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Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

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howa308
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von howa308 » Mo 1. Okt 2012, 12:47

Ich möchte mich nur einmal informieren wie des jetzt ausschaut, werde sicher nicht gleich die Kat C Waffen im ZWR registrieren. Wir haben da ja noch viel Zeit bis zum Ende der Meldepflicht fürn Altbestand.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von savage3000 » Mo 1. Okt 2012, 15:14

eben...und wer weiss was noch alles kommt, also ruhig blut!

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mo 1. Okt 2012, 16:50

howa308 hat geschrieben: Kann man das selbst im Internet machen oder muss ich da zum Waffenhändler/Büchsenmacher und darf da wieder eine Meldegebühr zahlen :?:
hi

alle waffen die du vor 1.10 2012 besessen hast kannst kostenlos selber elektronisch im buergerportal nachmelden
das ist somit die guenstigste variante
du brauchst auch KEIN kartenlesegeraet, du kannst aiuch dein handy zertifizieren lassen dazu
geht innerhalb von ein paar minuten

alle kat C und kat D waffen die du ab heute erwirbst (egal ob gebraucht von privat oder neuwaffen) muessen beim buechsenmacher gemeldet werden ..

gegen cash
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von evo86 » Mo 1. Okt 2012, 16:52

Wie ist das jetzt in der Übergangszeit wenn ich eine Kat C Waffe privat verkaufe ?
Früher musste das der Käufer beim BÜMA melden und der Verkäufer musste sich ja nur vergewissern ob der Käufer über 18jahre alt ist.
Wie wird das jetzt bis 2014 gemacht ? So wie früher also Geld gegen Waffe und ob der Käufer meldet oder nicht kann mir egal sein, oder muss ich da als Verkäufer irgendwas melden ?
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von mgritsch » Mo 1. Okt 2012, 16:57

gewo hat geschrieben:alle kat C und kat D waffen die du ab heute erwirbst (egal ob gebraucht von privat oder neuwaffen) muessen beim buechsenmacher gemeldet werden ..

gegen cash
wie soll der unterschied gerechtfertigt sein?
wie soll das praktisch erkennbar sein?
wenn ich jetzt von privat eine kaufe, die bisher noch nicht registriert war und ich tu so als hätte ich sie schon vorher besessen und registrier sie einfach online, wer soll sich da beschweren?
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Thule » Mo 1. Okt 2012, 17:04

evo86 hat geschrieben:So wie früher also Geld gegen Waffe und ob der Käufer meldet oder nicht kann mir egal sein, oder muss ich da als Verkäufer irgendwas melden ?
So wie bisher. Der Verkäufer muss gar nichts melden.
Im Grunde kann es einem wie bisher auch egal sein ob der Käufer seiner Meldepflicht nachkommt, aber da das jetzt zentral, elektronisch und sozusagen per Knopfdruck und namensverknüpft aufscheint werden wohl einige ein ungutes Gefühl haben.
Grundsätzlich ist nichts dabei wenn, aus welchem Grund auch immer, bei einer Überprüfung eine Kat C oder D Waffe im ZWR auf eine Person als gemeldet aufscheint und diese tatsächlich verkauft wurde.
"Habe ich verkauft" muss da genügen, da mich als privater Verkäufer wie bisher keinerlei weitere Verpflichtungen treffen.
Ich gehe aber trotzdem davon aus, dass bei der bei uns verbreiteteten Waffenbesitzermentalität die Privatverkäufe der Kat C und D Waffen komplizierter werden. Ich denke da an so selbst erfundene Sachen wie ich möchte einen Nachweis haben, dass die Waffe gemeldet wurde usw.

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mo 1. Okt 2012, 17:08

evo86 hat geschrieben: Früher musste das der Käufer beim BÜMA melden und der Verkäufer musste sich ja nur vergewissern ob der Käufer über 18jahre alt ist.
genau so ist es auch jetzt
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mo 1. Okt 2012, 17:15

mgritsch hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:alle kat C und kat D waffen die du ab heute erwirbst (egal ob gebraucht von privat oder neuwaffen) muessen beim buechsenmacher gemeldet werden ..
wie soll der unterschied gerechtfertigt sein?
muss niemand rechtfertigen, es steht so in der verordnung, das reicht ..

wie soll das praktisch erkennbar sein?
was meinst mit erkennbar? WANN du eine waffe kaufst sollte eigentlich klar sein

wenn ich jetzt von privat eine kaufe, die bisher noch nicht registriert war und ich tu so als hätte ich sie schon vorher besessen und registrier sie einfach online, wer soll sich da beschweren?
wenn dir niemand draufkommt, dann niemand
so wie bei allen anderen gesetzesverstoessen
die frage ist eher im umkehrschluss zu sehen
woher weisst du denn dass die waffe noch nicht ins ZWR gemeldet war?
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mo 1. Okt 2012, 18:10

hi

so einfach laesst sich das eigene vertragshandy als zertifizierungstool verwenden:
http://www.buergerkarte.at/aktivieren-handy.de.php" onclick="window.open(this.href);return false;

ist in zwei minuten erledigt

dann kann man damit ohne jegliche kosten alle bisher besessenen waffen (Kat C und Kat D) kostenlos selbst registrieren

weder eine karte noch ein lesegeraet ist dazu noetig (auch wenn das anderswo dauernd gebetsmuehlenartig wiederholt wird)
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von mgritsch » Mo 1. Okt 2012, 18:12

gewo hat geschrieben: wie soll das praktisch erkennbar sein?
was meinst mit erkennbar? WANN du eine waffe kaufst sollte eigentlich klar sein
nicht unbedingt. nur wenn sie bereits im ZWR steht.
ich habe ja keine beweispflicht über ein kaufdatum, oder?

wenn ich jetzt von privat eine kaufe, die bisher noch nicht registriert war und ich tu so als hätte ich sie schon vorher besessen und registrier sie einfach online, wer soll sich da beschweren?
wenn dir niemand draufkommt, dann niemand
so wie bei allen anderen gesetzesverstoessen
die frage ist eher im umkehrschluss zu sehen
woher weisst du denn dass die waffe noch nicht ins ZWR gemeldet war?
indem ich den verkäufer frage. 8-)
ich nehme nicht an, dass sehr viele ein großes interesse daran haben, vor 06/2014 alles sofort zu melden.
nach 06/2014 ist es dann etwas anderes, dann muss ich davon ausgehen dass alles legal und gemeldet ist. bis dahin wird es sicher sehr viele ganz legal noch nicht gemeldete geben und die könnte ich so gesehen zumindest bis 06/2014 noch als altbestand deklarieren und selbst melden.

Ich sehe das auch nicht als gesetzesverstoß, immerhin erfülle ich die anforderungen sehr brav und melde meine waffe. :violin:
Dass ich mir einen sinnlosen weg und eine sinnlose gebühr und dir eine ungeliebte arbeit erspare ist ja wirklich nicht verwerflich wenngleich nicht 100% dem buchstaben folgend.
Zuletzt geändert von mgritsch am Mo 1. Okt 2012, 18:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von mgritsch » Mo 1. Okt 2012, 18:16

gewo hat geschrieben:hi

so einfach laesst sich das eigene vertragshandy als zertifizierungstool verwenden:
http://www.buergerkarte.at/aktivieren-handy.de.php" onclick="window.open(this.href);return false;

ist in zwei minuten erledigt
inkl. wartezeit auf die bestätigun durch A-trust kann es schon ein paar tage dauern, aber die reine "arbeitszeit" sind nur ein paar minuten.
nur dass nicht jemand meint "das erledig ich heute nachmittag, und morgen vormittag brauch ich es schon".

und: es muss IMHO kein vertragshandy sein, auch ein prepaid ginge.
identifiziert wirst du letztendlich auf anderem weg als über deinen providervertrag.
meine frau hätte sonst zB auch ein problem damit, da der vertrag auf mich läuft....

lg
Martin
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von therion » Mo 1. Okt 2012, 18:17

Würde das hier aber nicht so öffentlich schreiben.

gewo
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mo 1. Okt 2012, 18:21

mgritsch hat geschrieben: was meinst mit erkennbar? WANN du eine waffe kaufst sollte eigentlich klar sein
nicht unbedingt. nur wenn sie bereits im ZWR steht.
ich habe ja keine beweispflicht über ein kaufdatum, oder?

jaein
bei den bisherigen §30 meldungen musstest du den nachweis erbringen dass die meldepflicht noch nicht eingetreten ist (oder eben die meldung vorweisen)
ich weiss ned wie sie das in der neufassung formuliert haben
wenn nix von nachweis da steht wird die behauptung reichen muessen das du sie schon vor dem 1.10. besessen hast
da hast du recht

woher weisst du denn dass die waffe noch nicht ins ZWR gemeldet war?
indem ich den verkäufer frage. 8-)
wenig ueberraschend wird jeder verkauefer bis mitte 2014 sagen sie ist noch nach den alten bestimmungen gemeldet
weil er sie dann - siehe deine argumentation - leicher und evt sogar teurer wegbekommt, und weil du es ned nachpruefen kannst

noch spannender ist es bei waffen die erst nach dem stichtag - zb ueber egun - nach oesterreich importiert wurden
der importzeitpunkt liegt dann definitiv NACH dem 1.10.2012 und ist nachweisbar
das die waffe also vor 1.10. in oesterreich erworben wurde ist definitiv nicht moeglich

ganz so einfach wie du es darstellst ist es also nicht...
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von mgritsch » Mo 1. Okt 2012, 18:23

ich bin ja schon auf den riesensalat gespannt der da mal rauskommen wird.
wennn es keine aktive abmeldung bei verkauf und somit keinen abgleich gibt (oder wird es?) wird es öfter mal dazu kommen, dass jemand angeblich noch eine waffe besitzt, die er tatsächlich schon lange verkauft hat.
und selbst auf basis der waffennummer: da wird es einiges an salat geben! mit leerzeichen oder ohne? welche buchstaben gehören zur waffennummer und welche nicht? wie transkribiere ich bei den ganzen russen die kyrillischen buchstaben? Herstellerbezeichnung ist sowieso ein chaos... also ob irgendjemand mit dem ZWR jemals den weg einer waffe nachvollziehen können wird halte ich für sehr fraglich.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mo 1. Okt 2012, 18:26

mgritsch hat geschrieben:ich bin ja schon auf den riesensalat gespannt der da mal rauskommen wird.
wennn es keine aktive abmeldung bei verkauf und somit keinen abgleich gibt (oder wird es?)
nein, kein abgleich, kein "abmelden"
was es gibt ist eine listung
du kannst dir offenbar eine listung holen auf der aufscheint welche waffen auf dich gemeldet sind
hab ich aber live noch ned gesehen
mgritsch hat geschrieben: wird es öfter mal dazu kommen, dass jemand angeblich noch eine waffe besitzt, die er tatsächlich schon lange verkauft hat.
und selbst auf basis der waffennummer: da wird es einiges an salat geben! mit leerzeichen oder ohne? welche buchstaben gehören zur waffennummer und welche nicht? wie transkribiere ich bei den ganzen russen die kyrillischen buchstaben? Herstellerbezeichnung ist sowieso ein chaos... also ob irgendjemand mit dem ZWR jemals den weg einer waffe nachvollziehen können wird halte ich für sehr fraglich.
nein, wird man ned koennen
aber die gesamt stueckzahl wird man zumindestens erheben koennen
auf +/- 25% schaetz ich mal
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