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Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Varminter

Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Varminter » Mi 6. Feb 2013, 07:20

Hi Folks,

beim Aufräumen von familärem Krimskrams fand ich ein Schützenabzeichen des 1. Kreissschiessen in Lienz, aber von Anno 1944.

Optisch ganz nett anzusehen, aber mit den damals landesüblichen "Verzierungen" versehen.

Ich will´s weder anbeten, noch tragen, noch behalten, aber ich würde es gerne bei einem interessierten Sammler wissen, nicht im Müll.

Kann und darf man sowas (natürlich unter Verdeckung der Verzierungen) zum Verkauf anbieten?

Bin mit Orden & Ehrenzeichen nicht so vertraut, also bitte entschuldigt, wenn ich umständlich frage.

Mich interessiert ausschliesslich die rechtliche Lage, bitte keine weltanschauliche Grundsatzdiskussion über den Gegenstand meiner Frage.

Danke!

Varminter

Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Varminter » Mi 6. Feb 2013, 07:23

Ergänzung: damit sich niemand aufregen muss - ich habe nicht vor, es hier im PD in den Bietbereich zu stellen.

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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Revierler_old » Mi 6. Feb 2013, 07:48

Ich sehe in einer Sammlung da kein Problem. Anders ist es mit öffentlicher Zurschaustellung, Verherrlichung, Aufrufen...
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von jhjfdf » Mi 6. Feb 2013, 08:16

Ich kenne es von den Flohmärkten und dergleichen da ist entweder was drübergeklebt bzw drübergelegt oder bei den Orden mit Wachs das HK verdeckt.

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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Fangschuss » Mi 6. Feb 2013, 08:17

Hallo!

Vorsicht! Darauf fliegen sie jetzt wie die Geier! Es gibt eine neue Abzeichennovelle seit letztem Jahr. Nicht mal das Abkleben der verbotenen Zeichen reicht neuerdings aus! Die Kripo rennt neuerdings vermehrt auf Flohmärkten herum und beschlagnahmt alle Abzeichen, die verbotene Symbole enthalten.

Ein befreundeter Flohmarkthändler wurde neulich zur Zahlung einer Strafe von 4000 Euro verurteilt. Alle Abzeichen wurden beschlagnahmt.

LG

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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Thule » Mi 6. Feb 2013, 08:50

Ist keine neue Bestimmung. Das Verbot des "zur Schau stellens" gab es schon immer im Abzeichengesetz. Es wird nach einigen Beschwerden der üblichen Verdächtigen jetzt eben sehr streng ausgelegt. Angeblich nahm das seinen Anfang in Linz nachdem sich ein Deutscher über auf einem Flohmarkt zum Verkauf angebotene historische Bücher aus der fraglichen Zeit beschwert hat.
Verkauf ja, aber eben nur mit Text und Interessenten müssen halt um Foto anfragen. Dann passt es wieder.
Macht sich auch gut als Beschäftigungsnachweis der LVT's. :whistle:
Zuletzt geändert von Thule am Mi 6. Feb 2013, 08:51, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Mandella » Mi 6. Feb 2013, 08:51

Fangschuss hat geschrieben:Hallo!

Vorsicht! Darauf fliegen sie jetzt wie die Geier! Es gibt eine neue Abzeichennovelle seit letztem Jahr. Nicht mal das Abkleben der verbotenen Zeichen reicht neuerdings aus! Die Kripo rennt neuerdings vermehrt auf Flohmärkten herum und beschlagnahmt alle Abzeichen, die verbotene Symbole enthalten.

Ein befreundeter Flohmarkthändler wurde neulich zur Zahlung einer Strafe von 4000 Euro verurteilt. Alle Abzeichen wurden beschlagnahmt.

LG


Das kann ich bestätigen. Bei der letzten Militaria-Sammlerbörse in Breitenfurt ist ein ganzer Trupp Beamte in Zivil am Parkplatz unterwegs gewesen, und haben Stichproben gemacht, sobald jemand ein Sackerl, eine größere Tasche oder einen Rucksack, beim Verlassen des Veranstaltungsgebäudes, dabei hatte.

Vermutlicherweise werden sie nach der Waffengesetz- und Abzeichennovelle nach Leuten Ausschau gehalten haben, die solche Abzeichen gekauft haben, oder so dumm waren, sich dort einen Kat.C-Ordonanzler anzuschaffen.
Wurde übrigens als ganz normale Verkehrskontrolle angeführt, wobei sehr auffällig die gekauften Sachen beäugt wurden, sobald man den Kofferraum, zum Vorzeigen von Pannendreieck ec., geöffnet hat, oder wenn sie auf der Rückbank lagen.
"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Fangschuss » Mi 6. Feb 2013, 08:55

Thule hat geschrieben:Ist keine neue Bestimmung. Das Verbot des "zur Schau stellens" gab es schon immer im Abzeichengesetz. Es wird nach einigen Beschwerden der üblichen Verdächtigen jetzt eben sehr streng ausgelegt. Angeblich nahm das seinen Anfang in Linz nachdem sich ein Deutscher über auf einem Flohmarkt zum Verkauf angebotene historische Bücher aus der fraglichen Zeit beschwert hat.
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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Thule » Mi 6. Feb 2013, 08:57

Das machen die LVT's. Haben sonst nicht viel zu tun. Der Besitz dieser Sachen ist nicht verboten. Es gab keine Novelle beim Abzeichengesetz die etwas Wesentliches geändert hätte. Der Strafrahmen wurde geändert. Grundsätzlich hat sich sonst nichts geändert.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_113.html

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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Fangschuss » Mi 6. Feb 2013, 09:01

Thule hat geschrieben:Das machen die LVT's. Haben sonst nicht viel zu tun. Der Besitz dieser Sachen ist nicht verboten. Es gab keine Novelle beim Abzeichengesetz die etwas Wesentliches geändert hätte. Der Strafrahmen wurde geändert. Grundsätzlich hat sich sonst nichts geändert.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_113.html


Offiziell nicht. Aber die Kontrollen und die praktische Auslegung wurden verschärft! Früher musste am Flohmarkt nur abgeklebt werden. Jetzt fliegen sie auf alles!

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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Thule » Mi 6. Feb 2013, 09:02

myself ein paar Zeilen weiter oben hat geschrieben:Ist keine neue Bestimmung. Das Verbot des "zur Schau stellens" gab es schon immer im Abzeichengesetz. Es wird nach einigen Beschwerden der üblichen Verdächtigen jetzt eben sehr streng ausgelegt.
:violin:

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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Fangschuss » Mi 6. Feb 2013, 09:05

Thule hat geschrieben:
myself ein paar Zeilen weiter oben hat geschrieben:Ist keine neue Bestimmung. Das Verbot des "zur Schau stellens" gab es schon immer im Abzeichengesetz. Es wird nach einigen Beschwerden der üblichen Verdächtigen jetzt eben sehr streng ausgelegt.
:violin:



Meinte ich auch (total strenge Auslegung in der Praxis, kein Zeichen mehr herzeigen, statt abkleben) + Strafrahmen erhöht

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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von IT Guy » Mi 6. Feb 2013, 09:23

Fangschuss hat geschrieben:
Thule hat geschrieben:Ist keine neue Bestimmung. Das Verbot des "zur Schau stellens" gab es schon immer im Abzeichengesetz. Es wird nach einigen Beschwerden der üblichen Verdächtigen jetzt eben sehr streng ausgelegt. Angeblich nahm das seinen Anfang in Linz nachdem sich ein Deutscher über auf einem Flohmarkt zum Verkauf angebotene historische Bücher aus der fraglichen Zeit beschwert hat.
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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Fangschuss » Mi 6. Feb 2013, 09:24

IT Guy hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:
Thule hat geschrieben:Ist keine neue Bestimmung. Das Verbot des "zur Schau stellens" gab es schon immer im Abzeichengesetz. Es wird nach einigen Beschwerden der üblichen Verdächtigen jetzt eben sehr streng ausgelegt. Angeblich nahm das seinen Anfang in Linz nachdem sich ein Deutscher über auf einem Flohmarkt zum Verkauf angebotene historische Bücher aus der fraglichen Zeit beschwert hat.
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ALTER SCHWEDE!!! Das heißt wennst 1960 20.000 ATS verdient hast, solltest jetzt 8.000€ bekommen? :D


Die sind ja wirklich lustig!

Die Grünen halt wieder mal...

Varminter

Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Varminter » Mi 6. Feb 2013, 10:05

Thule hat geschrieben:Ist keine neue Bestimmung. Das Verbot des "zur Schau stellens" gab es schon immer im Abzeichengesetz. Es wird nach einigen Beschwerden der üblichen Verdächtigen jetzt eben sehr streng ausgelegt. Angeblich nahm das seinen Anfang in Linz nachdem sich ein Deutscher über auf einem Flohmarkt zum Verkauf angebotene historische Bücher aus der fraglichen Zeit beschwert hat.
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Vielen Dank für die rege Beteiligung.

Habt ihr eine Idee, wie und wo man es legal los werden kann?

Öffentlich anbieten, wie zb. Flohmarkt oder Egun dürfte ja ausfallen, gibt es noch Händler für sowas?

Es ist zwar kein Ritterkreuz mit Eichenlaub und Lorbeeren, aber ein nett anzusehendes historisches Ding, das ich ungern in den Müll hauen möchte.

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