Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
jirgel
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 245
Registriert: So 22. Nov 2015, 08:56

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von jirgel » Do 11. Sep 2025, 09:50

Fals es wem Interessiert der Verein bittet um Unterstützung.
Werte Freunde des legalen Waffenbesitzes,

es ist Eile geboten die Stellungnahmen zur Gesetzesänderung zu unterstützen.
Es können noch bis zum 15. September Stellungnahmen abgegeben oder unterstützt werden, danach endet die Frist.
Je mehr Unterstützungserklärungen eine Stellungnahme bekommt, umso ernster wird sie genommen.
Wie haben mit unseren Anwälten eine intensiv ausgearbeitete Stellungnahme abgegeben, bitte hier so viele Unterstützungserklärungen wie möglich abgeben und auch an euren Bekanntenkreis weiterleiten.
Ihr könnt auch gerne eine eigene Stellungnahme auf der Parlamentsseite abgeben und hier gerne unseren Text oder Teile daraus verwenden. Wenn ihr wollt könnt ihr auch dabei anonym bleiben.

Zum Ablauf:
Unsere Stellungnahme auf der Parlamentsseite findet ihr hier:

1. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/ ... dStage=100

2. Anklicken: „Hier können sie diese Stellungnahme unterstützen“

3. Danach eure Daten in die entsprechenden Felder eingeben.

4. Ihr müsst dann einen Sicherheitscode eingeben, welcher in dem blauen Feld kommt (Nachweis, dass ihr kein Roboter seid)

5. Ihr bekommt dann auf eure Mailadresse (Achtung Spamordner) eine Email mit dem Absender „Buergerbeteiligung“. In dieser Mail auf „ Zustimmungserklärung bestätigen“ klicken. Erst dann ist eure Unterstützung abgegeben.

Als zweites ersuchen wir um Unterstützung der Stellungnahme der NÖ Landesregierung:
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SN/215/
Das Amt der NÖ Landesregierung äußert hier Kritik an der verkürzten Begutachtungsfrist von 14 Tagen anstatt der normalen 6 Wochen.

Wie geht es weiter?
Stellungnahmen und Unterstützungserklärungen müssen bis zum 15. September abgegeben werden, am 16. September endet die Frist.
Der Innenausschuss tagt laut Arbeitsplan vom 16.-18.09., hier können die Stellungnahmen bearbeitet werden.
Am 24. und 25. September tagt das Plenum (Nationalrat im Parlament). Hier könnte theoretisch schon das neue Gesetz in seiner endgültigen Form beschlossen werden. Aufgrund der komplexen Thematik und der vielen Einbringungen kann der Beschluss aber auch auf eine spätere Sitzung verschoben werden, zB 15./16. Oktober.

Hinter den Kulissen:
In den letzten Wochen seit Graz hat unser Team jeden Tag mit Anwälten, Lobbyisten, Psychologen und Politologen gearbeitet, analysiert und ausgewertet, unzählige Besprechungen abgehalten, mit den zuständigen Sachbearbeitern des BMI und vielen Vertretern der Politik gearbeitet.
Einige Erfolge konnten wir dabei erzielen.
Nachdem die Waffengegner intensiv an den Verschärfungen arbeiten und hier ebenfalls noch probieren die eine oder andere Verschärfung durchzusetzen, müssen wir bis zur endgültigen Inkrafttretung des neuen Gesetzes Stillschweigen über die Verhandlungen bewahren, um den Waffengegnern keine neuen Ideen für ihre Verbotsfantasien zu liefern.

Für die nächste Woche haben wir 2 Teams gebildet:
Unsere sorgfältige Arbeit der letzten Jahre hat sich bewährt, wir haben viele motivierte und hochqualifizierte Mitglieder für unsere vielfältigen Aufgaben:
Team 1: Politisch erfahren und rechtskundig, hier wird Kontakt bei Vertretern der Politik gesucht um bei der Abstimmung im Plenum für unsere Sache zu stimmen, also gegen das neue Gesetz, bzw noch die eine oder andere Verschärfung abzumildern.
Team 2: ebenfalls nächste Woche findet die Weltkonferenz der großen Verbände in Washington DC, USA statt. Wir wurden aufgefordert dort über die aktuelle Lage in Österreich zu berichten und hoffen auf Unterstützung aus dem Ausland.
Der derzeitige Gesetzesentwurf hat auch internationale Auswirkungen, nicht nur auf den wirtschaftlichen Absatzmarkt Österreich, auch auf den Nachwuchs im Schießsport bei Veranstaltungen im Ausland wie zB bei den Olympischen Spielen.

Wir hoffen auf Verständnis, dass bei dieser Arbeitsauslastung nächste Woche bis zum 21.09. keine Emails oder Telefonate entgegengenommen werden.
Den einen oder anderen sehen wir Samstag/ Sonntag noch beim Schießen in Jagerberg.

Dieser Newsletter ist lagebedingt etwas länger geworden, bitte nicht vergessen nach oben zu scrollen und eine Unterstützungserklärung abzugeben.
Zusammenstehen, es geht um unsere Rechte und um unseren Besitz!

Euer Team des Verein

Steyrer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 746
Registriert: Do 2. Aug 2012, 19:49
Wohnort: Steyr

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steyrer » Do 11. Sep 2025, 09:53

Nordi hat geschrieben: Do 11. Sep 2025, 09:04 Hat jemand zufällig die Stellungnahme vom Austria Arms gesehen? Dort wird gesagt das ALLE Kat C Besitzer, auch jene die LÄNGER ALS 2 Jahre ihre C KAT Waffen haben die WBK beantragen müssen...

Ich bin jetzt verwirrt...ich dachte dieser Unsinn würde "nur" für die Käufer der letzten 2 Jahre gelten...aber die AA Jungs sagen jetzt es gilt für alle? Was den jetzt? 0o
Soweit ich verstanden habe brauchen sie bei einem Neuerwerb eine WBK.
"... weiterhin rechtmäßig besitzen..."

Antworten