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Frage zum Europ. Feuerwaffenpass

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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joe77
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Frage zum Europ. Feuerwaffenpass

Beitrag von joe77 » Do 8. Jul 2010, 10:51

Frage,
Wieviel kostet ein Nachtrag einer Waffe ??
Bzw. was ist wenn ich mehrere zu Nachtragen habe ??
Vervielfacht dabei die Gebühr ??

Mfg
Josef
mfg
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gewo
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Re: Frage zum Europ. Feuerwaffenpass

Beitrag von gewo » Do 8. Jul 2010, 11:58

joe77 hat geschrieben:Frage,
Wieviel kostet ein Nachtrag einer Waffe ??
Bzw. was ist wenn ich mehrere zu Nachtragen habe ??
Vervielfacht dabei die Gebühr ??

Mfg
Josef



hi

soweit ich weiss:
ist immer dieselbe gebuehr sobald das amt dem pass angreift
egal ob zusatz, streichung ect ....
unabhaengig von der stueckzahl

aber achtung:
egal wieviel knarren du im EFWP eingetragen hast:
du darfst max. 3 stk ueber die grenze mitnehmen

lg
g
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Ticket
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Re: Frage zum Europ. Feuerwaffenpass

Beitrag von Ticket » Do 8. Jul 2010, 12:42

gewo hat geschrieben:soweit ich weiss:
ist immer dieselbe gebuehr sobald das amt dem pass angreift

Nacheintragung von Schusswaffen in den EFWP: (behördl. Antragsformular verwenden)
€ 13,-- Bundesgebühren für den Antrag
€ 6,50 Verwaltungsabgabe für den Eintrag pro Waffe
Ticket
Zuletzt geändert von Ticket am Do 8. Jul 2010, 13:03, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Frage zum Europ. Feuerwaffenpass

Beitrag von gewo » Do 8. Jul 2010, 13:00

Ticket hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:soweit ich weiss:
ist immer dieselbe gebuehr sobald das amt dem pass angreift

Nacheintragung von Schusswaffen in den EFWP: (behördl. Antragsformular verwenden)
€ 13,-- Bundesgebühren für den Antrag
€ 6,50 Verwaltungsabgabe für den Eintrag pro Waffe
Ticket



upps

danke

lg
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Re: Frage zum Europ. Feuerwaffenpass

Beitrag von joe77 » Do 8. Jul 2010, 14:29

Danke, das wollt ich wissen !!!
Also doch günstiger wenn mann mehr auf einmal eintragen läßt,...
Wenn es überhaupt günstig nennen kann ;-)
mfg
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Re: Frage zum Europ. Feuerwaffenpass

Beitrag von Dave_64 » Do 8. Jul 2010, 18:48

Hallo Leute hab heute Emails von der Verband bekommen bezügl. den Pass Info^s

Am Montag hab ich Termin bei der BH
Kurze Ausgangsituation von mir was ich schrieb:
(September gehts zur Seta Gruppe oder sollte es)
Zusammengefasst:
Ich bin weder Jäger und Sportschütze.
Meine Dokumente sind:
-Meldezettel
-Waffenverbotsanfrage

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX!

Bei Ihren Fragen handelt es sich leider um Fragen betreffend die BRD und da können wir natürlich nur beschränkt Auskunft geben. Die Mitnahme einer C-Waffe als Sportschütze nach D ist zulässig. Notwendig ist es die Ausschreibung und Teilnahmebestätigung (Einladung) mitzuführen sowie den europ. Feuerwaffenpaß (in dem die Waffe eingetragen ist). Ob Sie Wiederladerutensilien (Pulver) mitnehmen dürfen, weiß ich leider nicht; ich befürchte eher nein.

Und die 2.

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX

Für die Fahrt nach D mit der C-Waffe brauchen Sie jedenfalls einen EU-Feuerwaffenpaß und eine Einladung des Veranstalters.

Wiederladegeräte sind bei uns frei, auch die Komponenten, man kann sie auch nicht in den EUFWP eintragen.

Wie aber die diesbezügliche Rechtslage in D ist, weiß ich nicht, die Wiederladegeräte brauchen meines Wissens keine Genehmigung, möglicherweise aber Pulver und ZH. Das müßten sie beim Verantstalter erfragen.

Weis wer was genaueres wegen dem Pulver ect.?
Dann muss ich mir am Montag ja keine sorgen machen ;)

lg Dave
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Old Sam
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Re: Frage zum Europ. Feuerwaffenpass

Beitrag von Old Sam » Do 8. Jul 2010, 19:47

@ gewo: das mit den 3 Waffen ist so nicht ganz richtig.
Wir brauchen für´s CAS in Tschechien 5 Waffen pro Person : no Problem durch die Tschechischen Behörden

Vielmehr ist´s wiederum so dass Ausländer bei der Einreise ins schöne Österreich Probleme haben, mehr als 3 Waffen zu transportieren. Wenn sie mehr brauchen, so müssen sie bei der BH in deren Gebiet der Grenzübertritt erfolgt um eine weitere Genehmigung ansuchen.
Darum sind viele Kaubois aus dem Norden zur CAS EM in Italien damals durch die Schweiz gefahren trotz Zoll.
Jaja, wir haben schon viel gelernt von der teutschen Bürokratie.
Howdy

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Re: Frage zum Europ. Feuerwaffenpass

Beitrag von gewo » Do 8. Jul 2010, 23:24

Old Sam hat geschrieben:@ gewo: das mit den 3 Waffen ist so nicht ganz richtig.
Wir brauchen für´s CAS in Tschechien 5 Waffen pro Person : no Problem durch die Tschechischen Behörden
Vielmehr ist´s wiederum so dass Ausländer bei der Einreise ins schöne Österreich Probleme haben....



hallo

ja, wenn man es genau nachliest stimmt es
es geht um auslaender die mit einem EFWP einreisen wollen, ned umgekehrt:

WaffG 1996 hat geschrieben:Mitbringen von Schußwaffen und Munition

§ 38. (1) Mitbringen von Schußwaffen und Munition ist deren Verbringen durch persönlichen
Transport im Rahmen einer Reise.

(2) Schußwaffen und Munition für diese dürfen von Menschen mit Wohnsitz in einem
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet mitgebracht werden,
sofern diese Waffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß
eingetragen sind und deren Mitbringen von der nach dem Ort des beabsichtigten
Aufenthaltes oder, im Falle der Durchreise, des Grenzübertrittes im Bundesgebiet
zuständigen Behörde bewilligt worden ist. Der Antrag kann auch bei der für den Mittelpunkt
der Lebensbeziehungen zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde eingebracht
werden. Die Bewilligung kann für die Dauer von bis zu einem Jahr erteilt werden, wenn keine
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß das Mitbringen der Waffen durch den
Feuerwaffenpaßinhaber die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich
gefährden könnte. Sie ist in den Europäischen Feuerwaffenpaß einzutragen und kann
mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden.

(3) Einer Bewilligung nach Abs. 2 bedürfen nicht
1. Jäger für bis zu drei Schußwaffen, ausgenommen Faustfeuerwaffen, und dafür bestimmte
Munition und
2. Sportschützen für bis zu drei Schußwaffen und dafür bestimmte Munition, sofern diese
Schußwaffen in einem von deren Wohnsitzstaat ausgestellten Europäischen
Feuerwaffenpaß eingetragen sind und der Betroffene als Anlaß seiner Reise je nachdem
eine bestimmte Jagd-oder Sportausübung nachweist.

(4) Wer Schußwaffen und die dafür bestimmte Munition auf Grund eines Europäischen
Feuerwaffenpasses mitgebracht hat, muß diesen und - in den Fällen des Abs. 3 - den
Nachweis für den Anlaß der Reise mit sich führen und diese Dokumente den Organen der
öffentlichen Aufsicht auf Verlangen zur Überprüfung übergeben.



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Re: Frage zum Europ. Feuerwaffenpass

Beitrag von snakedocter » Fr 9. Jul 2010, 09:46

schönes vereintes europa :lol: :lol: :lol:
warum einfach wenns auch kompliziert geht
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Can't save the world? Then prepare for its END!

Varminter

Re: Frage zum Europ. Feuerwaffenpass

Beitrag von Varminter » Fr 9. Jul 2010, 16:43

snakedocter hat geschrieben:schönes vereintes europa :lol: :lol: :lol:
warum einfach wenns auch kompliziert geht



Was mich dabei extrem reizt:

als Vorwand für den EFWP wurden damit einfache, unkompliziertes Reisen für Jäger und Schützen angegeben.

Und was ist, wenn du nach Schweden jagen fahren willst?

Die Drecksäcke dort oben verlangen von dir die Vorabzusendung des Orginals und zusätzliche Bezahlung von umgerechnet ungefähr 60 Euro - und das jedes Mal, wenn du wieder kommen willst... dann bekommst du ihn nach ungefähr 6 - 8 Wochen wieder zurück mit der eigentlichen Einfuhrberechtigung.

:twisted: :twisted: :twisted:

Ironie dazu: die Fährhäfen sind sämtlich offen und ich habe dort noch nie einen Zöllner gesehen... wer böse Absichten hat, könnte problemlos eine Anhänger voll MG oder Boden-Luft-Raketen einschmuggeln... nur ein Jagdgewehr ohne Extrazahlung gefährdet diesen Sch**Pikachu im Norden.

Deren wirklichen Probleme findest du da:

http://www.pi-news.net/2009/05/moslem-terror-heute-malmoe-morgen-berlin/

:doh:

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