Antrag auf Ausnahmegenehmigung für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr
Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 11 WaffG für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr zu jagdlichen oder sportlichen Zwecken für meldepflichtige oder sonstige Schußwaffen (Kategorie C und D). Erledigung mittels Bescheid.
Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter einzubringen.
hmmm das mit den Kategorie c und d hab ich wohl überlesen...
![Sad :(](./images/smilies/icon/sad.gif)
Für genehmigungspflichtige Schußwaffen Kategorie -B-, das sind Faustfeuerwaffen und Repetierflinten sowie halbautomatische Schußwaffen an verlässliche Menschen, die das 21.Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmen ab dem 18. Lebensjahr bestehen bei beruflichem oder jagdlichem Bedarf.
das heißt frühestens mit 18 und dann auch nur als Jäger und nicht als Sportschütze? Oder wenn man beim Bundesheer, Polizei oder sonstigen Organisationen ist.
Sehe ich das richtig? Als "normaler" Bürger und Sportschütze habe ich wirklich erst mit 21 die Möglichkeit auf eine kat. B Waffe?