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von aus8 » Mo 25. Feb 2013, 14:50
Zur Info: Es gibt keine explizite Messergesetzgebung in Österreich, keine Längenbeschränkung. Das gibt es in Deutschland und rund um Österreich.
Aber es gibt Messer, die als Waffe klassifiziert sind (siehe §1 WaffG- ihrem Wesen nach dazu bestimmt) wie zB Bajonette, Kampfmesser, Quermesser, Dolche..... in diese Klassifizierung fallen auch Springmesser und Butterfly. Dann erst ab 18 und wenn keine Waffenverbote usw. vorliegen
Quermesser, Dolche, Springer, Butterfly usw.....
Ab 18 und nur dann verboten: wenn ein Waffenverbot über die Person verhängt wurde bzw. oder wenn ein generelles Waffenverbot gilt wie: Gerichte, Wahllokale oder Versammlngen lt. Versammlungsgestz.
Ansonsten darf man es in Österreich ohne weitere Einschränkungen besitzen.
Einschmieren nicht vergessen, damit andere geschützt sind! ![Surprised :o](./images/smilies/icon/surprised.gif)
und "Fanzer" für Frieden, genau mein Humor! ![Violin :violin:](./images/smilies/eusa/violin.gif)