Genau diese Frage geht mir durch den Kopfmoretti hat geschrieben: Do 9. Okt 2025, 22:11
Aber welche Auflagen hat der Händler das melden zu müssen? Würde ich hören das mein Händler irgendeinen Kunden gemeldet hat, würde ich doch nie wieder eine Waffe, oder Teile bei Ihm kaufen.
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Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Es gab einen Händler, der bis vor kurzem Griffstücke auf Waffengebraucht inseriert hat. Eine Bedingung für den Kauf des Griffstücks war, dass man eine Einverständniserklärung mit seinen Daten unterschreibt.moretti hat geschrieben: Do 9. Okt 2025, 22:11 Aber welche Auflagen hat der Händler das melden zu müssen? Würde ich hören das mein Händler irgendeinen Kunden gemeldet hat, würde ich doch nie wieder eine Waffe, oder Teile bei Ihm kaufen.
Auf Waffengebraucht sind seine Inserate nun verschwunden, und auf seiner Homepage findet man nichts außer seinem Namen und seiner E-Mail-Adresse.
Könnte es sein, dass er seinen Laden geschlossen und alle Waffenbücher und Unterlagen den Behörden übergeben hat? Oder wurde sein Geschäft von den Behörden geschlossen und die Waffenbücher sowie die Unterlagen beschlagnahmt?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Der Händler (werde hier öffentlich keine Namen nennen) hat vorab nichts verlangt und ist noch aktiv. Nur soviel möchte ich als Hinweis geben: es ist keiner der, meines Wissens nach, hier aktiv ist.
Hoffe damit kann ich etwas Unsicherheit bei einigen von euch herausnehmen
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- Steppenwolf
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ist die neue Abkühlungsphase schon in Kraft? oder gelten für alt WBK Besitzer eh noch keine Abkühlphase beim ersterwerb einer C Büchse 
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Muss im RIS nachsehen, dort ist das aktuelle Gesetz verlautbart.
-
Master-chief1000
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Die neue Abkühlphase wird in Kraft getreten sein. Wenn ich die juristische Erklärung oben richtig interpretiere 
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
ehrlich gesagt hab ich das Gefühl, dass hier einige mitdiskutieren die weder das aktuelle noch das neue (noch nicht in Kraft getretene) Waffg gelesen haben.
Zur Erinnerung:
Hier ist das aktuelle WaffG:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Hier sind die beschloßenen geplanten Änderungen:
https://www.parlament.gv.at/dokument/BR ... 713058.pdf
Zur Erinnerung:
Hier ist das aktuelle WaffG:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Hier sind die beschloßenen geplanten Änderungen:
https://www.parlament.gv.at/dokument/BR ... 713058.pdf
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Bei Privatkauf gibt's ja eh noch keine Abkühlphase/Wartepflicht. Für Privatkauf ändert sich ja frühestens etwas Anfang 2026 aber wahrscheinlicher erst Mitte 2026. So hat es mir zumindest letzte Woche ein Waffenhändler erzählt. Oder weiß man schon etwas genaueres bezüglich Privatkauf weil jeder erzählt ja etwas anderes.
- BartimäusOhneBart
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich bilde mir ein im neuen Gesetz etwas über neue Regelungen zur Ausstellung von Waffenpässen gelesen zu haben. Da war die Rede von Polizisten, Justiz Wache, Staatsschutz, MP,..... Finde den Text allerdings nicht mehr.
Wäre jemand so nett und schickt den Text rein oder einen Link?
Wäre jemand so nett und schickt den Text rein oder einen Link?
The dark threads are as needful
In the weaver’s skillful hand
As the threads of gold and silver
In the pattern He has planned
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
WP werden quasi nicht mehr ausgestellt ausser an oben angeführte Personen.. das ist aber nichts wirklich neues.. war die letzten Jahre schon so.. "im Ermessen der Behörde" aber deren Ermessen war großteils so, das es keinerlei Gefährdung für den Antragsteller gibt und somit wurden sie immer seltener ausgestellt.. früher konnte jeder Taxler, Trafikant, Juwelier usw einen beantragen und hat ihn bekommen.. also..mach dir keine Hoffnungen.. wenn er dir zustehen würde, wüsstest du das und Otto Normalbürger bekommt ihn sowieso nicht mehr..BartimäusOhneBart hat geschrieben: Fr 10. Okt 2025, 13:08 Ich bilde mir ein im neuen Gesetz etwas über neue Regelungen zur Ausstellung von Waffenpässen gelesen zu haben. Da war die Rede von Polizisten, Justiz Wache, Staatsschutz, MP,..... Finde den Text allerdings nicht mehr.
Wäre jemand so nett und schickt den Text rein oder einen Link?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wennst a Partei Bronze bist , dann bekommst du sicher einen WP.....
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
und einen positiven Blanko Psychotest für allesspareribs hat geschrieben: Fr 10. Okt 2025, 17:16 Wennst a Partei Bronze bist , dann bekommst du sicher einen WP.....
Wäre aber mal eine Idee: Psychotest für jene die unser Land lenken und weitreichende Entscheidungen treffen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Bei solchen Meldungen wird´s für LWB nicht leichter werden:
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik ... /652051613
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik ... /652051613
Mir laungts, dass i woas
dass i kunnt waun i mechat
dass i kunnt waun i mechat
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das mit dem Ermessen stimmt so nicht ganz, es ist durchaus ein Rechtsanspruch - nur legen die Waffenbehörden und der VwGH das mittlerweile so streng aus, dass es faktisch (wenn man nicht bei Polizei, Militärpolizei oder Justizwache ist) keine neuen Waffenpässe mehr gibt.MrRiesa hat geschrieben: Fr 10. Okt 2025, 15:25WP werden quasi nicht mehr ausgestellt ausser an oben angeführte Personen.. das ist aber nichts wirklich neues.. war die letzten Jahre schon so.. "im Ermessen der Behörde" aber deren Ermessen war großteils so, das es keinerlei Gefährdung für den Antragsteller gibt und somit wurden sie immer seltener ausgestellt.. früher konnte jeder Taxler, Trafikant, Juwelier usw einen beantragen und hat ihn bekommen.. also..mach dir keine Hoffnungen.. wenn er dir zustehen würde, wüsstest du das und Otto Normalbürger bekommt ihn sowieso nicht mehr..BartimäusOhneBart hat geschrieben: Fr 10. Okt 2025, 13:08 Ich bilde mir ein im neuen Gesetz etwas über neue Regelungen zur Ausstellung von Waffenpässen gelesen zu haben. Da war die Rede von Polizisten, Justiz Wache, Staatsschutz, MP,..... Finde den Text allerdings nicht mehr.
Wäre jemand so nett und schickt den Text rein oder einen Link?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Nö, macht es nicht….Michl9mm hat geschrieben: Sa 11. Okt 2025, 10:43 Bei solchen Meldungen wird´s für LWB nicht leichter werden:
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik ... /652051613
[Der Mann war aber schon polizeilich auffällig, sagte Polizeisprecherin Irina Steirer. „Es hat in der Vergangenheit schon einen polizeilichen Einsatz an der Örtlichkeit gegeben, dabei wurde vom Opfer eine Sachbeschädigung durch den Beschuldigten angezeigt./quote]
https://wien.orf.at/stories/3325411/
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
