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Re: S&W 357 ungeschossen-wie überprüfbar?

Verfasst: Do 26. Dez 2019, 17:23
von Papa Bär
Incite hat geschrieben:
Do 26. Dez 2019, 16:38
Auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache aber ich kann den Verkäufer verstehen, ich hätte genauso wie der reagiert.
Abwicklungen nur mehr bei mir daheim Cash gegen Ware nach looki looki oder Vorkasse.
Das kannst du gerne so machen. Ich würde von dir bei so einer Geschäftgebahrung jedenfalls nichts kaufen.
Es laufen (für mich) leider so viele Betrüger herum, dass man auf das Wort eines Fremden bei weitem nicht mehr vertrauen kann.
Bin aber sicher, dass du bei dieser Vorgehensweise auch trotzdem immer wen finden wirst, der kauft, ich rate davon ab.

Re: S&W 357 ungeschossen-wie überprüfbar?

Verfasst: Do 26. Dez 2019, 17:37
von Trijikon
Wenn ich eine Waffe kaufe bei der ich als Normalo nicht feststellen kann ob ungeschossen oder nicht ist es doch eigentlich egal-keine Schmauchspuren, keine Magnumrille, keine Kratzer etc -einfach kaufen.

LG Wolfgang

Re: S&W 357 ungeschossen-wie überprüfbar?

Verfasst: Do 26. Dez 2019, 18:06
von Spitfire
Ohne den Käufer zu kennen, klingt das eher nach einem Märchen.

Selbst wenn der Revo 10.000 Schuss drauf hätte, die halten ewig.

Ich kaufe lieber nen ordentlich gebrauchten von einem Sportschützen, denn dann hat offenbar alles gut funktioniert.

Als ein "ungeschossenes" Einhorn zum Höchstpreis.

Re: S&W 357 ungeschossen-wie überprüfbar?

Verfasst: Do 26. Dez 2019, 18:10
von gynta
Trijikon hat geschrieben:
Do 26. Dez 2019, 17:37
bei der ich als Normalo
Genau darum der Rat der Erfahrenen an den TE hier. Kein Test = Kein Kauf.

Re: S&W 357 ungeschossen-wie überprüfbar?

Verfasst: Do 26. Dez 2019, 20:02
von helmsp
Kleines Zusatz-Info: der Vorteil vom Revolver (zumindest bei S&W ist, dass man es garnicht erst test-feuern muss um zu vergewissern ob es funktioniert. Timing (S/A und D/A), Trommelspalt, Trommelspiel, Abzugsgewicht (S/A und D/A), Hammerzündgewicht und Schlagbolzen- resp. Loch reichen aus.

Re: S&W 357 ungeschossen-wie überprüfbar?

Verfasst: Do 26. Dez 2019, 20:04
von Alaskan454
Incite hat geschrieben:
Do 26. Dez 2019, 16:38

Auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache aber ich kann den Verkäufer verstehen, ich hätte genauso wie der reagiert.

Abwicklungen nur mehr bei mir daheim Cash gegen Ware nach looki looki oder Vorkasse.

lg
Da muss ich ehrlich dazu sagen das mir die Übergabe in einem Waffengeschäft auf neutralem Boden lieber ist wie bei mir daheim. Ja sicher ich muss eventuell 15-20km fahren habe aber dafür die Sicherheit das daheim nichts "schief" gehen kann. Wenn ich den Käufer persönlich kenne im aber wer weiß schon wer einem da in den Weiten des www anschreibt und wen man bei der Türe rein lässt. Und wenn ich ein Vertrauen in meine Waffe habe kann sich den gern der Buema vor Ort anschauen.

Re: S&W 357 ungeschossen-wie überprüfbar?

Verfasst: Do 26. Dez 2019, 21:29
von Norander
Papa Bär hat geschrieben:
Do 26. Dez 2019, 10:59
Norander hat geschrieben:
Mi 25. Dez 2019, 15:57
Egal ob ungeschossen oder nicht. Als Zweitbesitzer nach anderthalb Jahren kannst Gewährleistung vergessen somit ist ein entsprechender Preisabschlag angebracht.
Von welcher Gewährleistung redest du bei Privatverkäufen?
Na viel Spaß dann vor Gericht, wenn du dem Verkäufer nachweisen musst, dass der etwaige Fehler schon bestanden hat und er davon wusste, noch dazu, wo man Gewähleistung als Privsatverkäufer eigentlich ausschliesst, wenn man vernünftig denkt.
Lese dir meinen Text im Zusammenhang mit der Anfrage des Threaderstellers noch einmal genau und sinnerfassend durch. Wenn du es dann immer noch nicht verstehst, kann ich es noch mal ganz langsam erklären.

Re: S&W 357 ungeschossen-wie überprüfbar?

Verfasst: Do 26. Dez 2019, 21:47
von rhodium
oftmals kann man aber Betrüger schon durch gute Ideen filtern ... bei anderen Gegenständen aus D frag ich gerne ob man diese abholen kann, weil man gerade in der Nähe weilt ... wenn sich da wer ziert gibt's auch keine Vorkasse

Re: S&W 357 ungeschossen-wie überprüfbar?

Verfasst: Fr 27. Dez 2019, 09:52
von Papa Bär
Norander hat geschrieben:
Do 26. Dez 2019, 21:29
Papa Bär hat geschrieben:
Do 26. Dez 2019, 10:59
Norander hat geschrieben:
Mi 25. Dez 2019, 15:57
Egal ob ungeschossen oder nicht. Als Zweitbesitzer nach anderthalb Jahren kannst Gewährleistung vergessen somit ist ein entsprechender Preisabschlag angebracht.
Von welcher Gewährleistung redest du bei Privatverkäufen?
Na viel Spaß dann vor Gericht, wenn du dem Verkäufer nachweisen musst, dass der etwaige Fehler schon bestanden hat und er davon wusste, noch dazu, wo man Gewähleistung als Privsatverkäufer eigentlich ausschliesst, wenn man vernünftig denkt.
Lese dir meinen Text im Zusammenhang mit der Anfrage des Threaderstellers noch einmal genau und sinnerfassend durch. Wenn du es dann immer noch nicht verstehst, kann ich es noch mal ganz langsam erklären.
Habe eher den Eindruck, dass du meine Aussage nicht verstanden hast.
"...nach anderthalb Jahren kannst Gewährleistung vergessen" ...Gewährleitung unter Privaten kannst immer vergessen, ned nur nach 1,5 Jahren.

Re: S&W 357 ungeschossen-wie überprüfbar?

Verfasst: Fr 27. Dez 2019, 13:13
von Norander
Du hast noch immer nicht verstanden was ich gemeint habe.

Es gibt nur eine Gewährleistung und die hat der gewerbliche Verkäufer dem Kunden zu geben.

Wie aus dem Text des Threaderstellers (nachfolgend TE) hervorgeht bietet ihm ein privater Verkäufer eine Waffe als neu und ungeschossen an, verweigert jedoch eine Funktionskontrolle da die Waffe dann ja nicht mehr neu ist (und er vermutlich nahe am Neupreis verkaufen möchte). Kannst du mir bis hierhin folgen?

Wie ich geschrieben habe, kann der TE nicht auf eine Gewährleistung hoffen. Somit stellt ein Kauf zum annähernden Neupreis ohne vorherige Prüfmöglichkeit ein finanzielles Risiko dar, das nur mit einem entsprechenden Preisabschlag vom Neupreis zu rechtfertigen ist. Ganz gleich ob die Waffe ungeschossen ist oder nicht. Zumal ja nicht einmal der Verkäufer Kenntnis über die Funktionsfähigkeit hat.

Re: S&W 357 ungeschossen-wie überprüfbar?

Verfasst: Fr 27. Dez 2019, 13:14
von Balistix
Wenn der Blinde dem Tauben die Welt erklären will... :mrgreen:

Re: S&W 357 ungeschossen-wie überprüfbar?

Verfasst: Fr 27. Dez 2019, 16:53
von Sauer202
Sobald eine Waffe an einen privaten verkauft wurde und er diese aus der Verpackung genommen hat ist sie nicht mehr neu. Bei Waffen die noch neu zu bekommen sind ist ein Abzug von mind 30%, eher noch 50% angebracht.

Re: S&W 357 ungeschossen-wie überprüfbar?

Verfasst: Fr 27. Dez 2019, 19:45
von Norander
So ist es!

Re: S&W 357 ungeschossen-wie überprüfbar?

Verfasst: Sa 28. Dez 2019, 20:31
von karl255
wetabi hat geschrieben:
Do 26. Dez 2019, 16:22
Mein Kollege hat mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen und vorgeschlagen im neuen Jahr die Waffe von einem Händler begutachten zu lassen. Dem Verkäufer ist es zu kompliziert und die Waffe ist eh in Ordnung, er hätte noch weitere Anfragen. Naja, vielleicht besser so.
Nochmal Danke an Alle Tipgeber!
Na hoffentlich kennt sich der Händler mit S&W Revolvern halbwegs aus.
Die meisten Händler sehen ja nicht mal wenn sie Lieferungen vom Importeur bekommen und dann Revolver in die Auslagen legen wo die Läufe schief montiert sind.

Re: S&W 357 ungeschossen-wie überprüfbar?

Verfasst: Sa 28. Dez 2019, 21:22
von Alaskan454
karl255 hat geschrieben:
Sa 28. Dez 2019, 20:31

Die meisten Händler sehen ja nicht mal wenn sie Lieferungen vom Importeur bekommen und dann Revolver in die Auslagen legen wo die Läufe schief montiert sind.
Du bist schon kleinlich, so genau kann man es nicht immer erwischen. :mrgreen: