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Transport von Kat. B im Rucksack

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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sepp
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Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Beitrag von sepp » Mi 11. Jun 2014, 21:06

Wenns unbedingt sein müsste würde ich zumindest das Magazin und die Munition getrennt von der Waffe
transportieren dann wird dir ein "Führen" eher ned unterstellt werden - ohne angestecktes Magazin :think:

lg sepp :at1:

Bud Spencer

Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Beitrag von Bud Spencer » Mi 11. Jun 2014, 21:23

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 07:03, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Beitrag von sepp » Mi 11. Jun 2014, 21:42

... meinte natürlich leeres Magazin :idea:

lg sepp :at1:

gewo
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Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Beitrag von gewo » Do 12. Jun 2014, 00:10

sepp hat geschrieben:Wenns unbedingt sein müsste würde ich zumindest das Magazin und die Munition getrennt von der Waffe
transportieren dann wird dir ein "Führen" eher ned unterstellt werden - ohne angestecktes Magazin :think:
lg sepp :at1:


BITTE !
die frage ob die waffe ein magazin hat oder ob es geladen ist oder nicht hat doch mit der zugriffsbereitschaft NULL zu tun
selbst wenn du ned eine einzige patronen bei dir hast ist das zugriffsbereite transportieren einer waffe (zb in einer bauchtasche ect) nur mit einem waffenpass zulaessig
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Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Beitrag von gewo » Do 12. Jun 2014, 00:12

IT Guy hat geschrieben:Im Aktenkoffer -> führen


den kenn ich nicht
aktentasche ist nach meiner einschaetzung problemlos
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Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Beitrag von Bud Spencer » Do 12. Jun 2014, 06:42

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 07:03, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Beitrag von Floody » Do 12. Jun 2014, 08:34

Hörts doch auf mit den Versuchen die Gesetze umzubiegen - wen keinen Waffenpass hat soll hald nicht führen können, wenn die Möglichkeit gegeben ist schnell zur Waffe greifen zu können ist es führen. Und aus.

Da gibts keine Lücke.

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Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Beitrag von Stickhead » Do 12. Jun 2014, 08:36

BigBen hat geschrieben:Im Aktenkoffer ist führen?

Das steht im Praxiskommentar zum WaffG so - allerdings steht auch drinnen, dass ein Pistolenkoffer OK ist.

Floody +1
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Beitrag von BigBen » Do 12. Jun 2014, 08:40

Stickhead hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Im Aktenkoffer ist führen?

Das steht im Praxiskommentar zum WaffG so - allerdings steht auch drinnen, dass ein Pistolenkoffer OK ist.

Floody +1


Ok, also eine weitere komplette Unsinnigkeit im österreichischen WaffG bzw. dessen Interpretation (für die ja reichlich Spielraum ist).
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Beitrag von gewo » Do 12. Jun 2014, 09:13

Bud Spencer hat geschrieben: ein zweckentsprechendes Einsetzen


hi

den terminus kenne ich weder aus dem waffengesetz noch aus verordnungen oder aus erlaessen..

quelle?
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Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Beitrag von gewo » Do 12. Jun 2014, 09:18

Stickhead hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Im Aktenkoffer ist führen?

Das steht im Praxiskommentar zum WaffG so - allerdings steht auch drinnen, dass ein Pistolenkoffer OK ist.


hi

meiner meinung ist einiges zum thema " fuehren einer waffe" im kepplinger seinem kommentar sehr unausgegoren

er ist a auch der ansicht dass alleine schon das mitfuehren von vorgeladenen magazinen - auch wenn diese nicht in der waffe stecken - als fuehren zu sehen ist

ich kann das anhand der gesetzeslage nicht nachvollziehen
da ist wohl eher der wunsch der vater des gedanken

schlussendlich ist das ganze buechl eine privatmeinung der verfasser, wenn auch eine qualifizierte ...
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Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Beitrag von gewo » Do 12. Jun 2014, 09:20

gewo hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben: ein zweckentsprechendes Einsetzen


hi

den terminus kenne ich weder aus dem waffengesetz noch aus verordnungen oder aus erlaessen..

quelle?


hi

ist das aus dem kepplinger kommentar?

dann siehe vorangegangenes posting
an dem wuerde ich mich nicht vollinhaltlich orientieren
weder in die eine noch in die andere richtung...

OGH urteile sind da wesentlich griffiger
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Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Beitrag von KGR84 » Do 12. Jun 2014, 09:24

gewo hat geschrieben:
...

meiner meinung ist einiges zum thema " fuehren einer waffe" im kepplinger seinem kommentar sehr unausgegoren

er ist a auch der ansicht dass alleine schon das mitfuehren von vorgeladenen magazinen - auch wenn diese nicht in der waffe stecken - als fuehren zu sehen ist

...



Mach ich immer so. Geht ja quasi ned anders, fang ja nicht bei einem Bewerb dort vor Ort an 200 Schuss zu laden ...
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Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Beitrag von Stickhead » Do 12. Jun 2014, 09:25

Exakt, aber ein großer Teil der Behörden würde sich bei der Auslegung wohl daran halten.

Das mit den vorgeladenen Magazinen hab ich beim Keplinger noch nicht gelesen.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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