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Tschechien: nicht nur Bier und Skoda...

Neuigkeiten aus der Welt der Lang-, Kurz- und Blankwaffen
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Vintageologist
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Re: Tschechien: nicht nur Bier und Skoda...

Beitrag von Vintageologist » So 23. Okt 2011, 15:14

HS911 hat geschrieben:
Stefan hat geschrieben:GK pistolen mit klassischen aufbau brauchen auch keine einstufung. eine pistole wie die steyr spp jedoch schon.
eine SLF in der klassischen form braucht ebenso keine einstufung, eine saiga jedoch schon.

mfg stefan


Wo und wie ist klassischer Aufbau definiert? In einem Gesetz oder in einer Verordnung?


Die Grundlage dafür lässt sich aus einigen Stellen der KM Richtlinie ableiten...

VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben:Kein Kriegsmaterial sind u. a.:

[...]

d) halbautomatische Schrotgewehre (Flinten).
Die unter a) bis d) angeführten Schusswaffen gelten allerdings nur dann nicht als
Kriegsmaterial, wenn sie keine typisch militärischen Merkmale wie etwa Zweibein,
Bajonetthaltevorrichtung, Mündungsfeuerdämpfer, Griffstück, abnehmbaren,
ausziehbaren oder klappbaren Kolben aufweisen.


VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben:Vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen und Maschinengewehre sind ausnahmslos
Kriegsmaterial. Sie bleiben auch dann Kriegsmaterial, wenn durch mechanische Eingriffe
die Abgabe von "Reihenfeuer" verhindert wird.


VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben:Zu § 1 Abschnitt I Z. 1 c):
1. Läufe und Verschlüsse von als Kriegsmaterial eingestuften halbautomatischen Karabinern
und Gewehren, ferner von vollautomatischen Gewehren, Maschinenpistolen und
Maschinengewehren sind Kriegsmaterial.
2. Sind an sich als Kriegsmaterial eingestufte halbautomatische Karabiner und Gewehre,
ferner Maschinenpistolen und Maschinengewehre schadhaft, unvollständig oder nicht
mehr funktionsfähig, so gelten sie, wenn sie wenigstens einen Lauf oder einen Verschluss
aufweisen, dennoch als Kriegsmaterial.
1


(Punkt 1 ist das, was für due Austria Versionen der bekannten HAs wichtig ist)

Wobei natürlich die Anwendung der Richtlinie bzw. generell die Auslegung des Gesetzes sich jederzeit mit den Sachverständigen ändern kann, weshalb ich es auch dumm finde, wenn Leute sagen "Naaa, des is jo ehh nimma so, i kenn de do" und einem weiß machen wollen, dass das, was im Gesetz steht, eh "wurscht" ist, weil das irgendwelche Leute ausgemacht haben etc.
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Re: Tschechien: nicht nur Bier und Skoda...

Beitrag von martin » So 23. Okt 2011, 20:34

die Geschichte vom Schmied und vom Schmiedl ...

Erst gestern wieder mit einem Schützenkollegen darüber gesprochen, bevor man sich hier im Forum auf diverse "Eigeninterpretationen" von Gesetzestexten und Verordnungen im Zusammenhang mit §17 & §18 WaffG 1996 idgF. verläßt sollte man sich gleich schriftlich an die beiden zuständigen Ministerien (vorzugsweise BMI-III/3) oder zumindest an einen mit dieser leidigen Thematik vertrauten Händler in Wien 19 wenden.

Hat man die Auskunft von einem echten Fachhändler oder einen Schrieb vom Ministerium gibt es auch keine Unklarheiten und Streitereien mehr ob z.B. ein OA15 mit Lower von DPMS überhaupt zugelassen ist, auf die Waffe X mit Schaftsystem ein Licht montiert werden darf oder ob man bei einer bereits als zivil eingestuften Selbstladebüchse, Pistolengriff, Klappschaft, Zweibein, Bajohalter, Mündungsfeuerdämpfer, usw. nachrüsten darf ...
Zuletzt geändert von martin am So 23. Okt 2011, 21:06, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Tschechien: nicht nur Bier und Skoda...

Beitrag von HS911 » So 23. Okt 2011, 20:56

Vintageologist hat geschrieben:
Die Grundlage dafür lässt sich aus einigen Stellen der KM Richtlinie ableiten...

VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben:Kein Kriegsmaterial sind u. a.:

[...]

d) halbautomatische Schrotgewehre (Flinten).
Die unter a) bis d) angeführten Schusswaffen gelten allerdings nur dann nicht als
Kriegsmaterial, wenn sie keine typisch militärischen Merkmale wie etwa Zweibein,
Bajonetthaltevorrichtung, Mündungsfeuerdämpfer, Griffstück, abnehmbaren,
ausziehbaren oder klappbaren Kolben aufweisen.


VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben:Vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen und Maschinengewehre sind ausnahmslos
Kriegsmaterial. Sie bleiben auch dann Kriegsmaterial, wenn durch mechanische Eingriffe
die Abgabe von "Reihenfeuer" verhindert wird.


VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben:Zu § 1 Abschnitt I Z. 1 c):
1. Läufe und Verschlüsse von als Kriegsmaterial eingestuften halbautomatischen Karabinern
und Gewehren, ferner von vollautomatischen Gewehren, Maschinenpistolen und
Maschinengewehren sind Kriegsmaterial.
2. Sind an sich als Kriegsmaterial eingestufte halbautomatische Karabiner und Gewehre,
ferner Maschinenpistolen und Maschinengewehre schadhaft, unvollständig oder nicht
mehr funktionsfähig, so gelten sie, wenn sie wenigstens einen Lauf oder einen Verschluss
aufweisen, dennoch als Kriegsmaterial.
1


(Punkt 1 ist das, was für due Austria Versionen der bekannten HAs wichtig ist)

Wobei natürlich die Anwendung der Richtlinie bzw. generell die Auslegung des Gesetzes sich jederzeit mit den Sachverständigen ändern kann, weshalb ich es auch dumm finde, wenn Leute sagen "Naaa, des is jo ehh nimma so, i kenn de do" und einem weiß machen wollen, dass das, was im Gesetz steht, eh "wurscht" ist, weil das irgendwelche Leute ausgemacht haben etc.


Danke. Jetzt stellen sich für mich zwei Fragen:
1) Das ist ein Dokument vom Finanzministerium (korrigiert mich, falls das nicht stimmt) - 'wie rechtskräftig' ist das?
2) Das klärt noch immer nicht, welche Waffen eingestuft werden müssen. Eine Firma konstruiert eine neue Kurzwaffe oder eine Sportflinte - von wo weiß man, ob eine Begutachtung bzw. Einstufung erforderlich ist?
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Re: Tschechien: nicht nur Bier und Skoda...

Beitrag von Promo » So 23. Okt 2011, 22:26

Finanzministerium hat die Kriegsmaterialverordnung erlassen da sie dank Zoll damit zu tun haben.
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martin
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Re: Tschechien: nicht nur Bier und Skoda...

Beitrag von martin » Mo 24. Okt 2011, 01:03

HS911 hat geschrieben:1) Das ist ein Dokument vom Finanzministerium (korrigiert mich, falls das nicht stimmt) - 'wie rechtskräftig' ist das?

Richtig, es ist genauer genommen eine Arbeitsrichtlinie für die Zollämter welche im Anhang auch Erläuterungen und (uralte) Beispiele für Kriegsmaterial beinhaltet, mehr nicht.


Hier findest du die Kriegsmaterialverordnung im RIS, diese beinhaltet wie man recht einfach nachvollziehen kann keine Details über konkrete Merkmale oder Eigenschaften von Schusswaffen, diese werden durch das BMI & BMLV in Form von Gutachten oder Bescheiden festgelegt und stehen nicht, wie gerne fälschlicher Weise behauptet wird, in einem Gesetz.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR12008980


So gibt es z.B. Merkmale an Selbstladebüchsen die in den 70/80er Jahren ausnahmslos zur Klassifizierung als Kriegsmaterial geführt haben, diese sind jedoch mittlerweile ganz offiziell "gefallen" und somit Geschichte. Die Arbeitsrichtlinie für die Zollbediensteten listet jedoch diese alten Merkmale noch immer auf, da die betreffenden Beispiele seither nicht aktualisiert worden sind und das führt halt gerne, natürlich gerade hier im Forum, zu Mißverständnissen, weil manche Leute besonders kreativ sind und das als Bestandteil der Kriegsmaterialverordnung oder sogar als Gesetz sehen, was es aber eben nicht ist.

Das KM-Gesetz und die KM-Verordnung wurden nicht verändert und haben heute noch die gleiche Bedeutung wie früher, die Kriterien für die Einstufung von Schusswaffen, insbesondere jene von Selbstladegewehren aber zum Glück schon. Natürlich bin ich nur ein anonymer Poster hier im Forum, daher empfehle ich jedem, der vor einem konkreten rechtlichen Problem steht, sich an die zuständige Behörde zu wenden, denn die für die Einstufung relevanten Informationen findet man nicht im Internet.
Zuletzt geändert von martin am Mo 24. Okt 2011, 12:24, insgesamt 1-mal geändert.

Stefan
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Re: Tschechien: nicht nur Bier und Skoda...

Beitrag von Stefan » Mo 24. Okt 2011, 10:44

absolut korrekt was uns martin hier erklärt.

was mich an der vorgehensweise der zuständigen behörden eher stört ist der umstand, dass ich als besitzer einer kat B waffe, welche eben eine zulassung benötigt hat um für mich als zivilist überhaupt erwerbbar zu werden, nicht den bescheid zu eben jenem modell in händen halten kann. es wäre äußerst sinnvoll, wenn man diese im internet zugänglich machen würde, da ich, als besitzer, so genau wüsste, welche kriterien nun für die einstufung essentiell sind. internetforen können hierfür keine ausreichende quelle darstellen, da hier die wenig wissenden untergehen in der anzahl an vermutungen, hörensagen und selbst zusammengedachtem. auch kann es nicht sein, dass in diesem lande nur ein oder zwei händler wirklich ahnung haben und eine vielzahl zwar diese dinger auch verkaufen, aber sich überhaupt nicht mit der gesetzeslage auskennen. im internet kann man sich hingegen alle möglichen an-/um-/zubauteile kaufen und rutsch ohne wissen in die illegalität.

als konkretes beispiel möchte ich folgendes anführen:
einstufung OA-15A: railschäfte erlaubt, da konkret beim antrag berücksichtig
einstufung OA-10A: railschäfte dezitiert verboten, da als militärisches merkmal angeführt (grund hierfür: andere zustände person für die einstufung + mangelhafter einstufungsantrag)

was muss logischer weise passieren: ein geneigter OA-10A besitzer kauft sich günstig im internet einen railvorderschaft, weil er ja weiß, dass die OA-15A besitzer sowas alle auf ihren teilen haben, und hat plötzlich eine kat A waffe. draufkommen wird man ihm nicht so rasch, da sich eh keiner auskennt von den kontrollierende personen, aber wehe er gerät, durch welchen umstand auch immer, einmal an die falsche person. dann stinkt die scheiße gewaltig bis zum himmel.

das ganze war nur ein beispiel und liese sich mit zig beispielen fortführen.

mfg stefan

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Re: Tschechien: nicht nur Bier und Skoda...

Beitrag von martin » Mo 24. Okt 2011, 11:14

noch eine Ergänzung von der Finanz zur VB-0401
hoffentlich sind diese dummen Verweise auf das BMF bei waffenrechtlichen Themen hier im Forum endlich Geschichte ... :tipphead:


Bundesministerium für Finanzen hat geschrieben:Richtlinie des BMF, GZ BMF-010311/0041-IV/8/2007 vom 01.03.2007
VB-0401 ; Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial

Die Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial (VB-0401) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Kriegsmaterialgesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.


Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007

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Re: Tschechien: nicht nur Bier und Skoda...

Beitrag von Promo » Mo 24. Okt 2011, 14:13

Martin, habe es dir gestern schon gesagt wieso BMF - weil das KMG hauptsächlich zollrechtliche Belange behandelt und daher diesem Ressort zuzuordnen ist. Eine eindeutige Zuordnung ist mir leider noch nicht gelungen, bin aber noch dran.
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Re: Tschechien: nicht nur Bier und Skoda...

Beitrag von martin » Mo 24. Okt 2011, 14:35

Promo hat geschrieben:weil das KMG hauptsächlich zollrechtliche Belange behandelt und daher diesem Ressort zuzuordnen ist. Eine eindeutige Zuordnung ist mir leider noch nicht gelungen, bin aber noch dran.


moment, ich meine nicht das Kriegsmaterialgesetz (KMG) welches Ein-, Aus- und Durchfuhr regelt sondern die Kriegsmaterialverordnung (KM-VO)

KMG = BMF + BMI
KM-VO = BMI + BMLV + BKA

VB-0401 = Auslegungsbehelf für Zollorgane (nicht für Privatpersonen oder das BMI)

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Re: Tschechien: nicht nur Bier und Skoda...

Beitrag von Vintageologist » So 30. Okt 2011, 16:38

@martin:

Du hast grundsätzlich recht, aber als Orientierung zur Interpretation taugt die VB-0401 noch immer am besten, da sie zwar nicht direkt für die Umsetzung relevant ist, die Enscheidungen der entsprechenden Sachverständigen aber auch nicht komplet konträr dazu verlaufen. Das alles hat ja einen gleichen Ursprung (die Richtilinie wurde ja nicht aus dem Nichts heraus erzeugt), von daher kann man sie als kleine Hilfe zum "verstehen" gewisser Sachverhalte heranziehen. Die darin vorhandenen Konkretisierungen hat sich ja das BMF wohl nicht selbst ausgedacht.

Stefan hat geschrieben:absolut korrekt was uns martin hier erklärt.
was mich an der vorgehensweise der zuständigen behörden eher stört ist der umstand, dass ich als besitzer einer kat B waffe, welche eben eine zulassung benötigt hat um für mich als zivilist überhaupt erwerbbar zu werden, nicht den bescheid zu eben jenem modell in händen halten kann. es wäre äußerst sinnvoll, wenn man diese im internet zugänglich machen würde, da ich, als besitzer, so genau wüsste, welche kriterien nun für die einstufung essentiell sind. internetforen können hierfür keine ausreichende quelle darstellen, da hier die wenig wissenden untergehen in der anzahl an vermutungen, hörensagen und selbst zusammengedachtem. auch kann es nicht sein, dass in diesem lande nur ein oder zwei händler wirklich ahnung haben und eine vielzahl zwar diese dinger auch verkaufen, aber sich überhaupt nicht mit der gesetzeslage auskennen. im internet kann man sich hingegen alle möglichen an-/um-/zubauteile kaufen und rutsch ohne wissen in die illegalität.

Das Problem mit den Bescheiden ist, dass Bescheide prinzipiell an eine Person gerichtet sind und nicht an die Allgemeinheit und auch nicht innerhalb der Behördenstruktur.
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Re: Tschechien: nicht nur Bier und Skoda...

Beitrag von martin » So 30. Okt 2011, 23:50

Vintageologist hat geschrieben:Die darin vorhandenen Konkretisierungen hat sich ja das BMF wohl nicht selbst ausgedacht.

Nochmals, diese Beispiele stammen aus dem Jahre 1977 und spiegeln die seinerzeitige Sichtweise wider. Aus heutiger Sicht und dem Stand der Technik ist vieles definitiv schon lange nicht mehr aktuell (Quelle BMI, kann jeder überprüfen) bzw. fehlen dort sogar relevante Kriterien. Um als Laie gewisse Sachverhalte von einst und jetzt interpretieren zu können läßt man sich das am besten von den zuständigen Fachleuten erklären, dann versteht man auch warum historische Ansichten ganz offiziell kein Thema mehr sind. Ein unvollständiges und noch dazu veraltetes Schreiben einer nicht dafür zuständigen Behörde ist meiner Meinung nach überhaupt keine Hilfe.

Ich empfehle dir dich einmal an die zuständigen Leute im BMI zu wenden, dann sollte so manche Unklarheit (z.B. Pistolengriff, Zweibein, Schiebeschaft, ...) beseitigt werden können. ;)
Ganz nebenbei, auch der Zoll macht das ...

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Re: Tschechien: nicht nur Bier und Skoda...

Beitrag von dastin » So 5. Jan 2014, 00:05

Hallo!
Ich wohne in CZ, komme ich oft nach Deu. Ich bin Mitglied auch von einem Sportschützenverein in Deu.
Da gehe ich auch schiessen mit meiner Pistole die in EU-Waffenschein eingetragen ist.
Jetzt die Frage:
Ich habe mir gekauft Skorpion EVO3 S1. Die S1 Serie (Zivil) ist in CZ als Pistole anerkannt, siehe die Beschreibund des Herstellers, auch in EU-Waffenschein als Pistole eingetragen ist. Was denk Ihr, könnte ich die Waffe mitnehmen zum schiessen nach Deu? Kann sein, dass jemand hier ist, der sagen kann, ob es geht. :think:


http://www.czub.cz/de/catalog/327-sport ... _3_S1.aspx

Die CZ SCORPION EVO 3 S1 ist eine von der neuesten Generation der CZ-Maschinenpistolen abgeleitete kurze Selbstladewaffe.
Vom Modell A1 unterscheidet sich die Version S1 durch die Unmöglichkeit des Schießens mit Feuerstößen und ihr Hebel des Umschalters/der manuellen Sicherung hat nur zwei Stellungen: gesichert und Schießen mit Einzelschüssen. In allen sonstigen Aspekten behält das Modell S1 ausgezeichnete ergonomische und Schießeigenschaften seines dienstlichen Vorgängers bei und stellt somit eine ideale Sportwaffe für moderne dynamische Schießdisziplinen dar.

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Re: Tschechien: nicht nur Bier und Skoda...

Beitrag von <BigM> » So 5. Jan 2014, 00:30

Dobry den,
Vielleicht vorab beim Landratsamt in GER nachfragen, das könnte Ärger ersparen.
"Gefällt Euch der Euro :D :D :D , Ihr schafft das!"

Bud Spencer

Re: Tschechien: nicht nur Bier und Skoda...

Beitrag von Bud Spencer » So 5. Jan 2014, 09:39

-
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mi 11. Mai 2016, 19:23, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Tschechien: nicht nur Bier und Skoda...

Beitrag von dastin » Mo 6. Jan 2014, 21:20

Heute habe ich eine Antwort von dem Hersteller(ceska zbrojovka) bekommen.
Sie haben von zwei Jahren schon Antrag gestellt, um die kleine Knarre Skorpion vz61 als Pistole anerkannt wird gestellt und bis heute haben sie aus Deutschland keine Antwort bekommen.
Die Deutsche Beamter sind lahmarschig. Wer weiss, wie lange werden sie EVO3 brauchen, kann sein in 10 Jahren. :) Das könnte super Verkaufsartikel für die Waffenhändler in Deu sein. Die Waffe ist wirklich gut, wo Punkt in Kollimator ist, da ist ein Loch in der Scheibe. Nach 5 Schüssen kann man die Scheibe nicht mehr kleben.

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