
Es gibt hunderte Beispiele, die das Gegenteil beweisen. Von Transport, über
Verwahrung bis hin zur Bewilligung von Waffengeschäften, die nicht den Bedingungen des anderen Landes entsprechen und trotzdem nicht strafrechtlich relevant sind, oder sein können, sofern es keine übergreifende Regelungen dazu gibt. An was soll sich denn bitteschön ein LWB oder ein Gewerbetreibender sonst halten, als an die gesetzlichen Regelung vor Ort?
Ich glaub jedenfalls nicht an deine Version, sofern jemand nicht fahrlässig handelt.