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AUG Z Lauf-Ausbau

Von Waffenpflege bis hin zu Pimp my gun!
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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von I a » Sa 14. Nov 2020, 15:43

LTE hat geschrieben:
Sa 14. Nov 2020, 14:43
Ma geht zum schmid ned zum schmidl...
Grundsätzlich schon richtig. In dem Fall ist der Schmied aber die LPD. Der Chefjurist wäre dann sozusagen der Innungsmeister. :)
„Die Herausforderung beim Fragen ist, zu wissen, was man nicht weiß.“
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sic210
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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von sic210 » Sa 14. Nov 2020, 22:27

Ich würde meinen:
Solange die Schraube im Gehäuse funktionsfähig an Ort und Stelle ist, ist es völlig egal ob Stift, Knopf oder was auch immer außen montiert ist - es kann nicht beschleunigt zerlegt, auseinandergenommen, zerbastelt, whatever etc. werden
Der Vorteil den ein Knopf bringen würde ist, dass das kleine Schräubchen vorne von regelmäßigen Putzern nicht der Abnudelung anheim fällt, weil eine 3. Hand beim auseinandernehmen hilfreich wäre.
Meine Empfehlung: Hände weg von der Schraube, alles andere soll erst mal ein Sachverständiger oder die Behörde als beschleunigt nachvollziehbar begutachtlen - das kann realistischer Weise eben nicht stattfinden.

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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von I a » Fr 20. Nov 2020, 11:15

gewo hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 22:48
version 2:
... die waffenteile werden noch kleiner ...
Ist das nicht eher ein Argument gegen das leichte(re) Auseinandernehmen? Kleinere Teile können ja leichter, verdeckter zu einem potentiellen Tatort transportiert werden.
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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von combatmiles » Mi 9. Dez 2020, 07:29

Hab mal Zeit gefunden an zuf ragen wie das jetzt ist mit dem Laufschwammerl...

Guten Tag!

Ich wende mich mit einer speziellen Frage ans Bundesministerium für Inneres.

Das Gewehr Steyr AUG Z in der zivilen Version "Z" wird mit nicht unmittelbar ausschwenkbarem Lauf ausgeliefert.

Es muss dazu
1. eine Schraube im Inneren des Gehäuses gelöst werden und
2. ist der Entriegelungsstift des Laufes so ausgeführt, dass er nicht über das Gehäuse hinausragt, also unmöglich zu betätigen ist.
Für eine einfache Entnahme des Laufes zum Zwecke der Reinigung wäre das allerdings sehr vorteilhaft.

Nach dem vollumfänglichen Inkrafttreten der letzten Novelle zum WaffG am 14.12.2019 ergibt sich die Frage, ob ein unmittelbar ausschwenkbarer Lauf nunmehr gestattet ist. Recherchen dazu haben mehrere Auffassungen ergeben:

1. Gem. § 17 (1) 2. WaffG wäre das dann eine verbotene Waffe und damit nicht gestattet.
2. Das Reinigen einer Waffe fällt unter „das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß [...] schleunigen Zerlegen[s]“, womit § 17 (1) 2. WaffG nicht anzuwenden wäre.
3. Schaft, Gehäuse und Verschluss sind (da eine Reinigung dieser Baugruppen sonst nicht duchführbar wäre) mittels Lösen der Gehäusesperre so einfach zu trennen, wie es auch ein unmittelbar ausschwenkbarer Lauf wäre. Die Waffenteile würden mit Letzterem auch noch kleiner werden und die Waffe wäre in keinem der Fälle schussbereit.

Ein zusätzlich unmittelbar ausschwenkbarer Lauf ist damit eine untergeordnete Möglichkeit der Trennung und kann von daher nicht verboten sein. Auch ist die schleunige Zerlegbarkeit – so es überhaupt eine solche ist, siehe 4. unten – seit dem 14.12.2019 als militärische Eigenschaft nicht mehr gegeben.
4. Beim österreichischen Bundesheer ist das „Zerlegen“ des Steyr AUG (dort StG 77) in seine Einzelteile dem Waffen-UO vorbehalten. Der Vorgang zum Trennen der 5 Baugruppen Schaft, Gehäuse, Verschluss, Schlageinrichtung und Lauf ist, wie bei der zivilen Ausführung AUG Z, das „Auseinandernehmen“¹.

§ 17 (1) 2. WaffG spricht explizit von „Zerlegen“, das bauartbedingt auch nicht „schleunig“ zu bewerkstelligen ist, und wäre demnach für das bloße Auseinandernehmen der 5 Baugruppen nicht anzuwenden.

¹ „Das Auseinandernehmen und Zusammensetzen des StG77 [...]“, FB-Seite Bundesheer, 18. April 2019, https://www.facebook.com/bundesheer/pos ... 2721573508

Mit freundlichem Gruß aus Salzburg,


Die Antwort:


Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 25.11.2020 darf aus waffenrechtlicher Sicht Folgendes mitgeteilt werden:
Die Einordnung einer Schusswaffe unter die Kategorien A, B und C oder etwa unter § 17 WaffG – verbotene Waffe – kann stets nur in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung eines bestimmten Gegenstandes erfolgen. Vom Ergebnis dieser im Einzelfall durchzuführenden Zuordnung (Einstufung) hängt es letztlich ab, ob bzw. welche Bestimmungen des WaffG zur Anwendung gelangen.
Gem. § 44 WaffG stellt die Waffenbehörde auf Antrag fest, welcher Kategorie eine bestimmte Schusswaffe zuzuordnen ist. Sollten Ihrerseits hinsichtlich eines bestimmten Gegenstandes Zweifel an der Waffenkategorie bestehen, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit Ihrer zuständigen Waffenbehörde (Landespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft).
Mit freundlichen Grüßen
04. Dezember 2020


keihne Ahung warum der Text da durchgestrichen erscheint...
Zuletzt geändert von combatmiles am Mi 9. Dez 2020, 07:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von Lexman1 » Mi 9. Dez 2020, 07:36

Und da geht der Ball zurück zur BH :lol: na die werden eine Freude haben, wenn sie sich zukünftige über alle Anfragen den Kopf zerbrechen dürfen :doh: na mal sehen, wenn ich das nächste mal mit meinem Sachbearbeiter telefoniere, kann ich ihn ja mal fragen wie er die Sache sieht.
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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von gewo » Mi 9. Dez 2020, 08:12

Lexman1 hat geschrieben:
Mi 9. Dez 2020, 07:36
Und da geht der Ball zurück zur BH :lol: na die werden eine Freude haben, wenn sie sich zukünftige über alle Anfragen den Kopf zerbrechen dürfen :doh: na mal sehen, wenn ich das nächste mal mit meinem Sachbearbeiter telefoniere, kann ich ihn ja mal fragen wie er die Sache sieht.
ja
und vor allem
hast wieder pro BH eine eigene rechtsansicht

dass heisst das zerlegeschwammerl ist zB im bereich der BH Schwaz verboten aber zb im bereich der BH Salzburg Stadt erlaubt ...

ganz grosses kino
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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von Warnschuss » Mi 9. Dez 2020, 12:28

@ combatmiles:

Sehr interessant. Danke, dass du dir die Mühe machst, von der Behörde eine verbindliche Auskunft zu bekommen.

Bezüglich der Begriffe „auseinandernehmen“ und „zerlegen“ würde ich mir keine großen Hoffnungen machen, dass diese Begriffe als unterschiedlich aufgefasst werden. Ich weiß, dass man im österreichischen Bundesheer hier einen Unterschied sieht und Wert auf eine Differenzierung legt („Zerlegen tut man nur a Sau!“), aber das heißt nicht, dass es in anderen Bereichen auch so aufgefasst wird. Im Waffengesetz wird ja auch nicht, was den Transport gemäß § 7 angeht, zwischen „geladen“ und „halbgeladen“ unterschieden, anders als wie beim Bundesheer. Wenn du z.B. deine Kat.-B-Waffe, ohne einen Waffenpass zu haben, mit angestecktem geladenem Magazin transportierst, kannst du dich nicht darauf hinausreden, dass sie eh ungeladen sei, weil sich ja keine Patrone im Patronenlager befindet. Du führst dann die Waffe unerlaubt. Ein Blick über die Grenzen zeigt auch, dass man in der deutschen Bundeswehr auch vom Zerlegen des G36 und in der Schweizer Armee vom Zerlegen des Stgw90 spricht, obwohl meistens nicht das vollständige Zerlegen gemeint ist.

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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von combatmiles » Mi 9. Dez 2020, 12:44

ja eh.. aber ich wollte denen einfach mal nen Denkanstoß geben wie man da "userfreundlich" formulieren könnte...

Mit meinem Referenten habe ich ein gutes Einvernehmen, dem werd ich das Mail mal weiterleiten er möge mir dazu eine rechtsverbindliche Auskunft für MEIN AUG Z geben.. zur Not zeig ich ihm auch um was es genau im Detail geht.. :D
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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von I a » So 13. Dez 2020, 04:21

combatmiles hat geschrieben:
Mi 9. Dez 2020, 12:44
ja eh.. aber ich wollte denen einfach mal nen Denkanstoß geben wie man da "userfreundlich" formulieren könnte...
Also, wie Du dich ja hoffentlich erinnerst, ist der Text von mir (PN Gesendet: Sa 14. Nov 2020, 14:48). Du meintest darauf:
Das ist schon mal ein hervorragender Ansatz!
Ich werd näächste Woche wenn ich ZEit hab mir das mal im Detail zu Gemüte führen.
Eventuell kann ich noch aus einschlägigen Dienstvorschriften zitieren wo eben "auseinandernehmen" und nicht zerlegen gemeint ist..
Ich wollte das abwarten, habe derweil einige Fotos angefertigt, weil Du als Antwort auf eine Frage von mir ebenfalls meintest (Gesendet: Mo 16. Nov 2020, 18:56 ):
Ja Bilder können [...] nicht schaden... ;)
Auch hätte ich noch gerne Inputs von allen hier dazu gehabt:
I a hat geschrieben:
Fr 20. Nov 2020, 11:15
gewo hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 22:48
version 2:
... die waffenteile werden noch kleiner ...
Ist das nicht eher ein Argument gegen das leichte(re) Auseinandernehmen? Kleinere Teile können ja leichter, verdeckter zu einem potentiellen Tatort transportiert werden.
Ich wollte das dann alles einem befreundeten Juristen vorlegen, der zufällig auch VB in einem Amt ist und dort zufällig auch mit (etwas größeren) Waffen zu tun hat, damit der das auf Juristen- bzw. Beamtendeutsch aufpoliert. UND: Ich hatte vor, die Anfrage gleich an meine zuständige LPDion zu stellen, weil mir klar war, dass das die Waffenbehörde erster Instanz an meinem Wohnort ist. Siehe dazu auch hier im Thread:
I a hat geschrieben:
Sa 14. Nov 2020, 15:43
LTE hat geschrieben:
Sa 14. Nov 2020, 14:43
Ma geht zum schmid ned zum schmidl...
Grundsätzlich schon richtig. In dem Fall ist der Schmied aber die LPD. Der Chefjurist wäre dann sozusagen der Innungsmeister. :)
Das heißt, das Ministerium hat sich völlig zurecht "abgeputzt" und ich werde meine Anfrage, mit Fotos und nach Aufpolieren an die (für meinen Wohnort) richtige Stelle stellen.
Zuletzt geändert von I a am So 13. Dez 2020, 04:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von I a » So 13. Dez 2020, 04:43

Warnschuss hat geschrieben:
Mi 9. Dez 2020, 12:28
Bezüglich der Begriffe „auseinandernehmen“ und „zerlegen“ würde ich mir keine großen Hoffnungen machen, dass diese Begriffe als unterschiedlich aufgefasst werden.
Danke für die Info. Auch diese Passage, sowie die Idee dazu, stammt von mir.
„Die Herausforderung beim Fragen ist, zu wissen, was man nicht weiß.“
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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von combatmiles » So 13. Dez 2020, 08:13

ich füge noch an dass ich mit I a in Mailkontakt war. Also ist der grundsätzliche Text von ihm. Ich hatte Rücksprache mit meinem Referenten auf der BH der sinngemäß meinte ich solle das an die Sektion III im BM für Irreres senden..
Hab ich gemacht..
Die Dienstvorschriftenpassagen hab ich hier nicht reinkopiert, wie richtigerweise schon erkannt wurde würde das keinen Unterscheid machen ob "zerlegen" oder "auseinandernehmen"..

ja eh.. aber ich wollte denen einfach mal nen Denkanstoß geben wie man da "userfreundlich" formulieren könnte...

Also, wie Du dich ja hoffentlich erinnerst, ist der Text von mir (PN Gesendet: Sa 14. Nov 2020, 14:48). Du meintest darauf:
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Re: AUG Z Lauf-Ausbau

Beitrag von Hirsch » So 10. Jan 2021, 11:30

Und habt ihr schon eine Antwort bekommen? Beziehungsweise nochmals bei der richtigen Stelle angefragt?

Mir ist klar das dies dann nicht Österreich weit gilt, mich würd's halt nur Interessen was die verschiedenen Stellen dazu sagen.

MfG
:at1:

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