Ist ein inb4. Harmlos. Überflüssig anscheinend eh auch. Nächstes Mal vielleicht.Stickhead hat geschrieben:Was haastn der md5-Hash?
Hinweis zur Formulierung Eurer Beiträge betreffend der geplanten Waffenrechtsänderung: viewtopic.php?f=20&t=60130
Wien : Schüsse auf Passanten
Re: Wien : Schüsse auf Passanten
Re: Wien : Schüsse auf Passanten
Es ist ein bisserl kompliziert ....
Schwere Körperverletzung
§ 84. (1) Hat die Tat eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge oder ist die Verletzung oder Gesundheitsschädigung an sich schwer, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn die Tat begangen worden ist
mit einem solchen Mittel und auf solche Weise, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist,
von mindestens drei Personen in verabredeter Verbindung,
unter Zufügung besonderer Qualen oder
an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten.
(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbständige Taten ohne begreiflichen Anlaß und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.
sponsi

Schwere Körperverletzung
§ 84. (1) Hat die Tat eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge oder ist die Verletzung oder Gesundheitsschädigung an sich schwer, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn die Tat begangen worden ist
mit einem solchen Mittel und auf solche Weise, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist,
von mindestens drei Personen in verabredeter Verbindung,
unter Zufügung besonderer Qualen oder
an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten.
(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbständige Taten ohne begreiflichen Anlaß und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.
sponsi
- 22 lr - 7,65 mm Browning - 9 mm Luger - 357 Mag - 10 mm Auto - 45 ACP - 45 WinMag - 6,5x55 - 7x57 - 30 Carbine - 7,5x54 French - 7,5x55 Swiss - 308 Win - 7,62x54R - 8x50R - 8x56R - 8x57IS - 12/76 Mag -
Re: Wien : Schüsse auf Passanten
HS911 hat geschrieben:Oder Polizist sein. Ob 'Außer Dienst' auch zählt, weiß ich leider nicht.raptor hat geschrieben:Für schwere müßte ein Opfer 4 Wochen arbeitsunfähig sein, oder?
..... wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten .....
Auf Deutsch
Polizist?
Ah, ha, da kriegst gleich eine mit
-> KV wird zur schweren
sponsi
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Re: Wien : Schüsse auf Passanten
sponsi hat geschrieben:Es ist ein bisserl kompliziert ....![]()
Schwere Körperverletzung
§ 84. (1) Hat die Tat eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge oder ist die Verletzung oder Gesundheitsschädigung an sich schwer, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn die Tat begangen worden ist
mit einem solchen Mittel und auf solche Weise, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist,
von mindestens drei Personen in verabredeter Verbindung,
unter Zufügung besonderer Qualen oder
an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten.
(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbständige Taten ohne begreiflichen Anlaß und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.
sponsi
Ist doch ziemlich eindeutig:
(1) kann man darüber diskutieren, wobei eine Verletzung durch etwas, das in den Körper eintritt immer als schwer gilt
(2) trifft nicht zu
(3) trifft zu
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: Wien : Schüsse auf Passanten
Für mich ist da nichts ziemlich eindeutig,
das Gesetz schon,
aber die Einordnung ob jetzt ein Punkt zutrifft oder net,
macht mir aber weiter keine Kopfschmerzen.
sponsi
das Gesetz schon,
aber die Einordnung ob jetzt ein Punkt zutrifft oder net,
macht mir aber weiter keine Kopfschmerzen.
sponsi
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Re: Wien : Schüsse auf Passanten
Bis dato ist jedenfalls kein pro-Leserbrief erschienen.