FFWGK hat geschrieben: Do 31. Okt 2019, 15:00
Tine hat geschrieben: Do 31. Okt 2019, 14:43
Kurzum, wenn alle Bewohner eines Haushaltes waffenrechtliche Dokumente haben ist gemeinsame
Verwahrung kein Problem, du darfst nur ned mehr Waffen als auf dem Dokument zugleich "besitzen".
Diese Aussage (selbst wenn wir zugunsten des Amtskasperls annehmen, dass mit „besitzen“ Zugriff haben gemeint war) hat die gleiche Komplexität wie: am Abend ist mit Dunkelheit zu rechnen.
NoNa
Nö, der Beamte meinte gar nix und ich meinte "besitzen" und das ist durchaus komplex.
Die WBK erlaubt dir den
Besitz und Besitz ist in Österreich eine erweiterte Form der
Innehabung und lt.
WaffG §6(1) zählt Innehabung von Waffen und Munition als Besitz.
Wobei wenn du nicht deinen Besitz aus der
Verwahrung nimmst ist dies theoretisch schon wieder Überlassen und rein rechtlich würde dafür eine Meldepflicht entstehen.
Und wenn du mehr Waffen in deinen Besitz bringst als auf der WBK erlaubt ist es ein Verstoß gegen das WaffG.