Hari75 hat geschrieben:quote="gewo"]Hari75 hat geschrieben:Wie sieht das eigentlich aus wenn man von einem Händler eine gebrauchte Kategorie B Waffe kauft ?
Macht dieser die Meldung für das ZWR oder muß man dies als Käufer zusätzlich seiner Behörde melden ?
hi
bei kat b waffen ist der haendler gesetzlich verpflichtet die meldung an seine behoerde zu machen
egal, ob er ankauft oder verkauft
du als privatkunde musst nix tun, ausser dir a kopie dieser meldung ( die du ueblicherweise bekommst ) aufzuheben....
Danke für deine Antwort. War etwas beunruhigt da ich keine Kopie dieser Meldung bekommen habe

Ich habe lediglich ein Ankauf/Verkauf Formular mit den Daten des Käufer, Verkäufer und der Waffe.
Werde mal beim Händler nachfragen ob ich das noch bekomme.[/quote]
hi
es ist die frage ob du die waffe vom haendler gekauft hast ( also ob sie in seinem bestand war) oder ob du sie von privat gekauft hast
laesst sich aber einfach feststellen
wenn am verkaufsformular der haendler als verkaeufer angegeben ist, dann musst du dich um nix kuemmern.
in allen anderen faellen ist es ein privater verkauf, da musst du selber melden