Varminter hat geschrieben:Wenn du schöne Fotos einer zerrissenen Steyr sehen möchtest, schau mal beim Lutz Möller rein.
Gibts da einen Link ? Finde es auf seiner Homepage nicht.
Varminter hat geschrieben:Wenn du schöne Fotos einer zerrissenen Steyr sehen möchtest, schau mal beim Lutz Möller rein.
martin01 hat geschrieben:Währe mal gut wenn einem der Büchser der einem sowas verkauft das auch sagen würde...
martin01 hat geschrieben:Währe mal gut wenn einem der Büchser der einem sowas verkauft das auch sagen würde...
So ein A..., jetzt kann ich das Ding nach Wien schicken?
Ich hab das überhaupt noch nie gehört das ein "Beschuss" Gesetz ist. Hat mir noch KEIN EINZIGER Büchser gesagt...
Man lernt nie aus...
Varminter hat geschrieben:Man geht davon aus, dass erwachsene, mündige Staatsbürger wissen, dass es Gesetze gibt, die fast alle Lebensbereiche regeln und gerade als Waffenbesitzer braucht man eben gewisse Grundkenntnisse über die unser gemeinsames Hobby betreffende Waffengesetze und Verordnungen.
Marc hat geschrieben:Na ja, falls der Büchser der erste war der den Prügel in Österreich in Umlauf gebracht hat (also nach Österreich importiert hat) dann hätte er den Beschuss durchführen lassen müssen und hat somit eine Verwaltungsübertretung (?) begangen.
verstößt man nun also gegen das Waffengesetz oder ein anderes in diesem Falle relevantes Gesetz, wenn man eine unbeschoßene Waffe hat, mit der man nicht schießt?Varminter hat geschrieben: ↑Di 29. Nov 2011, 11:33martin01 hat geschrieben:Wien UND Ferlach sind leider nicht grade ums Eck... schade
Das ändert nichts an den waffenrechtlichen Grundlagen, man kann Waffen auch zum Beschussamt schicken.
Wer nicht akzeptiert, dass beim Schiessen ein gültiger Beschuss Vorschrift ist, handelt wie jemand, der ein Auto ohne gültige Prüfplakete fährt und muss dann eben die rechtlichen Konsequenzen tragen.
MEIN Problem ist es dann nicht
folglich also kann man den ja im Schrank stehen haben ohne gegen ein GEsetz zu verstoßen
Ich glaube da reicht Typenbeschuß, also wenn der 50 Mosin Nagant 91/30 gewehre importiert, dann kann er einen beschießen lassen und damit hat sichs erledigt. Wenn ich mich irre bessert mich ausMarc hat geschrieben: ↑Mi 30. Nov 2011, 03:27Hallo!
Na ja, falls der Büchser der erste war der den Prügel in Österreich in Umlauf gebracht hat (also nach Österreich importiert hat) dann hätte er den Beschuss durchführen lassen müssen und hat somit eine Verwaltungsübertretung (?) begangen.
Grüsse,
Marc
Selbst wenn das so waere muss jede einzelne Waffe bestempelt werdenMauser98Lover hat geschrieben: ↑Fr 17. Mai 2019, 18:17Ich glaube da reicht Typenbeschuß, also wenn der 50 Mosin Nagant 91/30 gewehre importiert, dann kann er einen beschießen lassen und damit hat sichs erledigt. Wenn ich mich irre bessert mich ausMarc hat geschrieben: ↑Mi 30. Nov 2011, 03:27Hallo!
Na ja, falls der Büchser der erste war der den Prügel in Österreich in Umlauf gebracht hat (also nach Österreich importiert hat) dann hätte er den Beschuss durchführen lassen müssen und hat somit eine Verwaltungsübertretung (?) begangen.
Grüsse,
Marc