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Eingefriedetes Grundstück ?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Eingefriedetes Grundstück ?
Achtung: anhalten und festhalten sind rechtlich 2 verschiedene Paar Schuhe.
Ticket
Ticket
Re: Eingefriedetes Grundstück ?
Ticket hat geschrieben:Achtung: anhalten und festhalten sind rechtlich 2 verschiedene Paar Schuhe.
Ticket
hallo
definiere ...?
lg
g
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Re: Eingefriedetes Grundstück ?
Ein Kaufhausdetektiv darf dich anhalten und fragen was du in der Tasche hast (du kannst aber sagen:"Das geht sie nichts an), er darf dich aber nicht festhalten.
cowroper
cowroper
The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
And the stand in the street at the turn of a joke.
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- Charles
- Supporter Mr. Blackpowder
- Beiträge: 6786
- Registriert: So 9. Mai 2010, 13:24
- Wohnort: Hoch droben in den Bergen
Re: Eingefriedetes Grundstück ?
cowroper hat geschrieben:Ein Kaufhausdetektiv darf dich anhalten und fragen was du in der Tasche hast (du kannst aber sagen:"Das geht sie nichts an), er darf dich aber nicht festhalten.
cowroper
Echt? Ich habe mal in einem Kaufhaus gesehen, wie ein Detektiv einen festgehalten hat, der Festgehaltene hatte sich sehr gewehrt, der wollte weg, der Detektiv habe den anschließend dann am Boden fixiert und gewartet...
Re: Eingefriedetes Grundstück ?
gewo hat geschrieben:definiere ...
§ 80 Abs. 2 Strafprozessordnung normiert das "Anhalterecht" für Jedermann
Das "Festhalten" = Festnehmen normiert das Verwaltungsstrafrecht bezüglich Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei)
Ticket
- Old Sam
- .50 BMG
- Beiträge: 1899
- Registriert: So 9. Mai 2010, 18:46
- Wohnort: Xeis -Im Reiche des Steinadlers
Re: Eingefriedetes Grundstück ?
wie dem auch sei, es wird in jedem Falle ungut für dich ausgehen.
( Frache: hast keine Schwiemu die du auf die Störenfriede hetzen könntest? Also wenn ich da an meine denk.... hmmja, fällt wahrscheinlich unter Genver Konvention.... )
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Howdy
Old Sam
Jede Seele, die dem Schwarzen Pulver zugeführt wird, spricht für Dich beim jüngsten Gericht
Amen
http://www.styriamountainmen.com/
Old Sam
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Re: Eingefriedetes Grundstück ?
Leute,
alles was in diversen Foren (auch hier) über SV geschrieben wird ist reine Hirnwixerei!
In wirklichen leben ist alles ganz anders!
Wer über SV nachdenkt sollte auch daran denken, die nächsten Jahre eventuell mit sehr eingeschränkter Bewegunsfreiheit zu verbringen.
Hier ist Europa, Österreich! Nicht die USA.
cowroper
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cowroper
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Re: Eingefriedetes Grundstück ?
Österreich ist aber auch nicht Deutschland oder Frankreich. Die Justiz ist eine Katastrophe, keine Frage, aber ohne wirklich gravierenden Notwehrexzess passiert hier dennoch (noch?) nicht viel.
Re: Eingefriedetes Grundstück ?
cowroper hat geschrieben:
In wirklichen leben ist alles ganz anders!
cowroper
Genauso ist es...
„All right, they're on our left, they're on our right, they're in front of us, they're behind us...they can't get away this time.“
Lewis B. Puller
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- Old Sam
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Re: Eingefriedetes Grundstück ?
@ Roper: Abgesehen davon dass Du vollkommen Recht hast, schockiert mich dieser verbale Kraftausdruck Deinerseits doch ungemein!
Hirnwixerei - welch Wort aus Deiner Feder
Einfach herrlich!!!!
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Howdy
Old Sam
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- pointi2009
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- Beiträge: 5545
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
- Wohnort: PL
Re: Eingefriedetes Grundstück ?
http://derstandard.at/3155727 mal zum lesen nicht schlecht
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
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Re: Eingefriedetes Grundstück ?
Charles hat geschrieben:cowroper hat geschrieben:Ein Kaufhausdetektiv darf dich anhalten und fragen was du in der Tasche hast (du kannst aber sagen:"Das geht sie nichts an), er darf dich aber nicht festhalten.
cowroper
Echt? Ich habe mal in einem Kaufhaus gesehen, wie ein Detektiv einen festgehalten hat, der Festgehaltene hatte sich sehr gewehrt, der wollte weg, der Detektiv habe den anschließend dann am Boden fixiert und gewartet...
Hallo, der Kaufhausdetektiv kann sehr wohl jemanden festhalten wenn es verhältnismäßig ist, denn es ist eine Form der Anhaltung. (der dieb der zb. schnelle füsse hat)
Oder ein Passant der einen Handtaschenräuber anhält, muss ihn mit verhältnissmäßig gerechtfertigter Gewaltanwendung anhalten (= zB Festhalten, Gewalt umfasst nicht nur Schläge sondern jedwede Körperkraftsanwendung, also auch festhalten)
Re: Eingefriedetes Grundstück ?
Longchamp hat geschrieben:Hallo, der Kaufhausdetektiv kann sehr wohl jemanden festhalten wenn es verhältnismäßig ist, denn es ist eine Form der Anhaltung. (der dieb der zb. schnelle füsse hat)
Oder ein Passant der einen Handtaschenräuber anhält, muss ihn mit verhältnissmäßig gerechtfertigter Gewaltanwendung anhalten (= zB Festhalten, Gewalt umfasst nicht nur Schläge sondern jedwede Körperkraftsanwendung, also auch festhalten)
hallo
ganz genau so ist es
jeder darf mit "angemessener gewaltanwendung" jemanden festhalten der eine straftat begangen hat oder dabei ist zu begehen (ob das clever ist muss jeder selber entscheiden) oder wenn es darum geht beweise fuer seine zivilrechtlichen ansprueche zu sichern.
die gesetzesbasis dazu habe ich hier im thread schon gepostet
lg
g
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- kemira
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Re: Eingefriedetes Grundstück ?
Definiert der Gesetzgeber irgendwo, was unter "angemessen" zu verstehen ist?
Bzw, angemessen - gemessen woran?
lg!
Kemira
Bzw, angemessen - gemessen woran?
lg!
Kemira
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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Re: Eingefriedetes Grundstück ?
kemira hat geschrieben:Definiert der Gesetzgeber irgendwo, was unter "angemessen" zu verstehen ist?
hallo
nein
definiert er nicht
ich persoenlich definiere fuer mich mal dass jede art von verletzung die ich durch mein anhalten zufuegen wuerde vermutlich unverhaeltnissmaessig ist ...
ich kann mir aber so wieso ned vorstellen dass ich diesen anhalteparagraph mal in anspruch nehmen wuerde, OHNE dass ich oder meine famile selber betroffen sind.
wenn das aber der fall waere und es nicht nur um sachwerte sondern und persoenliche unversehrtheit, gesundheit oder das leben ginge dann denke ich wuerde ich das mit den einschraenkungen ned so eng sehen
da sind wir aber dann eigentlich schon beim thema notwehr/nothilfe ... ist wieder eine ganz andere sache
lg
g
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