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Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Fangschuss
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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Fangschuss » Mi 6. Feb 2013, 21:10

Da ist dann die Videoaufnahme am Handy an und dann sollen sie machen. Bin gespannt, ob sie sich damit selbst eine Freude machen.

Der Besitz ist ja auch nicht verboten und es liegt kein Verdacht der Bedrohung der öffentlichen Sicherheit vor.

Mein persönlicher Tipp: Nicht die Bürgerrechte nehmen lassen. Wenn jemand sowas sammelt, ist das sein Ding. Ich sammele sowas nicht, kann aber verstehen, wenn sich jemand für die Zeit WK II und davor interessiert. Man darf nicht vergessen, dass auch Münzen verbotene Symbole zeigen. Und da hab ich welche in meiner Sammlung. Deshalb darf man sich nicht kriminalisieren lassen...

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Mandella
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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Mandella » Mi 6. Feb 2013, 21:44

Äh, liest eigentlich wer, was ich so schreibe? Die haben weder Personen- noch Taschenkontrollen gemacht, sondern lediglich Fahrzeugkontrollen.
Also alles pikobello legal und im Rahmen der Befugnisse, daß keiner was sagen kann.
Aber wenn bei so einer legalen Fahrzeugkontrolle, zufällig der Blick auf etwas nicht so legales fällt, gibts auf einmal einen ganz legalen Grund für eine Durchsuchung.
Oder wenn "zufällig" der Blick auf einen Ordonanzler fällt, ist es auch nicht gerade eine schwierige Sache, mal nachzukontrollieren, ob der auch wirklich ein paar Wochen später im ZWR bei demjenigen auftaucht, dessen Führerschein man bei der Fahrzeugkontrolle in Händen gehalten hat.
Außerdem, schätze ich, wird ein Polizist wohl nachfragen dürfen, was denn da in einer Waffentasche oder ähnlichem, vor seiner Nase, drin ist.
Ganz besonders dann, wenn nicht mal 150 Meter weiter Waffen, wie am Bazar, gehandelt werden.

Es ist zwar schön und gut, wenn man alle die netten Gesetze zitieren kann, aber sobald man "auf Stur" stellt, können die das genauso gut, und die sitzen sicher am längeren Hebel.
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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von santiago » Mi 6. Feb 2013, 22:37

Also unser land geht echt vor die hund. Es is mir in dem fall eigentlich wursch aber haben wir echt keine anderen probleme als zu schauen ob auf einer sammlerbörse eh alle Kocknkreiz zuapickt sind. Wenn ana mit SS uniform übern hauptplatz rennt ghört er eh beidlt aber wegen so am schei.. Geh bitte des wa ma scho zbled.
Sig-natur.

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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Mandella » Do 7. Feb 2013, 07:43

Tja, das ist aber normal. Sobald ein neues Gesetz rauskommt, oder es eine Novelle gibt, gibts erst mal die absolute Hysterie drum.
(Haben wir alle live, in Farbe und in der ersten Reihe erlebt.)
Da wird alles nur erdenkliche gemacht um es zu exekutieren und zu überprüfen, und nix ist zu teuer oder unsinnig dafür, und es wird zusätzlich regelrecht zu Tode diskutiert.
Aber spätestens nach zwei Jahren, bzw. kurz nachdem sich die Aufregung wieder gelegt hat und kein wirkliches öffentliches Interesse mehr dran besteht, gehts es wieder wie üblich weiter.
Ist eine ganz typische Sache in userem Land. Ganz egal worum es geht.
Darum mach ich mir über sowas schon lange keine wirklichen Gedanken mehr. *schulterzuck*
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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von yoda » Do 7. Feb 2013, 08:21

Es gibt ja in Österreich im Bereich Kriminalitätsbekämpfung wirklich nichts Wichtigeres als ein paar Militariasammler zu belästigen ;) :at1:

Varminter

Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Varminter » Do 7. Feb 2013, 08:45

Irwin J. Finster hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Solang die Nazisachen im Rucksack sind, sind sie nicht "getragen noch zur Schau gestellt, dargestellt oder verbreitet", selbst wenns eine lebensgroße Hitlerbüste ist, da könnens garnix machen.


Da brauchst aber einen mords Rucksack..... :lol:



Ach... der war eh ein mickriger Gartenzwerg... einmal in der Mitten durchsagln und du hättest den Dolferl bequem in einen Eberlestock reingebracht...
:mrgreen:

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Vintageologist
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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Vintageologist » Do 7. Feb 2013, 17:11

yoda hat geschrieben:Es gibt ja in Österreich im Bereich Kriminalitätsbekämpfung wirklich nichts Wichtigeres als ein paar Militariasammler zu belästigen ;) :at1:


Leider ist es so, dass wenn die Linksextremen in Ö fordern das sofort gemacht wird, weil keiner Nazi sein will. Für die Grünen ist das eine Möglichkeit, die Leute daran zu erinnern, dass "Rechts" böse ist und man von daher so weit links wie nur möglich wählen sollte... :headslap:

Dass sich die wenigsten Leute, die solche Militaria sammeln, in irgendeiner Form für ein Aufleben des NS-Regimes interessieren, wissen glaube ich sogar die. Es geht eher um die oben genannte Botschaft, würde ich meinen.
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