transportieren dann wird dir ein "Führen" eher ned unterstellt werden - ohne angestecktes Magazin

lg sepp

sepp hat geschrieben:Wenns unbedingt sein müsste würde ich zumindest das Magazin und die Munition getrennt von der Waffe
transportieren dann wird dir ein "Führen" eher ned unterstellt werden - ohne angestecktes Magazin
lg sepp
IT Guy hat geschrieben:Im Aktenkoffer -> führen
BigBen hat geschrieben:Im Aktenkoffer ist führen?
Stickhead hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Im Aktenkoffer ist führen?
Das steht im Praxiskommentar zum WaffG so - allerdings steht auch drinnen, dass ein Pistolenkoffer OK ist.
Floody +1
Bud Spencer hat geschrieben: ein zweckentsprechendes Einsetzen
Stickhead hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Im Aktenkoffer ist führen?
Das steht im Praxiskommentar zum WaffG so - allerdings steht auch drinnen, dass ein Pistolenkoffer OK ist.
gewo hat geschrieben:Bud Spencer hat geschrieben: ein zweckentsprechendes Einsetzen
hi
den terminus kenne ich weder aus dem waffengesetz noch aus verordnungen oder aus erlaessen..
quelle?
gewo hat geschrieben:
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meiner meinung ist einiges zum thema " fuehren einer waffe" im kepplinger seinem kommentar sehr unausgegoren
er ist a auch der ansicht dass alleine schon das mitfuehren von vorgeladenen magazinen - auch wenn diese nicht in der waffe stecken - als fuehren zu sehen ist
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