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Verwahrung Muni

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Verwahrung Muni

Beitrag von Steirer » Di 13. Jul 2010, 23:43

quildor82 hat geschrieben:ähhh wie sicher seids euch bei der Gschicht mit den aufmunitionierten Mags, im Koffer NEBEN der Pistole ?

Mir wurde am Sonntag erklärt das darf man nur mit WP, wenns mich so "erwischen" ist die WBK weg.

Also was stimmt jetzt ??

Mit WBK darfst du deine Pistole sowieso nur zum und vom Schießplatz "Transportieren" und das bedeutet: UNGELADEN und in einem verschließbaren Behälter, ob dein volles Magazin daneben liegt ist genauso wie bei der sicheren Verwahrung egal! Waffe und Munition muss nicht getrennt aufbewahrt werden - Für den SV-Fall auch nicht sinnvoll, oder?

Im Fall eines Revolvers (Wer hat schon eine Ersatztrommel?) sehe ich eher den Speedloader in Position eines Magazins.
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Re: Verwahrung Muni

Beitrag von wolf » Mi 14. Jul 2010, 00:01

#
Zuletzt geändert von wolf am Do 6. Okt 2011, 02:41, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verwahrung Muni

Beitrag von gewo » Mi 14. Jul 2010, 00:06

quildor82 hat geschrieben:Mir wurde am Sonntag erklärt das darf man nur mit WP, wenns mich so "erwischen" ist die WBK weg.


hallo

es gibt immer wieder leut`die bloedsinn erklaeren

tatsache ist:

transport von A nach B (was auch immer A und B ist) nicht mit geladenem magazin IN DER WAFFE
wenn die mags neben der waffe liegen und voll geladen sind ist das kein problem

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Re: Verwahrung Muni

Beitrag von Steirer » Mi 14. Jul 2010, 00:26

wolf hat geschrieben:
Mit WBK darfst du deine Pistole sowieso nur zum und vom Schießplatz "Transportieren"

Oder von A nach B. Von Schießplatz steht nirgendwo was.

Richtig! Könnte damit ja auch zum BüMa oder Treffen mit einem Käufer fahren. :clap:
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Re: Verwahrung Muni

Beitrag von gewo » Mi 14. Jul 2010, 00:52

Steirer hat geschrieben:
wolf hat geschrieben:
Mit WBK darfst du deine Pistole sowieso nur zum und vom Schießplatz "Transportieren"

Oder von A nach B. Von Schießplatz steht nirgendwo was.

Richtig! Könnte damit ja auch zum BüMa oder Treffen mit einem Käufer fahren. :clap:


hallo

oder ohne wesentliche fahrtunterbrechung zwischen zwei eigenen wohnsitzen unterwegs sein an denen er die waffe nutzen moechte..

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Re: Verwahrung Muni

Beitrag von Steirer » Mi 14. Jul 2010, 00:55

gewo hat geschrieben:oder ohne wesentliche fahrtunterbrechung zwischen zwei eigenen wohnsitzen unterwegs sein an denen er die waffe nutzen moechte..


gewo - wie üblich perfekt! :mrgreen:
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Re: Verwahrung Muni

Beitrag von gewo » Mi 14. Jul 2010, 01:03

Steirer hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:oder ohne wesentliche fahrtunterbrechung zwischen zwei eigenen wohnsitzen unterwegs sein an denen er die waffe nutzen moechte..


gewo - wie üblich perfekt! :mrgreen:



geh, hoer auf ...
was magst denn trinken ...?
;-)

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