ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Neuigkeiten zum Thema Waffenzubehör
Coolhand
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1015
Registriert: Sa 15. Mai 2010, 22:08

Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von Coolhand » Fr 20. Apr 2012, 19:36

Seit ich bei der IWA mit einem Flir rumgespielt hab, hab ich schon wieder dieses "habenwollen" Gefühl!
Haltet mich auf dem Laufenden!

DVC+WH
Coolhand

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36558
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von gewo » Fr 20. Apr 2012, 20:08

Coolhand hat geschrieben:Seit ich bei der IWA mit einem Flir rumgespielt hab, hab ich schon wieder dieses "habenwollen" Gefühl!
Haltet mich auf dem Laufenden!

hi

ich bekomm in ca 3 wochen einige FLIR optiken aus unterschiedlichen preisbereichen rein
aber (noch) nicht fuer gewehrmontage sondern als hand-helds
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Vintageologist
Supporter .45 ACP Hydra-Shok
Supporter .45 ACP Hydra-Shok
Beiträge: 2845
Registriert: So 9. Mai 2010, 16:14
Wohnort: Wien 14

Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von Vintageologist » Di 29. Mai 2012, 21:32

Wie ist das eigentlich mit Nachtsichtgeräten, die selbst kein Absehen haben, aber auf der Waffe montiert werden können?
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
"A Russian Mosin is more or less a spear that happens to fire bullets."

Benutzeravatar
Vintageologist
Supporter .45 ACP Hydra-Shok
Supporter .45 ACP Hydra-Shok
Beiträge: 2845
Registriert: So 9. Mai 2010, 16:14
Wohnort: Wien 14

Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von Vintageologist » Di 29. Mai 2012, 21:32

Wie ist das eigentlich mit Nachtsichtgeräten, die selbst kein Absehen haben, aber auf der Waffe montiert werden können?
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
"A Russian Mosin is more or less a spear that happens to fire bullets."

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36558
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von gewo » Di 29. Mai 2012, 21:34

Vintageologist hat geschrieben:Wie ist das eigentlich mit Nachtsichtgeräten, die selbst kein Absehen haben, aber auf der Waffe montiert werden können?


hi

waren immer schon erlaubt wenn sie keine IR lichtquelle hatten (=gewehrscheinwerfer = verboten)
nur die mit strichplatte galten bisher als "militaerisch" und daher verboten
das wurde nun eingeschraenkt, sie koennen auch erlaubt sein ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Vintageologist
Supporter .45 ACP Hydra-Shok
Supporter .45 ACP Hydra-Shok
Beiträge: 2845
Registriert: So 9. Mai 2010, 16:14
Wohnort: Wien 14

Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von Vintageologist » Di 29. Mai 2012, 21:36

Interessante Sache. Danke für die Info. Auch wenn mein Posting hier aus irgendeinem Grund zwei mal erscheint.

gewo hat geschrieben:[quote="Andi1911"...PVS14 ...


hi

The PVS-14 Alpha is currently used by the U.S. Armed Forces and Special Ops Units. Powered by ITT Gen 3 image intensifier, the system has recently been redesigned to operate on a single "AA" battery. The PVS-14A includes a built-in IR illuminator, fully adjustable headmount and mil-spec multi-coated optics.

sicher nein
vor allem wegen des eingebauten IR-strahlers
dieser gilt als "gewehrscheinwerfer" dessen besitz und montage auf langwaffen grundsaetzlich unzulaessig ist
und der mehrfache hinweis des herstellers dass das geraet fuer militaerische anwendungen produziert wurde ist auch nicht dienlich. je militaerischer desto eher wird es wohl probleme geben ..[/quote]

Das "normale" PVS-14 hat die Leuchte glaub ich nicht. Aber bitte überprüfen, weiß es nicht genau!
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
"A Russian Mosin is more or less a spear that happens to fire bullets."

BullsEye
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 14
Registriert: Fr 4. Mär 2011, 09:58

Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von BullsEye » Mi 30. Mai 2012, 08:01

Kann mir bitte jemand die Gesetzespassage (außerhalb des NÖ LJG) nennen wonach Nachtzieloptiken verboten sind.

kuni
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3355
Registriert: Sa 24. Mär 2012, 15:36

Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von kuni » Mi 30. Mai 2012, 23:01

BullsEye hat geschrieben:Kann mir bitte jemand die Gesetzespassage (außerhalb des NÖ LJG) nennen wonach Nachtzieloptiken verboten sind.


Ja das steirische :mrgreen:

kuni
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3355
Registriert: Sa 24. Mär 2012, 15:36

Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von kuni » Mi 30. Mai 2012, 23:03

Und falls es jemanden interessiert, steht im §58 Abs 2 Ziffer 5:

§ 58

Sachliche Verbote; Wildfolge



(1) Die Verwendung von Abzugeisen, Abtritteisen, nicht selektiven Tötungsfallen, Schlingen, Netzen und tierquälerischen Fangvorrichtungen ist verboten. (5) (8)

(2) Es ist verboten:


1.
bei der Jagdausübung Schusswaffen und Munition zu benützen, die nicht für die Verwendung bei der Jagd auf Wild bestimmt sind und sich nicht in einwandfreiem, dem Zweck entsprechendem Zustand befinden; Bolzen, Pfeile, Schnellfeuerwaffen, Halbautomaten, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, Luftdruckwaffen, Zimmerstutzen, Waffen mit Schalldämpfern, abschraubbare Stutzen, Faustfeuerwaffen (ausgenommen für den Fangschuss) und Gewehre, deren Aussehen mit der Absicht, sie als Gewehr unkenntlich zu machen, verändert ist, dürfen zur Jagdausübung jedenfalls nicht verwendet werden; (8)

2.
mit Schrot, Posten oder gehacktem Blei auf Schalenwild oder Murmeltiere zu schießen; im besiedelten Gebiet ist der Fangschuß mit Schrot erlaubt;

3.
auf Schalenwild mit Kugelpatronen zu schießen, die keine der Stärke des Wildes entsprechende, ausreichende, schnell tötende Wirkung erwarten lassen;

4.
Fanggeräte so aufzustellen, daß sie Menschen oder Nutztiere gefährden;

5.
die Jagd unter Verwendung von Restlichtverstärkern, Infrarot oder elektronischen Zielgeräten, Sprengstoffen, Gasen, elektrischem Strom, Spiegeln, Netzen, Leimruten, Haken, als Lockvögel benutzten geblendeten oder verstümmelten lebenden Tieren, Tonbandgeräten oder von Betäubungs und Lähmungsmitteln auszuüben; (8)

6.
künstliche Lichtquellen beim Fangen oder Erlegen von Wild zu verwenden;

7.
Funksprechgeräte zur leichteren Bejagung von Wild zu verwenden;

8.
aus Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Motorbooten und Seilbahnen sowie aus anderen Fahrzeugen, die mit Maschinenkraft betrieben werden, auf Wild zu schießen;

9.
die Lappjagd innerhalb einer Zone von 300 Meter von der Jagdgebietsgrenze, die Jagd durch Abklingeln der Felder und die Treibjagd bei Mondschein auszuüben;

10.
die Jagd auf Schalenwild und Federwild zur Nachtzeit das ist die Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang auszuüben; ausgenommen von diesem Verbot ist die Jagd auf Schwarzwild, Auer , Birk und Rackelhahnen, Wildgänse, Wildenten und Waldschnepfen;

11.
in den Setz und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere zu bejagen; dies gilt nicht für seuchenkranke oder seuchenverdächtige Stücke;

12.
Nester und Gelege von Federwild zu zerstören oder die Eier zu sammeln sowie die Brutstätten des Federwildes während der Brutzeit und der Aufzucht der Jungtiere zu beunruhigen;

13.
durch die Jagd, insbesondere durch die Jagd mit Hunden sowie durch Treibjagden, die Sicherheit des Weideviehs zu gefährden;

14.
Wild innerhalb von vier Wochen vor der Jagd oder während der Schußzeit auf dieses Wild auszusetzen;

15.
innerhalb einer Zone von 100 Meter entlang der Jagdgebietsgrenze ohne schriftliche Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten des benachbarten Jagdgebietes Hochstände zu errichten;

16.
Gift zum Fangen oder Töten des Wildes zu verwenden.

17.
der Verkauf von lebenden oder toten Vögeln und von deren ohne weiteres erkennbaren Teilen oder aus diesen Tieren gewonnenen Erzeugnissen sowie deren Beförderung und Halten für den Verkauf und das Anbieten zum Verkauf, sofern diese nicht rechtmäßig gefangen oder erlegt oder sonst rechtmäßig erworben wurden. (8)


BullsEye
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 14
Registriert: Fr 4. Mär 2011, 09:58

Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von BullsEye » Do 31. Mai 2012, 10:38

Ok, danke!

Ich habe mich schlecht ausgedrückt. Ich meinte in einem Gesetz oder einer Verordnung außerhalb der österreichischen Landesjagdgesetze.
Ich suche nach der Gesetzesstelle (etwa im Waffengesetz oder so), wo der Besitz oder die Montage von Nachtzielgeräten auf (Lang)Waffen ausdrücklich verboten wird, oder mit derlei Geräten ausgestattete (Lang)Waffen, oder auch nur die Geräte selbst, der Kat. A zugeordnet werden und dadurch evtl. indirekt verboten werden.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36558
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von gewo » Do 31. Mai 2012, 12:20

BullsEye hat geschrieben:Ok, danke!
Ich habe mich schlecht ausgedrückt. Ich meinte in einem Gesetz oder einer Verordnung außerhalb der österreichischen Landesjagdgesetze.
.


hi

guckst du KMV, kriegesmaterialverordnung..
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

BullsEye
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 14
Registriert: Fr 4. Mär 2011, 09:58

Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von BullsEye » Do 31. Mai 2012, 12:55

gewo hat geschrieben:guckst du KMV, kriegesmaterialverordnung..


Kriegsmaterialverordnung http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12008980
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:

I. Waffen, Munition und Geräte
...
8. Für den militärischen Gebrauch speziell entwickelte und gefertigte elektronische oder optronische Geräte zur Nachrichtenübermittlung, Zielerfassung, Zielbeleuchtung, Zielmarkierung, Zielverfolgung, Feuerleitung, Aufklärung, Beobachtung und Überwachung.


Danke Dir, das hab ich gesucht!

D.h. alle NZF die für militärische Zwecke gebaut wurden sind Kriegsmaterial und damit verboten!
Daher auch die BMI-Ausnahmen für einige wenige Produkte.

Alles klar, merci.

Oder doch nicht!? Ein Nachtsichtgerät alleine, ohne Absehen, für militärischen Gebrauch gebaut müsste demnach doch auch schon verboten sein, oder liege ich da falsch?

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36558
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von gewo » Do 31. Mai 2012, 22:59

BullsEye hat geschrieben:...Ein Nachtsichtgerät alleine, ohne Absehen, für militärischen Gebrauch gebaut müsste demnach doch auch schon verboten sein, oder liege ich da falsch?


hi

nah
macht ja keinen sinn

militaerisch -> treffen -> absehen

geht ned ohne
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

BullsEye
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 14
Registriert: Fr 4. Mär 2011, 09:58

Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von BullsEye » Fr 1. Jun 2012, 09:37

ja, das ist schlüssig! Aber weil auch
... Aufklärung, Beobachtung und Überwachung.
steht :think:

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36558
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von gewo » Fr 1. Jun 2012, 22:22

hi

die tatsachlichen entscheidungen diesbezueglich fallen nun mal im BMI
da gibt es einen speziellen zustaendigen fuer optoelektronik kriegsmaterial

und bis vor ein paar wochen war nun mal eben die amtsseitige sprachregelung:
WENN nachtsicht + Strichplatte = kriegsmaterial

das wurde nun eben - uebrigens bei weitem ned einstimmig sondern erst nach einigem rumgezerre - entschaerft
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten