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Nachtsichtzieloptiken erlaubt

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Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von gewo » Di 17. Apr 2012, 20:38

hi

an sich ist es ja nicht meine aufgabe solche sachen zu transportieren, aber evt ist es ja fuer den einen oder anderen von interesse

seit letzter woche sind - aus rein waffenrechtlicher sicht - dem vernehmen nach nachtsichtzieloptiken fuer gewehre (auch MIT strichplatte) erlaubt wenn dass jeweilige modell vom BMI freigegeben wurde
um rechtssicherheit zu erlangen muss jedes einzelne modell beim BMI zur einstufung eingereicht werden

das erste freigegebene modell ist das pulsar phantom in den versionen 3,5x50 und 4x60 mildot
es handelt sich dabei um modelle der generation 2+ mit 45 linien aufloesung und einem UVP um die 3000,- herum

nach meinem wissenstand werden eingereichte nachtsichtgeraete freigegeben wenn
- sie nicht aus militaerischer fertigung stammen
- sie kein fix angebautes leuchtmittel (egal ob IR oder sichtbares licht) haben
- sie keine aktive schnittstelle zu einer feuerleitloesung haben

die qualitaet, also leistungsfaehigkeit der geraete ist angeblich KEIN einflussfaktor der die zulassung betrifft. es scheint also moeglich auch zieloptiken der gen3 oder 3+ oder FLIR geraete zulassen zu koennen.

gemaess den waffenrechtlichen bestimmungen darf die nachtsichtzieloptik (auch mit strichplatte) am gewehr fix montiert werden, die montage eines "scheinwerfers" (auch IR scheinwerfers) an der waffe ist jedoch NICHT statthaft. eine mobile beleuchtungsloesung (IR-scheinwerfer) getrennt von der waffe widerspricht den waffenrechtlichen bestimmungen jedoch NICHT. sie darf nur NICHT fix mit der waffe verbunden sein.

die neuerung betrifft nur die WAFFENRECHTLICHE beurteilung der sachlage, allfaellige jagdrechtliche bestimmungen haben sich nicht geaendert und sind einzuhalten.

mein wissensstand stammt aus einem gespraech mit dem zustaendigen beim BMI und beim importuer der geraete die ab sofort in oesterreich im handel erhaeltlich sind
Zuletzt geändert von gewo am Di 17. Apr 2012, 22:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von nikkfuchs » Di 17. Apr 2012, 20:54

Vielen Dank für die Info, da tust sich was....

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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von gewo » Di 17. Apr 2012, 21:13

hi

so sieht das teil aus
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von BigBen » Di 17. Apr 2012, 21:19

Weiss man wies dazu kommt? Lobbying der Hersteller? Zuviele Wildschweinderln? (ok, da müsste das Jagdgesetzt noch nachziehen wenn ich mich nicht irre)
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von gewo » Di 17. Apr 2012, 21:37

BigBen hat geschrieben:Weiss man wies dazu kommt?


hi

jaein
kannst mich ja anrufen ...
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von haunclesam » Di 17. Apr 2012, 21:39

weiß zwar noch nicht genau warum ich sowas brauchen würde, aber beginnen darauf zu sparen kann ich ja mal ^^

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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von Irwin J. Finster » Di 17. Apr 2012, 22:04

Interessant, nur so lange das nicht jagdlich verwendbar ist, sehe ich für mich eigentlich kein Szenario wo ich sowas nutzen könnte. :think: Vor allem da der Preis ja nicht gerade klein ist.
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von santiago » Di 17. Apr 2012, 23:46

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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von gewo » Di 17. Apr 2012, 23:51

Irwin J. Finster hat geschrieben:Interessant, nur so lange das nicht jagdlich verwendbar ist, sehe ich für mich eigentlich kein Szenario wo ich sowas nutzen könnte. :think: Vor allem da der Preis ja nicht gerade klein ist.



naja

bisher war es ja zumindestens ein teil der argumentation der landesjagdverbaende dass die dinger waffenrechtlich nicht legal sind und daher kein diskussionsbedarf besteht

den koennte es ja jetzt geben

ob man in der nacht jagen muss oder nicht weiss ich nicht
ich bin kein jaeger

aber auch bei daemmerung das wild noch eindeutig ansprechen zu koennen ist sicher kein nachteil ...
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von Irwin J. Finster » Mi 18. Apr 2012, 00:06

gewo hat geschrieben:aber auch bei daemmerung das wild noch eindeutig ansprechen zu koennen ist sicher kein nachteil ...


Wenn die gesetzlichen Grundlagen geschaffen würden, wäre es natürlich für ein solches Einsatzgebiet hochinterssant.
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von pointi2009 » Mi 18. Apr 2012, 07:57

90 min nach und 90 min vor sonnenaufgang auf schalenwild verboten (oder 60min :think:) irgend sowas für NÖ
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von sandman » Mi 18. Apr 2012, 08:14

pointi2009 hat geschrieben:90 min nach und 90 min vor sonnenaufgang auf schalenwild verboten (oder 60min :think:) irgend sowas für NÖ


Es sind 90 Minuten vor/nach Sonnenauf- bzw untergang, gilt NICHT für Schwarzwild (trotz Schale).

Grüße

Sandman
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von KGR84 » Mi 18. Apr 2012, 08:27

gewo hat geschrieben:...
ob man in der nacht jagen muss oder nicht weiss ich nicht
ich bin kein jaeger

aber auch bei daemmerung das wild noch eindeutig ansprechen zu koennen ist sicher kein nachteil ...


Nicht nur Tag oder Nacht (Sonne da oder nicht) verhindern die Verwendung von NSZF sondern das ist auch selbst im Landesjagdgesetz verboten.

Also auch in der Dämmerung oder am Tag darf kein NSZF verwendet werden.
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von gewo » Mi 18. Apr 2012, 08:33

KGR84 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:...
ob man in der nacht jagen muss oder nicht weiss ich nicht
ich bin kein jaeger
aber auch bei daemmerung das wild noch eindeutig ansprechen zu koennen ist sicher kein nachteil ...


Nicht nur Tag oder Nacht (Sonne da oder nicht) verhindern die Verwendung von NSZF sondern das ist auch selbst im Landesjagdgesetz verboten.
Also auch in der Dämmerung oder am Tag darf kein NSZF verwendet werden.


hallo

ja, ist bekannt
daran hat sich auch nichts geandert

zu mindestens bisher nicht

ist eine sache des jagdverbandes aber nicht der waffenbehoerde
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von Varminter » Mi 18. Apr 2012, 08:45

KGR84 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:...
ob man in der nacht jagen muss oder nicht weiss ich nicht
ich bin kein jaeger

aber auch bei daemmerung das wild noch eindeutig ansprechen zu koennen ist sicher kein nachteil ...


Nicht nur Tag oder Nacht (Sonne da oder nicht) verhindern die Verwendung von NSZF sondern das ist auch selbst im Landesjagdgesetz verboten.

Also auch in der Dämmerung oder am Tag darf kein NSZF verwendet werden.




Trotzdem halte ich die Entscheidung für einen Meilenstein.

Bisher konnten sich nämlich die Landesjagdverbände damit herausreden, dass allein schon der Besitz eines NSZF verboten ist.

Gleichzeitig ist zb. in NÖ die Verwendung einer (Taschen/Tactical)-Lampe für die Schwarzwildjagd erlaubt, die Montage der Lampe auf der Waffe aber verboten. :tipphead:

Ich vermute, der steigende Schadendruck durch die Sauen wird hier früher oder später eine Änderung der Jagdgesetze bringen.

Zum allgemeinen Nachtjagdverbot auf Schalenwild (ausgenommen Schwarzwild) - wenn sich da jemand Sorgen macht, dass nun arme Rehleins um Mitternacht gemeuchelt werden - man könnte auch (montierten) Lampeneinsatz und NSZF nur für Schwarzwildjagd zulassen.

Die Landesjagdverbände sind zwar als konservativ verschrien, aber deren Oberen sind auch nicht so blöd und die wissen, wieviel NS(Z)G in Saujagdgebieten schon lang illegal im Einsatz sind.

Es würde nur den (bisher) illegalen Einsatz in einen legalen Einsatz verändern.

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