Das Forum ist wieder in Betrieb. Es wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Uns werden immer noch vereinzelt Pronbleme wegen "zu viele falsche Einloggversuche" gemeldet. Wenn Euch sowas grundlos passiert dann bitte um Rückinfo an uns.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

Juristische Hilfe WP Antrag

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
therion
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1069
Registriert: Mi 15. Sep 2010, 01:31

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Beitrag von therion » Mi 9. Jan 2013, 20:32

Sind wir froh, dass die Anwälte so teuer sind oder Noldi ;)?

Benutzeravatar
KGR84
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2717
Registriert: Di 1. Feb 2011, 14:26
Wohnort: Transdanubien

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Beitrag von KGR84 » Do 10. Jan 2013, 08:19

Also ein normaler Anwalt verlangt kein 600er für ein Schreiben, da muss es dann schon zur Verhandlung kommen.

Aber wenn es mit dem Antrag für den WP nicht so dringend ist (berruflich notwendig?) warte die 3 Monate ab.

Was für Kollektivmitgliedschaften gibt es eigentlich? Bekommt man da als Heeresangehöriger auch eine Ermäßigung?

Möchte denen eh auch mal beitreten (nicht unwesentlich wegen dem RS).
Bild

buckshot

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Beitrag von buckshot » Do 10. Jan 2013, 08:41

erwartet euch nicht zu viel von diesem Waffenrechtsschutz -
1. gilt zb im strafRS die Verstoßtheorie - also der Zeitpunkt des Gesetzesverstoß ist der Eintritt des Schadensfalles... - Wartezeit hin oder her: a obrend´s Häusl versichert keiner! (zu Deutsch: der bereits eingetretene Schadensfall ist stets vom Versicherungsschutz ausgeschlossen!)

2. Leistung erst ab 2. Instanz = 1. Instanz kannst selber pecken.

3. Nur weil eine Rechtschutzdeckung für Waffenrechtliche Angelegenheiten besteht, heißt das nicht, dass dann gerade für den eintretenden Schadensfall tatsächlich eine Deckung besteht (Bedingungen lesen: Ausschlüsse....)

4. wenn es zu einer Schadenshäufugkeit kommt die den Vertrag für den Versicherer uninteressant macht (ab Schadensquote größer 80-100% - je nach "Toleranz" des Versicherers...) kündigt er dem Versicherungsnehmer (Verband) den Vertrag - das wäre nicht das erste mal - und einen anderen Versicherer zu finden, der diese Risikogruppe mit bereits gekündigten Verträgen nimmt wird schwierig zumal praktisch keine Gesellschaft Waffenrecht einschließt (nur aufgrund besonderer Vereinbarungen....)
also eine Mitgliedschaft nur wegen einer (unwarscheinlichen) Versicherungsdeckung anzudenken halte ich pers. für bedenklich...

just my 0,2€

Noldi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 705
Registriert: Mo 20. Aug 2012, 16:08

Re: AW: Juristische Hilfe WP Antrag

Beitrag von Noldi » Do 10. Jan 2013, 10:44

Viele HSV sind Mitglieder, ebenso manche Landesjagdverbände ...
Also einfach mal den eigenen Verein fragen ob der Verein Mitglied ist. Falls ja kann man als Kollektivvertragsmitglied den Waffenrechtsschutz um ca 12€ im Jahr abschließen.

Und es ist ja wohl klar dass der "Schadensfall" frühestens 3 Monate "nach" Abschluss eintreten darf. Aber wenn man Versicherungen generell ablehnt, bitte. Aber das muss ja eh jeder selbst entscheiden ob es einem das Geld Wert ist in "best." Fällen versichert zu sein oder nicht. Dass der Versicherer auf Dauer keinen Verlust macht ist ja wohl klar, sonst würde der das Produkt ja gar nicht anbieten.

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2

Incite
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5153
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:41

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Beitrag von Incite » Do 10. Jan 2013, 10:57

KGR84 hat geschrieben:Also ein normaler Anwalt verlangt kein 600er für ein Schreiben, da muss es dann schon zur Verhandlung kommen.

Aber wenn es mit dem Antrag für den WP nicht so dringend ist (berruflich notwendig?) warte die 3 Monate ab.

Was für Kollektivmitgliedschaften gibt es eigentlich? Bekommt man da als Heeresangehöriger auch eine Ermäßigung?

Möchte denen eh auch mal beitreten (nicht unwesentlich wegen dem RS).
Du hast ja sicher ein oder mehrere GEspräche, der muss Daten sichten, erheben, kontrollieren (wenn der Antrag Hand und Fuß hat, wäre er wahrscheinlich sofort durchgegangen).

die 3 Monate kann er nicht abwarten, da er ja gegen den Bescheid innerhalb der Frist berufen müsste und der "Schadensfall" schon eingetraten ist.

wie der Buckshot geschrieben hat, ein brennades Häusl versichert dir keiner mehr. Das hätte er vorher machen müssen.

lg
Zuletzt geändert von Incite am Do 10. Jan 2013, 10:58, insgesamt 1-mal geändert.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

buckshot

Re: AW: Juristische Hilfe WP Antrag

Beitrag von buckshot » Do 10. Jan 2013, 10:58

Noldi hat geschrieben: Und es ist ja wohl klar dass der "Schadensfall" frühestens 3 Monate "nach" Abschluss eintreten darf. Aber wenn man Versicherungen generell ablehnt, bitte. Aber das muss ja eh jeder selbst entscheiden ob es einem das Geld Wert ist in "best." Fällen versichert zu sein oder nicht. Dass der Versicherer auf Dauer keinen Verlust macht ist ja wohl klar, sonst würde der das Produkt ja gar nicht anbieten.

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2
falls damit ich gemeint sein sollte: dir und mir und manchen die mit versicherungen beruflich zu tun haben, mag das alles klar sein, aus erfahrung weiß ich aber, dass die wenigsten "konsumenten" in versicherungsangelegenheiten bewandert sind (i hob eh a fasicharung...)

ich lehne auch versicherungen nicht generell ab - aber ich kenne sie einfach recht gut ;-)

Benutzeravatar
KGR84
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2717
Registriert: Di 1. Feb 2011, 14:26
Wohnort: Transdanubien

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Beitrag von KGR84 » Do 10. Jan 2013, 18:57

Incite hat geschrieben:
...
die 3 Monate kann er nicht abwarten, da er ja gegen den Bescheid innerhalb der Frist berufen müsste und der "Schadensfall" schon eingetraten ist.
Achso ich hab mich da irgendwo verlesen, ich dachte hier gehts um den Antrag, nicht um einen Einspruch. Dann kann er natürlich nicht warten.

Daher bin auch auch von einem kurzen Gespräch mit dem Anwalt und einen Schrieb den der Anwalt dann erstellen muss ausgegangen.


Aber dennoch erscheinen mir 600 Euro viel. Ich hatte mal bei einem VU einen Streit mit dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung und habe über meinen Rechtsschutz einen Anwalt eingeschaltet. Der Schadensbetrag hat x234 Euro ausgemacht. Der Anwalt hatte da wirklich viel zu tun und einigen Schriftverkehr sowohl mit mir als auch mit der gegnerischen Seite, konnte es aber außergerichtlich regeln. Er hat dabei meine Summe gefordert, und den Betrag auf den nächsten vollen Tausenderbetrag aufgerundet. Die Differenz zwischen der Streitsumme und den nächsten aufgerundeten Tausender hat er sich als Honorar genommen.

Das waren dann ca. 770 Euro, und da hatte er wirklich viel zu tun.
Bild

Benutzeravatar
KGR84
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2717
Registriert: Di 1. Feb 2011, 14:26
Wohnort: Transdanubien

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Beitrag von KGR84 » Fr 11. Jan 2013, 10:35

Noldi hat geschrieben:Viele HSV sind Mitglieder, ebenso manche Landesjagdverbände ...
Habe gerade beim Verband nachgefragt.

Wegen Landesjagdverband: Es sind nur der von OÖ und Bgld Mitglieder.
Bild

Incite
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5153
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:41

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Beitrag von Incite » Fr 11. Jan 2013, 18:19

KGR84 hat geschrieben:
Incite hat geschrieben:
...
die 3 Monate kann er nicht abwarten, da er ja gegen den Bescheid innerhalb der Frist berufen müsste und der "Schadensfall" schon eingetraten ist.
Achso ich hab mich da irgendwo verlesen, ich dachte hier gehts um den Antrag, nicht um einen Einspruch. Dann kann er natürlich nicht warten.

Daher bin auch auch von einem kurzen Gespräch mit dem Anwalt und einen Schrieb den der Anwalt dann erstellen muss ausgegangen.


Aber dennoch erscheinen mir 600 Euro viel. Ich hatte mal bei einem VU einen Streit mit dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung und habe über meinen Rechtsschutz einen Anwalt eingeschaltet. Der Schadensbetrag hat x234 Euro ausgemacht. Der Anwalt hatte da wirklich viel zu tun und einigen Schriftverkehr sowohl mit mir als auch mit der gegnerischen Seite, konnte es aber außergerichtlich regeln. Er hat dabei meine Summe gefordert, und den Betrag auf den nächsten vollen Tausenderbetrag aufgerundet. Die Differenz zwischen der Streitsumme und den nächsten aufgerundeten Tausender hat er sich als Honorar genommen.

Das waren dann ca. 770 Euro, und da hatte er wirklich viel zu tun.
KOmmt drauf an welcher Anwalt - mir hat ein Anwalt mal gesagt: "zwischen 150 und 300 € plus Steuer/Stunde, je nach Kollege" kA ob da was dran ist ;)

lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

therion
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1069
Registriert: Mi 15. Sep 2010, 01:31

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Beitrag von therion » Fr 11. Jan 2013, 18:30

RATG...

Antworten