Hellboy hat geschrieben:I würd den ehrlich gsagt zruckgebn.. Wiederverkaufswert is sowieso null mit der tromml und warum was riskieren wenn doch mal a patrone in die kaputte kammer kommen sollte?
Wäre logisch. Und auch jeden Versuch unterlassen, "noch was aus der Waffe zu machen" oder dran herumzudoktern, weil sonst die Gewährleistung erlischt.
Wenn der Händler, der die Waffe mittels einer Auktion verkauft hat, dafür im Sinne des Gewährleistungsgesetzes einstehen muß, solltest du das auch ausnutzen.
Entweder er bessert die Waffe nach (wozu hat er denn eine Werkstatt?), oder du bekommst dein Geld zurück.
Aber mit einer offensichtlich defekten Waffe auf einen Schießstand zu gehen ist keine so prickelnde Idee, in meinen Augen, auch wenns, aus irgend einem Grund, noch so verlockend erscheinen sollte.
Denn sollte mit einer offensichtlich defekten Waffe etwas passieren (Trommelsprengung ec.), ist der Schütze dafür persönlich verantwortlich und haftbar.
Die Versicherung wird sich da ganz bequem "abputzen". Also lieber zurückbringen und abwarten, was der Verkäufer dazu sagt.