » Sa 14. Nov 2020, 14:21

LTE hat geschrieben:
Sa 14. Nov 2020, 14:07
Bevor ihr hier 10 nicht Rechtsgültige Meinungen von irgendwem einholt, fragt bitte gleich den Hr. Gartner vom BMI. Seine Meinung zählt.
Wär da Chefjurist vom BMI
Gem. § 48 WaffG Zuständigkeit liegt die (direkte, in Wien) m.E. bei der LPD:
(1) Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, die Landespolizeidirektion.
An diese habe ich vor, meine Anfrage zu richten. Wenn die das dann an den Chefjuristen weiterleiten bzw. mich an den verweisen, weil sie's auch nicht so genau wissen, soll mir das auch recht sein:
(4) Langt bei einem Organ ein Begehren um Auskunft in einer Sache ein, die nicht in seinen Wirkungsbereich fällt, so hat es das Begehren unverzüglich an das zuständige Organ weiterzuleiten oder den Auskunftswerber an dieses zu weisen. Der Auskunftswerber ist von der Weiterleitung zu verständigen.
https://www.jusline.at/gesetz/w-apg/paragraf/3
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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von LTE » Sa 14. Nov 2020, 14:43

Ma geht zum schmid ned zum schmidl...

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