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Bild des Tages
Re: Bild des Tages
Sollte man so nicht vergleichen.
Re: Bild des Tages
Sollte man so auch nicht ganz ernst nehmen, außerdem ist das ein Bilderthread!


Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Bild des Tages
Sorry, is mir nur auf die Schnelle dazu eingefallen 
Dafür jetzt zwei.



Dafür jetzt zwei.


Re: Bild des Tages
Ladedaten wie immer ohne Gewähr!
Your best weapon is your brain. Don't leave home without it.
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- Irwin J. Finster
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Re: Bild des Tages
▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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Re: Bild des Tages
Ist das die Änderung nach Gesetz auf Max 8-Schüssige Magazine ?
Re: Bild des Tages
Das ist ein Fake!
Die gesetzeslage wurde abgeändert. Weil die trotteln ned gwusst habe, dass niemand 7-Schuss mags macht (1911er mal aussen vor
)
Sie gilt derzeit wie folgt:
Selbige Regelungen gelten übrigens nicht für Revolver die unter dem Safe act nicht als "Assault weapon" gelten. Also 8-Schüsser usw.
Desweiteren vernimmt man von Polizeikräften , dass sie selbiges Gesetz nicht verfolgen, da es ihnen anscheinend in internen Richtlinien untersagt wurde Waffen von Personen mit Waffenpässen (Ja es gibt sie angeblich auch in New York
) zu überprüfen.
Selbstverständlich gilt der Safe act nicht für Polizisten, die ja über dem "normalen" Bürger stehen
Die gesetzeslage wurde abgeändert. Weil die trotteln ned gwusst habe, dass niemand 7-Schuss mags macht (1911er mal aussen vor


Bans possession of any "high-capacity magazines" regardless of when they were made or sold. The maximum capacity for all magazines is 10 rounds. It is a "Class D Violent Felony" to load more than 7 rounds into a magazine, even at home, for personal and family protection. There is a limited exception, while at a gun range, ten rounds may be loaded into a magazine for target practice or in shooting competitions. Otherwise, simply the loading of an eighth round into a magazine is a more severe crime under the SAFE Act, than criminally negligent homicide, a "Class E Felony" under NYS law.
Selbige Regelungen gelten übrigens nicht für Revolver die unter dem Safe act nicht als "Assault weapon" gelten. Also 8-Schüsser usw.
Desweiteren vernimmt man von Polizeikräften , dass sie selbiges Gesetz nicht verfolgen, da es ihnen anscheinend in internen Richtlinien untersagt wurde Waffen von Personen mit Waffenpässen (Ja es gibt sie angeblich auch in New York

Selbstverständlich gilt der Safe act nicht für Polizisten, die ja über dem "normalen" Bürger stehen

Re: Bild des Tages
Bist du deppert - wer solche Regelungen erlässt, der muss echt nichts zu tun haben.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Bild des Tages
Stickhead hat geschrieben:Bist du deppert - wer solche Regelungen erlässt, der muss echt nichts zu tun haben.
Wenn ich mal nichts zu tun habe, möchte ich im Sinne der Rechtsvergleichung mal die einzelnen Unterschiede der Waffenrechtsrichtlinien in versch Staaten der Welt herausarbeiten.


- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6823
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: Bild des Tages
Bud Spencer hat geschrieben:Ein in der Verfassung verbrieftes Recht auf Waffenbesitz gibt es ja sogar in einigen europ. Staaten!
Erzähl mal...
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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Re: Bild des Tages
Ot
Aber kurz
Bspw. In Spanien od in den Revolutionsverfassungen Frankreichs und ein paar anderen.
Allerdings wird es dort nicht besonders ernst genommen
Etwa ähnlich wie in Mexiko (dessen Verfassung ähnlich der amerikan. sowohl besitz als auch führen für jeden Bürger garantiert) allerdings... die realität
gibt bei uns ja auch einige die indirekt das recht auf privaten Waffenbesitz in unsere BVG und in die B-VG interpretieren wollen.... wird aber wacklig. Weil das öffentlich Interesse stark in unsere persönlichen Rechte einschneidet und von Waffen per se nichts drinnen steht.
Aber kurz
Bspw. In Spanien od in den Revolutionsverfassungen Frankreichs und ein paar anderen.
Allerdings wird es dort nicht besonders ernst genommen

Etwa ähnlich wie in Mexiko (dessen Verfassung ähnlich der amerikan. sowohl besitz als auch führen für jeden Bürger garantiert) allerdings... die realität
gibt bei uns ja auch einige die indirekt das recht auf privaten Waffenbesitz in unsere BVG und in die B-VG interpretieren wollen.... wird aber wacklig. Weil das öffentlich Interesse stark in unsere persönlichen Rechte einschneidet und von Waffen per se nichts drinnen steht.

- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
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- Wohnort: Los Karawancos
Re: Bild des Tages
Na wenns in der Praxis eh ned zur Anwendung kommt kanns 10x auf so an Kaaszettel stehen...
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Re: Bild des Tages
kemira hat geschrieben:Na wenns in der Praxis eh ned zur Anwendung kommt kanns 10x auf so an Kaaszettel stehen...
Naja Verfassungsrecht is immer so a gschicht...

Man muss auch den Unterschied zwischen individuell-privaten Waffenbesitz und kollektivistischen sehen.
So gab/gibt es in realsozialistischen Ländern einen einfacheren zugang zum kollektivistischen. Etwa über Schule, Betrieb, Armee oder Parteiorganisation.
Bspw. die Schweiz, Albanien, Jugoslawien und China (bis Ende der 70er) sind hier einen Mittelweg gegangen, indem sie ein "Volkskrieg-Konzept"/Miliz forciert haben.
Das Privaten Besitz (fast aller Waffengattungen) zum Schutz der Nation im Rahmen der organisierten Miliz garantiert.
manche sehen dies auch in der US-Verfassung (die sache mit dem Beistrich

2008 stellte DC vs. Heller aber klar, dass der 2nd ammendment ein individuelles recht ist.