DirtyHarriett hat geschrieben:Sorry, wenn der Käufer in DE erwischt wird und keine EWB vorweisen kann, und dementsprechend nachgeforscht wird, hat er auch bei fahrlässigem Verstoß ein Verfahren am Hals. Und darüber gibt es Kontrollmitteilungen an die Behörden des Heimatlandes.
...
hallo
LOL
nochmal:
ich bin aus nachvollziehbaren gruenden der letzte der fragwuerdigen grau/selbsttimporten das wort redet
aber der kaeufer haette von der oesterreichischen behoerde fuer eine waffe die noch nicht importiert wurde niemals einen EFWP ausgestellt erhalten duerfen
wieso genau soll sich der oesterreichische waffenbesitzer denn in so einem fall vor einer kontrollmitteilung fuerchten?
es hat offenbar eine oesterreichische waffenbehoerde ein waffendokument (naemlich den EFWP) fuer eine waffe ausgestellt die in oesterreich gar nicht gemeldet war
der fehler liegt hier ganz klar bei der behoerde, und nicht beim waffenkaeufer
mag sein dass es in DE dafuer hohe strafen gibt
ich werd es jedenfalls ned versuchen
in AT hat der kaeufer wohl eher wenig zu befuerchten (soferne er unwissend ueber die tatsaechliche rechtslage war)
vermute ich halt mal