Gibt vom Wirtschaftsministerium sogar eine Prüfzeichnungsverordnung (BGBl. II Nr. 387/1999) wo explizit alle Zeichen dargestellt werden die anerkannt sind - da ist auch der tschechische Löwe mit dabei (ohne irgendwelche Kaliberangaben oder Jahrescodierungen). Und passend dazu verweist auch das Beschussgesetz darauf:
Verpflichtung zur beschussamtlichen Erprobung
§ 2. (1) Zur Einreichung zur beschussamtlichen Erprobung der Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchten Teile von Handfeuerwaffen sind alle jene natürlichen und juristischen Personen verpflichtet, welche diese Gegenstände in Österreich herstellen, in Österreich in den Verkehr zu bringen beabsichtigen bzw. entgeltlich vermitteln, dass sie in den Verkehr gebracht werden.
(2) Die Verpflichtung gemäß Abs. 1 entfällt hinsichtlich von Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchten Teilen von Handfeuerwaffen, welche mit einem gültigen österreichischen (§ 19 Abs. 4) oder anerkannten Prüfzeichen gemäß den Bestimmungen der Prüfzeichenverordnung 1999, BGBl. II Nr. 387/1999, versehen sind. Die Verpflichtung gemäß Abs. 1 entfällt ferner hinsichtlich jener natürlichen Personen, die innerhalb des Hoheitsgebietes der Republik Österreich keinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben, allerdings nur hinsichtlich der zu ihrem persönlichen Gebrauch vorübergehend in das Bundesgebiet eingebrachten Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchten Teile von Handfeuerwaffen.
Abgesehen davon kann er sich die Waffe - wenn er damit nicht schießt - auch ohne Beschuss behalten. Heißt ja im Beschussgesetz auch:
(4) Diese Verordnung ist nicht anzuwenden auf:
[..]
2.Handfeuerwaffen gemäß Abs. 2 und höchstbeanspruchte Teile von Handfeuerwaffen gemäß Abs. 3, welche vor dem 1. Jänner 1900 gefertigt wurden und die ausschließlich Dekorationszwecken dienen oder nur wegen ihres Kunst- oder Sammelwertes aufbewahrt werden.
(Anm.: "Handfeuerwaffen gemäß Abs. 3" sind "Höchstbeanspruchte Teile von Handfeuerwaffen im Sinne des § 1 Abs. 3 des Beschussgesetzes sind fertige Läufe, Verschlüsse, als Patronenlager dienende Trommeln sowie alle dem Gasdruck unmittelbar ausgesetzten Teile einer Handfeuerwaffe.")