Varminter hat geschrieben:
Mir geht der Gedanke, eine Waffe gegen Zugriff ungesichert herumhängen/herumliegen zu haben, absolut gegen den Strich.
Varminter
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Verwahrung entspr.§ 41 ?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
„All right, they're on our left, they're on our right, they're in front of us, they're behind us...they can't get away this time.“
Lewis B. Puller
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Varminter hat geschrieben:Mir geht der Gedanke, eine Waffe gegen Zugriff ungesichert herumhängen/herumliegen zu haben, absolut gegen den Strich.
hallo
naja, da gibts doch einen kollegen der immer vom recht davon spricht mit seinem eigentum tun und lassen zu duerfen was er will.
und naja, auch wenn ich das pauschal ned so sagen wuerde, aber im prinzip gesehen .....
wie verwahrst du deine autoschluessel?
lg
g
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Es gibt bei mir nur zwei Orte, wo sich eine Waffe dauerhaft befindet. Entweder im Safe oder am Mann. Ende.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
gewo hat geschrieben:Varminter hat geschrieben:Mir geht der Gedanke, eine Waffe gegen Zugriff ungesichert herumhängen/herumliegen zu haben, absolut gegen den Strich.
naja, da gibts doch einen kollegen der immer vom recht davon spricht mit seinem eigentum tun und lassen zu duerfen was er will.
Völlig richtig, und ich will halt nicht, daß meine Eisen einfach so in der Gegend rumliegen, wenn ich nicht da bin...
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
und ich hab keine Lust mein Eisen aus einem Safe zu nesteln während bereits Gefahr in Verzug ist
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Robert Heinlein
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Drum schrub ich ja ganz deutlich "wenn ich nicht da bin"...
Aber das ist wie immer nur meine persönliche Meinung...
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Dazu hab ich was vom VwGH:
Also nicht übertreiben mit dem bereithalten.
VwGH 95/20/0426 hat geschrieben:Der Umstand, daß der an Verfolgungswahn leidende Beschwerdeführer (hier: drei) geladene und schußbereite Waffen zum Schutz vor nicht objektivierbaren, bloß in seiner Einbildung existierenden Gefahren frei herumliegen hat, rechtfertigt Befürchtung einer mißbräuchlichen Verwendung von Waffen.
Also nicht übertreiben mit dem bereithalten.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Wenn ich "Alleine" zuhause bin warum nicht,aber wenn wie bei uns oft drei vier Kinder rumlaufen wäre es mehr als Fahrlässig die Waffe rum liegen zu lassen.
Wobei es dabei nicht um meinem Junior gehen würde sondern um die Freunde die leider nicht so versiert sind im Umgang mit Waffen .
Aber jeder wie er es für richtig hält oder das Gesetz es befiehlt.
Ich verwahre meine Waffen vom ersten Tage an im Safe.
Gruß Leonardo
Wobei es dabei nicht um meinem Junior gehen würde sondern um die Freunde die leider nicht so versiert sind im Umgang mit Waffen .
Aber jeder wie er es für richtig hält oder das Gesetz es befiehlt.
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Lewis B. Puller
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
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Zuletzt geändert von wolf am Do 12. Jan 2012, 02:49, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Heutzutage wird alles gestohlen was du dir nicht auf die Haut stechen lässt - schon allein deswegen würde ich NIE Waffen ungesichert daheim liegen lassen wenn ich nicht da bin.
When speaking in public, try to be like a woman's skirt: long enough to be respectable but short enough to be interesting.
Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
wolf hat geschrieben:VwGH can kiss my eh' scho wissen
Des sagt er dir dann eh nach der letzten Berufung
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
#
Zuletzt geändert von wolf am Do 12. Jan 2012, 02:48, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Expat hat geschrieben:Heutzutage wird alles gestohlen was du dir nicht auf die Haut stechen lässt - schon allein deswegen würde ich NIE Waffen ungesichert daheim liegen lassen wenn ich nicht da bin.
wieso eigentlich nicht? Wenn ich nicht da bin, ists doch sowieso wurscht. Da werden dann eh nicht nur die Waffen gestohlen werden. Hausratsversicherung machts wieder gut. Das Quasi-"Einmauern" seiner Verteidigungswerkzeuge scheint mir eine Art Wohlstandsverwahrlosung zweiter Ordnung zu sein. Ich bin kein "Sammler" oder "Anschauer", sondern hab die zu Verteidigungszwecken. Kinder sind natürlich ein ernstes, ganz anderes Thema, das ist mir schon klar.
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Robert Heinlein
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
zela hat geschrieben:Wenn ich nicht da bin, ists doch sowieso wurscht. Da werden dann eh nicht nur die Waffen gestohlen werden. Hausratsversicherung machts wieder gut.
Na ob diese Vollkaskomentalität so viel besser ist als die "Wohlstandsverwahrlosung", seinen Kram vor Diebstahl schützen zu wollen...?
zela hat geschrieben:Ich bin kein "Sammler" oder "Anschauer", sondern hab die zu Verteidigungszwecken.
Spezialfrage: welchen Verteidigungszweck erfüllt Deine Waffe - meinetwegen voll geladen und entsichert und freiliegend auf Deinem Küchentisch - wenn Du grad im Kino hockst? Des mußt mir erklären...
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