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Essen nach Schießübung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Essen nach Schießübung
Die "Definition" von mir war auf die Gache geschrieben, beim Essen.. sicher gibts noch andere Gründe um mit einer Waffe von A nach B zu fahren. Aber die "Endstation Wirtshaus" (Ich fahr jetzt ins Wirtshaus und pack deshalb die Waffe ein) ist wohl eher nicht vom § 7 WaffG gedeckt.
Bereithalten zur SV darf der Wirt, dem das Wirtshaus gehört, sonst niemand ohne seiner Zustimmung.
Waffe im Wirtshaus herzeigen ohne WP und ohne Erlaubnis des Eigentümers = widerrechtliches Führen.
gleiches gilt für "Schauen ob ein anderes Visier passt" und "mit dem Käufer treffen, der die Waffe kaufen will", wenn keine Ausnahme des WaffG greift.
Bereithalten zur SV darf der Wirt, dem das Wirtshaus gehört, sonst niemand ohne seiner Zustimmung.
Waffe im Wirtshaus herzeigen ohne WP und ohne Erlaubnis des Eigentümers = widerrechtliches Führen.
gleiches gilt für "Schauen ob ein anderes Visier passt" und "mit dem Käufer treffen, der die Waffe kaufen will", wenn keine Ausnahme des WaffG greift.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Essen nach Schießübung
Stickhead hat geschrieben:Bereithalten zur SV darf der Wirt, dem das Wirtshaus gehört, sonst niemand ohne seiner Zustimmung.
Waffe im Wirtshaus herzeigen ohne WP und ohne Erlaubnis des Eigentümers = widerrechtliches Führen.
gleiches gilt für "Schauen ob ein anderes Visier passt" und "mit dem Käufer treffen, der die Waffe kaufen will", wenn keine Ausnahme des WaffG greift.
hi
ja, eh ....
aber wenn der wirt sagt ich darf ihm die waffe zeigen (waffe fuehren) dann ist es ok .. und am land irgendwo hinter den sieben bergen vermutlich auch ned so unueblich ...
im prinzip ging es von anfang an um das mitnehmen der waffe im rangebag ins lokal weil man mit den kollegen noch schnell a limo trinken geht nach dem training ..
die ganze geschichte mit dem fuehren ist eh unfug ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Essen nach Schießübung
gewo hat geschrieben:und am land irgendwo hinter den sieben bergen vermutlich auch ned so unueblich ...
Ich war mal in Wiennähe essen, da hat der Wirt um 12:00 Uhr (das Lokal komplett voll) die Desert Eagle auf die Schank gelegt (zwecks Fotoshooting für Waffengebraucht), da haben die Leute ganz große Augen gemacht, hat aber keiner was gesagt. Dort kann man bedenkenlos mit einer Kat.B im Rucksack essen gehen nach einem Schießstandbesuch


Re: Essen nach Schießübung
eigentlich schon arg wie sehr man sich über etwas grundlegendes wie den Transport und dessen Eigenheiten "streiten" kann.. ^^
Re: Essen nach Schießübung
Das WaffG lässt eben, wie jedes Gesetz, Interpretationsspielräume. Manche würden sich bestimmte Konstellationen gerne auf Punkt und Beistrich analysieren und als zulässig/unzulässig bestätigen lassen. In der Praxis ist das aber unmöglich, da jede Behörde das WaffG nicht hundertprozentig gleich auslegt.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: AW: Essen nach Schießübung
Zitat Dr. Zakrajsek:
"Das mit dem "direkten Weg" ist ein Unsinn und kommt aus dem deutschen Rechtsbereich. Gilt bei uns nicht. Siehe § 7 Abs.3 WaffG.
Transport in einem geschlossenen Behältnis von "einem Ort zum andern" ist kein Führen.
Bei diesen Orten muß weder die Wohnadresse noch die Adresse eines Schießstandes dabei sein. Dieser Transportweg kann auch beliebig oft unterbrochen werden."
"Das mit dem "direkten Weg" ist ein Unsinn und kommt aus dem deutschen Rechtsbereich. Gilt bei uns nicht. Siehe § 7 Abs.3 WaffG.
Transport in einem geschlossenen Behältnis von "einem Ort zum andern" ist kein Führen.
Bei diesen Orten muß weder die Wohnadresse noch die Adresse eines Schießstandes dabei sein. Dieser Transportweg kann auch beliebig oft unterbrochen werden."
"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."
Re: Essen nach Schießübung
Aber Spazierenfahren mit der Waffe spielts trotzdem nicht.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: AW: Essen nach Schießübung
Stickhead hat geschrieben:Aber Spazierenfahren mit der Waffe spielts trotzdem nicht.
Davon redet auch keiner...
If we give 'em an inch they will try to take a mile
Re: AW: Essen nach Schießübung
Cerakote hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:Aber Spazierenfahren mit der Waffe spielts trotzdem nicht.
Davon redet auch keiner...
doch offensichtlich schon. wennst heid die knarre mitnimmst ind arbeit, dann gehst schiassn. nachm schiassn hast hunger, also foast nu gach zum wirt, weil der is eh im nachbardorf.
nachm wirt denkst dir höö es is scho spät, also ab zum billa und nu gach a jauserl für morgen kaufen.
so, dann ruft da spezi an, er hat a neues spielzeug, also no gach auf a stundal oda 2 dort hin, und iwann in da nacht kommst dann heim und versorgst die waffe, die bis dahin brav im rucksack mit war.
und jetzt erzähl no mal, dass spaziernfahrn ned des thema is

Re: AW: Essen nach Schießübung
Hellboy hat geschrieben:Cerakote hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:Aber Spazierenfahren mit der Waffe spielts trotzdem nicht.
Davon redet auch keiner...
doch offensichtlich schon. wennst heid die knarre mitnimmst ind arbeit, dann gehst schiassn. nachm schiassn hast hunger, also foast nu gach zum wirt, weil der is eh im nachbardorf.
nachm wirt denkst dir höö es is scho spät, also ab zum billa und nu gach a jauserl für morgen kaufen.
so, dann ruft da spezi an, er hat a neues spielzeug, also no gach auf a stundal oda 2 dort hin, und iwann in da nacht kommst dann heim und versorgst die waffe, die bis dahin brav im rucksack mit war.
und jetzt erzähl no mal, dass spaziernfahrn ned des thema is
Weißt du was Spazieren ist?
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Re: Essen nach Schießübung
-
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mo 9. Mai 2016, 15:21, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Essen nach Schießübung
Aber wirklich klarer is es jetzt für mich auch ned...
Re: Essen nach Schießübung
IT Guy hat geschrieben:Aber wirklich klarer is es jetzt für mich auch ned...
hi
ist kein wunder
und fachliteratur hielt hier auch nur beschraenkt
der von dir zitierte kepplinger zb widerscpricht sich in seinem eigenem buch auch selber wenn es zb um die situation "geladene waffe" geht
wo er an einer stelle davon schreibt dass auch schon vorgeladene magazine, wenn sie im naheverhaeltnis mit der waffe transportiert werden den tatbestand des fuehrens der waffe darstellen
spricht er an einer anderen stelle im selben buch - korrekt - davon dass eine waffe nur dann als geladen anzusehen ist, wenn sich im patronenlager oder kammer eine patrone befindet ...
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Re: Essen nach Schießübung
Da merkt man wieder wie gut es den Besitzern eines Waffenpasses geht..
Re: Essen nach Schießübung
Kehnra hat geschrieben:Da merkt man wieder wie gut es den Besitzern eines Waffenpasses geht..
Jup

