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Messerrecht in Österreich FRAGE

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Vintageologist
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Re: Messerrecht in Österreich FRAGE

Beitrag von Vintageologist » Mi 21. Jul 2010, 16:11

Reed hat geschrieben:eher darum, mit welcher begründung einem das abgenommen wird, da die messer oder werkzeuge nicht unters WaffG fallen.


Begründung dürfte wohl sein: Gefährlicher Gegenstand.

Denn es muss keine Waffe sein, um gefährlich zu sein.

Eine Motorsäge oder ein Vorschlaghammer sind "von ihrem Wesen her" auch nicht "dazu bestimmt", als Waffe zu dienen und trotzdem eignen sie sich 1A dafür.
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Warnschuss
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Re: Messerrecht in Österreich FRAGE

Beitrag von Warnschuss » Mi 21. Jul 2010, 16:25

Reed hat geschrieben:bin am land zuhaus - da gibts keine schleusen.
bin auch nicht in verhandlungen dabei, sondern nur wg bürokratischen sachen vorort.

edit
aber was ich mich frage - wenn diese kleinen helferleins nicht unters WaffG fallen, wieso nehmen die einem das dann ab?
mit welcher begründung?


Die Begründung dazu und die Definition einer Waffe innerhalb von Gerichtsgebäuden findet sich im Gerichtsorganisationsgesetz (GOG):

§1 GOG

1) Gerichtsgebäude dürfen mit einer Waffe nicht betreten werden; als Gerichtsgebäude gelten jene Gebäude, die ausschließlich dem Gerichtsbetrieb oder dem staatsanwaltschaftlichen Betrieb gewidmet sind, sowie Gebäude ohne eine solche ausschließliche Widmung hinsichtlich ihrer dem Gerichtsbetrieb oder dem staatsanwaltschaftlichen Betrieb gewidmeten Teile; als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen.

(2) Wer entgegen dem Abs. 1 eine Waffe bei sich hat, hat sie beim Betreten des Gerichtsgebäudes in einem hiefür bestimmten Schließfach zu verwahren, steht ein solches nicht zur Verfügung, einem Kontrollorgan (§ 3 Abs. 1), bei Fehlen eines solchen einem von dem Präsidenten des Gerichtshofs beziehungsweise dem Vorsteher des Bezirksgerichts, der mit der Verwaltung des Gerichtsgebäudes betraut ist, (Verwalter des Gerichtsgebäudes) zur Übernahme von Waffen bestimmten Gerichtsbediensteten, sonst dem Rechnungsführer zu übergeben.
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Re: Messerrecht in Österreich FRAGE

Beitrag von Revierler_old » Mi 21. Jul 2010, 19:25

Man kann es als eine Art Hausrecht bezeichnen.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Messerrecht in Österreich FRAGE

Beitrag von Reed » Mi 21. Jul 2010, 21:28

danke für eure antworten - irgendwie einleuchtend - das "hausrecht"

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aus8
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Re: Messerrecht in Österreich FRAGE

Beitrag von aus8 » Do 22. Jul 2010, 11:06

bedank mich auch ganz viel

mfg aus8A
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Einschmieren nicht vergessen, damit andere geschützt sind! :o
und "Fanzer" für Frieden, genau mein Humor! :violin:

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