Maggo hat geschrieben:Was mich ärgert ist das die Herren Freund und Helfer bzw. unsere Gesetzgebung es für nötig hält alle fünf jahre einen besuch abzustatten.
Ich kann deinen Ärger aus deiner persönlichen Sicht nachvollziehen. Du solltest aber bedenken, daß die Kontrolle der sicheren Verwahrung nur ein Teil der waffenrechtlichen Verläßlichkeit ist. Ich nehme an wir alle hier im Forum wissen wie eine Schußwaffe sicher verwahrt sein sollte, bloß wieviele Waffenbesitzer lesen oder schreiben hier und im Verband, max. 1-2%. Ich hatte hier in Wien auch schon 2 Kontrollen durch unsere Beamten. Das erste mal war es noch ein Kriminalbeamter und ich habe ihn gefragt wie es seiner Erfahrung nach so aussieht mit der sicheren Verwahrung. Seine Antwort war für mich mehr als ernüchternd. "Sie sind seit langem der erste, wo alles paßt". Auch den vor ca. 2 Jahren überprüfenden Polizisten habe ich die gleiche Frage gestellt. Seine Antwort war: "Es hat sich ein wenig gebessert, weil die Leute jetzt wissen daß da mal nachgesehen wird". Ich hab ein wenig nachgebohrt was ihm denn da so unterkommt. Also seine Erfahrungspalette reicht von Zutrittsverbot zur Kontrolle, wo steht das, daß ich ihnen meine Waffe zeigen muss, über Nichtwissen (oder momentan nicht erinnern können) wo die gemeldete Waffe ist, über mein Mann ist schon seit 2 Jahren im Pflegeheim und wird wahrscheinlich nicht mehr nach Hause kommen bis hin zu einem 9jährigen Jungen, der, weil niemand zu Hause dem Beamten stolz die geladene Waffe seines Vaters präsentierte und ihn fragte ob es sich mit dieser Waffe "eh auskennt", es war nämlich keine Glock. Ich habe mir leider nicht alles gemerkt was da der Beamte so alles von sich gab. Ich hatte weiters noch Gelegenheit mit meiner zuständigen Beamtin im Wiener Administrationsbüro über dieses Thema zu plaudern. Ich war nicht wenig erstaunt als sie mir eröffnete, daß ihr überwiegender Arbeitstag darin besteht auf Grund der einlangenden Überprüfungsberichte die Waffenbesitzer schriftlich aufzufordern die festgestellten Misstände zu beseitigen und einen etwaigen Nachweis dafür an das AB zu senden. Viele Waffenbesitzer wollen auch keinen zweiten Waffenführerscheinkurs (Auffrischungskurs) machen, weil sie der festen Überzeugung sind ein mal genügt und was will man von einem Polizisten, der kennt sich ja hinten und vorne nicht aus. Ein nicht unbeträchtlicher Teil ihres Arbeitstages geht auch auf amtliche Vorladungen von Waffenbesitzern drauf. Man sollte nicht glauben, daß sich einige 3 oder mehr Pistolen kaufen, obwohl sie nur eine Genehmigung für 2 Stk. haben, oder Vorladungen bezüglich mehrmaligen Lenken eines Kfz im 1,5 - 2,5 Promille Bereich oder Vorladungen weil kein aufrechter Wohnsitz mehr gegeben ist. Wenn man offiziell "unter der Brücke" schläft ist halt eine sichere Verwahrung so eine Sache. Man kann sich aus meiner Schilderung in etwa ausmalen, wie solche "Vorgeladenen" reagieren. Da ist der Satz: "Von ihnen, sie kleine Wichtigtuerin, lasse ich mir meine Waffe nicht wegnehmen" noch pure Höflichkeit.
Aber jetzt beende ich die Wiedergabe dieser Erfahrungen sonst kommt noch jemand auf den Gedanken, daß hier eine verschwindend kleine Minderheit bezüglich sorgsamen Umgang mit Schußwaffen verteten ist.
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