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Notkamin

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KGR84
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Notkamin

Beitrag von KGR84 » Di 7. Feb 2012, 14:23

Hallo,

ich weiß ich weiß, kein Waffenrechtliches Thema, aber ich hoffe, dass es hier trotzdem jemanden gibt, der sich da auskennt und vielleicht sogar rechtlich bewandert ist.

Ich wohne in Wien in einer Genossenschaftswohnung in einer Anlage mit 24 Parteien. Wir haben einen (Not)Kamin in jeder Wohnung.

Da ja kürzlich das Problem mit der Fernwärme in Salzburg groß in den Medien war, gestern der Tag war, an dem am meisten Gas in Österreich seit jeher verbraucht wurde, und Russland das Gas wieder mal um 30% gedrosselt hat (wir haben eine dezentrale Gasheizanlage für Heizen und Warmwasser) habe ich mir überlegt, für den Notfall, falls unsere Gasanlage mal ausfällt (kein Gas oder kein Strom mehr kommt) einen Schwedenofen in die Wohnung zu stellen.

Aber wie sieht das rechtlich aus? Ich möchte ihn nicht benutzen, sondern nur betriebsbereit aufbauen. Denn was bringt mir ein Notkamin, wenn er im Notfall nicht vorhanden oder einsatzbereit ist. Muss der trotzdem von einem Rauchfangkehrer abgenommen werden, und brauche ich eine Erlaubnis der Genossenschaft? Dürfen die das ablehnen? Müssen die anderen Mieter damit einverstanden sein, und muss der Rauchfang regelmäßig gekehrt werden? Macht es dabei einen Unterschied ob ich ihn tatsächlich benutze, oder ist das so nach dem Motto, wenn ich ihn nutzen könnte zählt es genau so viel, wie wenn ich ihn nutze?

Möchte da jetzt nicht unbedingt bei der Genossenschaft anfragen, … ihr wisst schon, wer viel fragt läuft viel irr … und wenn sie mal nein sagen, kann ich nimmer sagen, das habe ich ja ned gewusst :D

Danke
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rubylaser694
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Re: Notkamin

Beitrag von rubylaser694 » Di 7. Feb 2012, 14:44

http://www.wienerrauchfangkehrer.at/con ... /tipps.php

http://www.rauchfangkehrer-wien.at/cont ... befund.php
Für Neuanschlüsse von Feuerstätten für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe (auch Gasdekorationsfeuerstätten, offene Kamine, Pelletsöfen etc.) bzw. jede Änderung an Ihrer Feuerstätte wird ein positiver Befund vom zuständigen Rauchfangkehrer benötigt.
Zuletzt geändert von rubylaser694 am Di 7. Feb 2012, 14:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Notkamin

Beitrag von KGR84 » Di 7. Feb 2012, 14:48

Das beantwortet meine Frage aber in keinster Weise ...

das wusste ich vorher auch schon. Aber ich möchte den Ofen ja nicht in Betrieb nehmen ... deshalb auch meine Frage.
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Irwin J. Finster
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Re: Notkamin

Beitrag von Irwin J. Finster » Di 7. Feb 2012, 14:56

Eigentlich doch, der NEUANSCHLUSS alleine schon, ob Du in Betrieb nimmst oder nicht. Ist meines Wissens nach auch so. Wo kein Kläger da kein Richter aber in Ö brauchst für alles das Du an einen Kamin anschließt das OK vom Rauchfangkehrer - ob Du es dann später betreibst oder nicht is wurscht....
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Re: Notkamin

Beitrag von rubylaser694 » Di 7. Feb 2012, 15:02

Aber ich möchte den Ofen ja nicht in Betrieb nehmen

Hab ich überlesen...

Mann muss dann aber auch das "Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz" beachten!
http://helpv1.orf.at/?story=4283

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht ... 400000.htm
Nicht benützte Fänge; Überprüfung, Wiederinbetriebnahme


§ 15c. (1) Wird eine Feuerungsanlage nicht benützt, ist dieser Umstand dem Rauchfangkehrer bekannt zu geben und von diesem und dem Benützer der Wohnung oder Betriebseinheit unter Beisetzung des Datums schriftlich zu bestätigen. Ohne diese Bestätigung gilt die Feuerungsanlage weiterhin als benützt. Vor ihrer Wiederbenützung ist über die Rauch- beziehungsweise Abgasanlage vom Rauchfangkehrer ein positiver Befund zu erwirken. Dies gilt auch für die Herstellung neuer Einmündungen in Rauch- oder Abgasfängen, der Änderung der Brennstoffart oder einer wesentlichen Änderung der Heizleistung der angeschlossenen Feuerstätte.(2) Rauch- oder Abgasfänge gemäß § 106 Abs. 6 der Bauordnung für Wien und Rauch- oder Abgasfänge beziehungsweise Rauch- oder Abgassammler, die nachweislich nicht benützt werden, sind von allgemein zugänglichen Teilen des Hauses aus vom Rauchfangkehrer mindestens einmal jährlich dahin gehend zu überprüfen, ob ihr Querschnitt frei ist.
(3) Werden bei der Überprüfung gemäß Abs. 2 Mängel festgestellt, die die Funktionsfähigkeit der genannten Fänge beeinträchtigen, sind diese vom Rauchfangkehrer der Behörde anzuzeigen, wenn sie trotz Bekanntgabe an den Hauseigentümer (jeden Miteigentümer) nicht bis zum nächsten Überprüfungstermin nach Abs. 2 behoben werden.
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Re: Notkamin

Beitrag von Lichtgestalt » Di 7. Feb 2012, 15:16

Hab mich mit dem Thema letzten Sommer intensiv beschäftigt.
Neben einem positiven Befund vom Rauffangkehrer brauchst du außerdem eine Freigabe zur jährlichen Inspektion. Das muss nicht immer der Fall sein, nur dann wenn der RK durch eine fremde Wohnung muss. Bei uns so deppert gebaut das das Türl in einer EG-Wohnung ist. Egal ob du nun damit heizt oder nicht muss jährlich der RK kommen. Deto eine Freigabe bzgl Ofen/Kamintyps vom RK. (war eine interessante und zugleich frustrierende Unterhaltung für jemanden der eine Menge Kohle für eine EW hingeblättert hat.

Das ging dann noch so weit dass mir vom RK eine bestimmte Firma "empfohlen" wurde wo er sich mit der Freigabe "leichter" tut.

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Re: Notkamin

Beitrag von KGR84 » Di 7. Feb 2012, 15:27

Also gut ... danke für die Antworten.

Hab jetzt einfach mal den Rauchfangkehrer angerufen und ihm die Sachlage erklärt.

Befund ist auch so notwendig, und Rauchfanggebühren (also das Kehren) muss auch gezahlt werden, wenn er nicht genutzt wird. Aber wenn ich ihn nicht nutze, hat der Rauchfangkehrer gemeint, kann ich das Rohr abnehmen, und den Deckel wieder an die Wand machen, dann müsse ich den Ofen abmelden, und er braucht nicht gekehrt zu werden, bzw. müsse ich dann keine Gebühren zahlen.


Also muss ich einen Vorbefund machen lassen (78,3€) dann den Ofen kaufen installieren und mit dem aufgebauten Ofen einen Nachbefund machen lassen (39,6€). Dann kann ich das Ofenrohr abbauen und z.B. in den Keller legen, und meinen Kamin abmelden (23€). Wenn ich ihn nicht abmelden möchte, müsste ich jährlich 55€ Kehrgebühren zahlen.

Er hat mich zwar mehrfach und eindringlich darauf hingewiesen, dass es auch in einem Notfall nicht zulässig ist, den Ofen ohne Anmeldung in Betrieb zu nehmen (dh. Rohr wieder drann und einheizen), aber ich habe ihn ebenfalls mehrfach darauf hingewiesen, dass es mir in einem Notfall wurscht ist, ob ich das darf oder nicht. :D

Aber jetzt fällt mir gerade ein, ich hätte ihn fragen sollen, was für Kosten im Falle einer wieder Anmeldung anfallen würden (neue Abnahme notwendig?). Und er wollte unbedingt eine Genehmigung der Hausverwaltung haben …
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Re: Notkamin

Beitrag von KGR84 » Di 7. Feb 2012, 15:40

Achja ... der Rauchfangkehrer hat zu mir gesagt, dass auf einen Gemeinschaftskamin, so wie wir es haben, ein Ofen mit max 7kW angeschlossen werden darf ...

Habe da jetzt nicht so die Ahnung von den Energieangaben ... sollte das reichen?
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Re: Notkamin

Beitrag von pointi2009 » Di 7. Feb 2012, 15:42

wie gross ist das volumen, das beheizt werden soll? wieviele räume? wieviele aussenmauern, wie dick und ist eine dämmung drauf, wie modern sind die fenster - 2 glas oder gar 3 glas? über dir was ist da und genauso unter dir? wie viel braucht ihr im moment an? womit wird geheizt?
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Re: Notkamin

Beitrag von KGR84 » Di 7. Feb 2012, 15:50

Ok ... so viele Infos .. schaun wa mal ...

Also ich würde rechnen, dass nur das eine Zimmer im "Notfall" geheizt werden soll. Ist eine Wohnküche mit 30-40m². Geheizt wird mit Warmwasser über eine Bodenheizung. Die Wohnanlage ist noch nicht ganz 2 Jahre alt ... nicht schlecht isoliert, denke aber nicht, dass wir 3 fach Verglasung haben, eher 2??? Unter mir ne Garage momentan mit 1°C und über mir eine Wohnung und hinter mir die Sintflut :D

@id: Achja in dem Zimmer ist ein großes Fenster auf der einen, und eine große Fensterfront mit Glastre auf der anderen Seite ... frag mich ned nach den genmauen m², aber ich würde mal schätzen 10m² +- Fensterfläche.
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Re: Notkamin

Beitrag von Maggo » Di 7. Feb 2012, 17:58

Du kannst auch einen "Kamin abmelden"ohne das man ihn Zumauern muss oder ähnliches . Zumindest ist es im Tiroler Recht so.Ich habe zwei Kamine wovon einer abgemeldet ist weil er nicht in Betrieb ist,Sollte in anderen Bundesländern auch Möglich sein.

Kein Mensch kann dir wenn es sich um eine Notlage handelt verbieten können deinen Kamin in Betrieb zu setzen,vorausgesetzt er ist technisch i.O.
Ich würde wenn du ihn in Betrieb setzt zumindest den Kaminkehrer verständigen.
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Re: Notkamin

Beitrag von cobaltbomb » Di 7. Feb 2012, 20:18

schiess dich was , stell den ofen auf und zwar so dass die muffe nicht angeschlossen ist, aber im notfall mit ein paar handgriffen anschliessbar wäre
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Re: Notkamin

Beitrag von KGR84 » Di 7. Feb 2012, 20:30

Das habe ich vor, oder meinst du jetzt einfach ohne Abnahme?
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AW: Notkamin

Beitrag von Shaguar » Di 7. Feb 2012, 20:58

Hallo Leute!

Da ich selber Rauchfangkehrermeister bin, nicht in Wien, kann ich euch nur zu einem eigenem Ofen raten.:grin:

Allerdings solltet ihr die Abnahme des zuständigen Rauchfangkehrers unbedingt machen lassen. Es wird die Rauchdichtheit überprüft und auch nach Fehleinschlauchungen gesucht.

Habe da schon wahrhaft lebensgefährliche Bauzustände gesehen.:evil:

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Re: Notkamin

Beitrag von pointi2009 » Mi 8. Feb 2012, 08:37

Auch ich würde auf alle Fälle vorher mit dem Rauchfangkehrer sprechen, auch wennst im Moment den Anschluss zum Kamin verschlossen lässt. Denn nichts blöder, als ein Baufehler und dann eine CO Vergiftung.

Zur Heizlast wird laut Berechnung ca. 1,5 kW sein für einen 40m2 Raum, ohne jetzt detailliert auf Fenster und Mauern einzugehen.
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