quildor82 hat geschrieben:ähhh wie sicher seids euch bei der Gschicht mit den aufmunitionierten Mags, im Koffer NEBEN der Pistole ?
Mir wurde am Sonntag erklärt das darf man nur mit WP, wenns mich so "erwischen" ist die WBK weg.
Also was stimmt jetzt ??
Mit WBK darfst du deine Pistole sowieso nur zum und vom Schießplatz "Transportieren" und das bedeutet: UNGELADEN und in einem verschließbaren Behälter, ob dein volles Magazin daneben liegt ist genauso wie bei der sicheren Verwahrung egal! Waffe und Munition muss nicht getrennt aufbewahrt werden - Für den SV-Fall auch nicht sinnvoll, oder?
Im Fall eines Revolvers (Wer hat schon eine Ersatztrommel?) sehe ich eher den Speedloader in Position eines Magazins.