Varminter hat geschrieben:
Mir geht der Gedanke, eine Waffe gegen Zugriff ungesichert herumhängen/herumliegen zu haben, absolut gegen den Strich.
Varminter
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Varminter hat geschrieben:
Mir geht der Gedanke, eine Waffe gegen Zugriff ungesichert herumhängen/herumliegen zu haben, absolut gegen den Strich.
Varminter
Varminter hat geschrieben:Mir geht der Gedanke, eine Waffe gegen Zugriff ungesichert herumhängen/herumliegen zu haben, absolut gegen den Strich.
gewo hat geschrieben:Varminter hat geschrieben:Mir geht der Gedanke, eine Waffe gegen Zugriff ungesichert herumhängen/herumliegen zu haben, absolut gegen den Strich.
naja, da gibts doch einen kollegen der immer vom recht davon spricht mit seinem eigentum tun und lassen zu duerfen was er will.
VwGH 95/20/0426 hat geschrieben:Der Umstand, daß der an Verfolgungswahn leidende Beschwerdeführer (hier: drei) geladene und schußbereite Waffen zum Schutz vor nicht objektivierbaren, bloß in seiner Einbildung existierenden Gefahren frei herumliegen hat, rechtfertigt Befürchtung einer mißbräuchlichen Verwendung von Waffen.
wolf hat geschrieben:VwGH can kiss my eh' scho wissen
Expat hat geschrieben:Heutzutage wird alles gestohlen was du dir nicht auf die Haut stechen lässt - schon allein deswegen würde ich NIE Waffen ungesichert daheim liegen lassen wenn ich nicht da bin.
zela hat geschrieben:Wenn ich nicht da bin, ists doch sowieso wurscht. Da werden dann eh nicht nur die Waffen gestohlen werden. Hausratsversicherung machts wieder gut.
zela hat geschrieben:Ich bin kein "Sammler" oder "Anschauer", sondern hab die zu Verteidigungszwecken.