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Änderung des Waffenrechts

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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bandit31
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von bandit31 » Di 3. Sep 2013, 21:53

Auf Nachfrage bei der BH Hollabrunn wegen Erweiterung von 2 auf 4, was nun (nach der Novelle) alles vorgelegt werden muss, kommt folgende Antwort:

- eine Mitgliedschaft bei einem Schützenverein

:evil:
...every now and then, we see, the tree of liberty must be refreshed with the blood of patriots and tyrants...

Lieber in gefährlicher Freiheit leben, als in friedlicher Sklaverei. (Thomas Jefferson)

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quildor82
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von quildor82 » Di 3. Sep 2013, 22:02

bandit31 hat geschrieben:Auf Nachfrage bei der BH Hollabrunn wegen Erweiterung von 2 auf 4, was nun (nach der Novelle) alles vorgelegt werden muss, kommt folgende Antwort:

- eine Mitgliedschaft bei einem Schützenverein

:evil:



Passt ja eh.

Trittst halt bei irgendeinem Pimperl Verein bei. (Mitgliedschaft heisst für mich nur das du den Beitrag einzahlst, keine Dauer oder Ergebnislisten)
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



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rupi
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von rupi » Di 3. Sep 2013, 22:16

vielleicht bekommst eine "Halbjahres Mitgliedschaft" noch zum ultra-sparpreis weil sie im September ausläuft oder so
würd ja reichen, bist bei einem Verein und basta
member the old PD design ? oh I member

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diver99
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von diver99 » Mi 4. Sep 2013, 19:49

Ich probiers am Freitag bei der BH Neunkirchen. WBK mit Datum 1991, Vereinsmitglied bin ich auch. Bin gespannt aufs Ergebnis, wenn ich auf 5 Plätze erweitern will. Ich poste dann das Ergebnis.

Lg
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von BigBen » Do 5. Sep 2013, 07:48

Wenn du aktuell 2 Plätze hast, dann wirst du keine 5 bekommen...sondern nur 4 (also maximal +2). Gesetz nicht gelesen?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von diver99 » Do 5. Sep 2013, 07:57

Hallo Ben!

Doch, hab ich! Ich probiers einfach.

Lg
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von loksi67 » Do 5. Sep 2013, 13:08

für die wiener: laut anschlag -> wasagasse übersiedelt mit 23.9. nach schottenring 7-9
please take a minute to look at my foto gallery:

https://www.flickr.com/photos/148553807@N08/

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von diver99 » Fr 6. Sep 2013, 08:56

diver99 hat geschrieben:Ich probiers am Freitag bei der BH Neunkirchen. WBK mit Datum 1991, Vereinsmitglied bin ich auch. Bin gespannt aufs Ergebnis, wenn ich auf 5 Plätze erweitern will. Ich poste dann das Ergebnis.

Lg


Ich war heute in der Früh auf der BH. Erweiterung von 2 auf 4 ist mit einer Bestätigung vom Verein (Ergebnislisten sind nicht notwendig) kein Problem. 5 Plätze dürften schwierig sein. Ich werde aber beim Abgeben des Schreibens nochmals fragen.

LG
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von My Name is Earl » Fr 6. Sep 2013, 22:23

diver99 hat geschrieben:
diver99 hat geschrieben:Ich probiers am Freitag bei der BH Neunkirchen. WBK mit Datum 1991, Vereinsmitglied bin ich auch. Bin gespannt aufs Ergebnis, wenn ich auf 5 Plätze erweitern will. Ich poste dann das Ergebnis.

Lg


Ich war heute in der Früh auf der BH. Erweiterung von 2 auf 4 ist mit einer Bestätigung vom Verein (Ergebnislisten sind nicht notwendig) kein Problem. 5 Plätze dürften schwierig sein. Ich werde aber beim Abgeben des Schreibens nochmals fragen.

LG


Wieso a Verinsbestätigung? Oder hast die Wbk noch keine 5 Jahre? Das sollte doch ohne Bestätigungs- Klimbim gehen.

Lg


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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Fr 6. Sep 2013, 22:28

Im Innenausschussbericht, der auch im Erlass abgedruckt ist, steht als Nachweis dafür dass man Sportschütze ist die Vorlage eines Vereinsausweises.

Ist mit Bestätigung der Vereinsausweis gemeint?

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von diver99 » Sa 7. Sep 2013, 01:43

Meine WBK ist aus dem Jahr 1991. Ein Schreiben ist ihnen lieber. Wahrscheinlich wollens auf Nummer sicher gehen. Da diskutiere ich aber nicht, weils mir egal ist.
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von gewo » Di 17. Sep 2013, 13:05

hi

die klarstellung der aenderung ist gekommen
der allgemeine aufschrei hat geholfen

es wird im erlass klargestellt dass die erweiterung nach 2b eine ZUSAETZLICHE option mit geringen anforderungen ist welche NEBEN der WEITER BESTEHENDEN bisherigen erweiterung nach abs 2 mittels ergebnisslisten und genauer belegung was wann warum moglich sein soll

die bedingungen fuer den 2b sind eh allseits bekannt:
- mind 5 jahre WBK
- keine auffaelligkeiten
- mitgliedschaft in einem sportschuetzenverein

erweiterung alle fuenf jahre um maximal 2 zusaetzliche jedoch nicht mehr als insgesamt 5

damit hat das hin- und her bei den einzelnen behoerden wohl ein ende
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von andishp » Di 17. Sep 2013, 14:02

Danke für die Info!

Dann werde ich bei Gelegenheit mal auf meine BH gehen und schauen was die für eine Erweiterung nach Abs 2
alles haben wollen. Da war nämlich die Rede von einem Gutachter der schaut ob man die
beantragen Plätze auch wirklich braucht :tipphead:
leben und leben lassen

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von gewo » Di 17. Sep 2013, 14:05

andishp hat geschrieben:Danke für die Info!
Dann werde ich bei Gelegenheit mal auf meine BH gehen und schauen was die für eine Erweiterung nach Abs 2
alles haben wollen. Da war nämlich die Rede von einem Gutachter der schaut ob man die
beantragen Plätze auch wirklich braucht :tipphead:


hi

werden sie einfach ned gewusst haben
der erlass ist vom 12.9.2013 ....
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von howa308 » Di 17. Sep 2013, 14:10

gewo hat geschrieben:hi

die klarstellung der aenderung ist gekommen
der allgemeine aufschrei hat geholfen

es wird im erlass klargestellt dass die erweiterung nach 2b eine ZUSAETZLICHE option mit geringen anforderungen ist welche NEBEN der WEITER BESTEHENDEN bisherigen erweiterung nach abs 2 mittels ergebnisslisten und genauer belegung was wann warum moglich sein soll

die bedingungen fuer den 2b sind eh allseits bekannt:
- mind 5 jahre WBK
- keine auffaelligkeiten
- mitgliedschaft in einem sportschuetzenverein

erweiterung alle fuenf jahre um maximal 2 zusaetzliche jedoch nicht mehr als insgesamt 5

damit hat das hin- und her bei den einzelnen behoerden wohl ein ende


Hallo Gewo

Glaubst du ist es vielleicht möglich an den Erlass zu kommen Schriftlich ?
Oder darf das eine Behörde nicht Öffentlich machen ?

mfg
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:at1: Aus großer Kraft folgt große Verantwortung
(Zitat aus Spiderman)

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