gewo hat geschrieben:woolf hat geschrieben:Eheleute dürfen ihre Kat B auch gemeinsam verwahren, auch wenn das die erlaubte Stückzahl der einzelnen übersteigen würde (siehe Runderlass).
Der gemeinsame Transport ist natürlich auch OK (das aber generell, nicht nur bei Eheleuten).
fuer
eine gemeinsame tasche fuer die drei waffen wuerde ich aber meine haende nicht ins feuer legen wollen ...
Wär interessant ob das schonmal Thema war, gefunden hab ich dazu leider nix.
Persönlich
GLAUBE ich aber, dass die Regelung zur Begrenzung der Stückzahl niemals eine Absicht bezüglich gemeinsamen
Transport oder gemeinsamen Aufbewahrung im Haushalt (siehe Runderlass) des Gesetzgebers war. Ich möchte gerne eine höchstrichterliche Begründung lesen, die zwischen einer gemeinsamen Tasche und zwei getrennten Tachen in einem Kofferraum des gemeinsamen Autos unterscheidet. Würde Sinn machen wenn man beim
Transport versperren müsste, muss man aber bei uns nicht.
Wiedermal ein klassisches Beispiel welche Unsicherheiten solche schwammigen Normen mitsich bringen, anstatt da mal einfach ein paar §§ einzufügen um das klar zu stellen...