hiwoolf hat geschrieben:Das wäre dann ja auch Altbestand (wenngleich auch nicht mehr nach dem alten Gesetz Gemeldet) und somit bis 2014 Zeit, oder?gewo hat geschrieben:was tut ein kaeufer einer kat C der die waffe am 3.9. gekauft hat
die alte 4-wochenfrist haette am 1.10. geendet
er war also nicht verpflichtet nach §30 (alt) zu registrieren
es wollte sich das halt sparen und gleich ins "neue" system melden
noe, altbestand ist ja nur wenn er nach §30 (alt) gemeldet hat
die §30 verpflichtung gibt es ja seit 1996 oder so ...