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Nachtsichtzieloptiken erlaubt
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hi
an sich ist es ja nicht meine aufgabe solche sachen zu transportieren, aber evt ist es ja fuer den einen oder anderen von interesse
seit letzter woche sind - aus rein waffenrechtlicher sicht - dem vernehmen nach nachtsichtzieloptiken fuer gewehre (auch MIT strichplatte) erlaubt wenn dass jeweilige modell vom BMI freigegeben wurde
um rechtssicherheit zu erlangen muss jedes einzelne modell beim BMI zur einstufung eingereicht werden
das erste freigegebene modell ist das pulsar phantom in den versionen 3,5x50 und 4x60 mildot
es handelt sich dabei um modelle der generation 2+ mit 45 linien aufloesung und einem UVP um die 3000,- herum
nach meinem wissenstand werden eingereichte nachtsichtgeraete freigegeben wenn
- sie nicht aus militaerischer fertigung stammen
- sie kein fix angebautes leuchtmittel (egal ob IR oder sichtbares licht) haben
- sie keine aktive schnittstelle zu einer feuerleitloesung haben
die qualitaet, also leistungsfaehigkeit der geraete ist angeblich KEIN einflussfaktor der die zulassung betrifft. es scheint also moeglich auch zieloptiken der gen3 oder 3+ oder FLIR geraete zulassen zu koennen.
gemaess den waffenrechtlichen bestimmungen darf die nachtsichtzieloptik (auch mit strichplatte) am gewehr fix montiert werden, die montage eines "scheinwerfers" (auch IR scheinwerfers) an der waffe ist jedoch NICHT statthaft. eine mobile beleuchtungsloesung (IR-scheinwerfer) getrennt von der waffe widerspricht den waffenrechtlichen bestimmungen jedoch NICHT. sie darf nur NICHT fix mit der waffe verbunden sein.
die neuerung betrifft nur die WAFFENRECHTLICHE beurteilung der sachlage, allfaellige jagdrechtliche bestimmungen haben sich nicht geaendert und sind einzuhalten.
mein wissensstand stammt aus einem gespraech mit dem zustaendigen beim BMI und beim importuer der geraete die ab sofort in oesterreich im handel erhaeltlich sind
an sich ist es ja nicht meine aufgabe solche sachen zu transportieren, aber evt ist es ja fuer den einen oder anderen von interesse
seit letzter woche sind - aus rein waffenrechtlicher sicht - dem vernehmen nach nachtsichtzieloptiken fuer gewehre (auch MIT strichplatte) erlaubt wenn dass jeweilige modell vom BMI freigegeben wurde
um rechtssicherheit zu erlangen muss jedes einzelne modell beim BMI zur einstufung eingereicht werden
das erste freigegebene modell ist das pulsar phantom in den versionen 3,5x50 und 4x60 mildot
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Zuletzt geändert von gewo am Di 17. Apr 2012, 22:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt
Vielen Dank für die Info, da tust sich was....
Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt
hi
so sieht das teil aus
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt
Weiss man wies dazu kommt? Lobbying der Hersteller? Zuviele Wildschweinderln? (ok, da müsste das Jagdgesetzt noch nachziehen wenn ich mich nicht irre)
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt
BigBen hat geschrieben:Weiss man wies dazu kommt?
hi
jaein
kannst mich ja anrufen ...
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- haunclesam
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt
weiß zwar noch nicht genau warum ich sowas brauchen würde, aber beginnen darauf zu sparen kann ich ja mal ^^
- Irwin J. Finster
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- Wohnort: Beim' Charles Nebenan....
Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt
Interessant, nur so lange das nicht jagdlich verwendbar ist, sehe ich für mich eigentlich kein Szenario wo ich sowas nutzen könnte. Vor allem da der Preis ja nicht gerade klein ist.
▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt
Irwin J. Finster hat geschrieben:Interessant, nur so lange das nicht jagdlich verwendbar ist, sehe ich für mich eigentlich kein Szenario wo ich sowas nutzen könnte. Vor allem da der Preis ja nicht gerade klein ist.
naja
bisher war es ja zumindestens ein teil der argumentation der landesjagdverbaende dass die dinger waffenrechtlich nicht legal sind und daher kein diskussionsbedarf besteht
den koennte es ja jetzt geben
ob man in der nacht jagen muss oder nicht weiss ich nicht
ich bin kein jaeger
aber auch bei daemmerung das wild noch eindeutig ansprechen zu koennen ist sicher kein nachteil ...
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- Irwin J. Finster
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt
gewo hat geschrieben:aber auch bei daemmerung das wild noch eindeutig ansprechen zu koennen ist sicher kein nachteil ...
Wenn die gesetzlichen Grundlagen geschaffen würden, wäre es natürlich für ein solches Einsatzgebiet hochinterssant.
▲
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- pointi2009
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt
90 min nach und 90 min vor sonnenaufgang auf schalenwild verboten (oder 60min ) irgend sowas für NÖ
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt
pointi2009 hat geschrieben:90 min nach und 90 min vor sonnenaufgang auf schalenwild verboten (oder 60min ) irgend sowas für NÖ
Es sind 90 Minuten vor/nach Sonnenauf- bzw untergang, gilt NICHT für Schwarzwild (trotz Schale).
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt
gewo hat geschrieben:...
ob man in der nacht jagen muss oder nicht weiss ich nicht
ich bin kein jaeger
aber auch bei daemmerung das wild noch eindeutig ansprechen zu koennen ist sicher kein nachteil ...
Nicht nur Tag oder Nacht (Sonne da oder nicht) verhindern die Verwendung von NSZF sondern das ist auch selbst im Landesjagdgesetz verboten.
Also auch in der Dämmerung oder am Tag darf kein NSZF verwendet werden.
Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt
KGR84 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:...
ob man in der nacht jagen muss oder nicht weiss ich nicht
ich bin kein jaeger
aber auch bei daemmerung das wild noch eindeutig ansprechen zu koennen ist sicher kein nachteil ...
Nicht nur Tag oder Nacht (Sonne da oder nicht) verhindern die Verwendung von NSZF sondern das ist auch selbst im Landesjagdgesetz verboten.
Also auch in der Dämmerung oder am Tag darf kein NSZF verwendet werden.
hallo
ja, ist bekannt
daran hat sich auch nichts geandert
zu mindestens bisher nicht
ist eine sache des jagdverbandes aber nicht der waffenbehoerde
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt
KGR84 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:...
ob man in der nacht jagen muss oder nicht weiss ich nicht
ich bin kein jaeger
aber auch bei daemmerung das wild noch eindeutig ansprechen zu koennen ist sicher kein nachteil ...
Nicht nur Tag oder Nacht (Sonne da oder nicht) verhindern die Verwendung von NSZF sondern das ist auch selbst im Landesjagdgesetz verboten.
Also auch in der Dämmerung oder am Tag darf kein NSZF verwendet werden.
Trotzdem halte ich die Entscheidung für einen Meilenstein.
Bisher konnten sich nämlich die Landesjagdverbände damit herausreden, dass allein schon der Besitz eines NSZF verboten ist.
Gleichzeitig ist zb. in NÖ die Verwendung einer (Taschen/Tactical)-Lampe für die Schwarzwildjagd erlaubt, die Montage der Lampe auf der Waffe aber verboten.
Ich vermute, der steigende Schadendruck durch die Sauen wird hier früher oder später eine Änderung der Jagdgesetze bringen.
Zum allgemeinen Nachtjagdverbot auf Schalenwild (ausgenommen Schwarzwild) - wenn sich da jemand Sorgen macht, dass nun arme Rehleins um Mitternacht gemeuchelt werden - man könnte auch (montierten) Lampeneinsatz und NSZF nur für Schwarzwildjagd zulassen.
Die Landesjagdverbände sind zwar als konservativ verschrien, aber deren Oberen sind auch nicht so blöd und die wissen, wieviel NS(Z)G in Saujagdgebieten schon lang illegal im Einsatz sind.
Es würde nur den (bisher) illegalen Einsatz in einen legalen Einsatz verändern.