habe eine Frage an euch und zwar ob das Gewehr Chiappa Alaskan Take Down Rifle bei uns wo zu kaufen ist.
Finde nämlich nirgends wo etwas.

Danke schon mal im Voraus.
Gruß Phil


Von wo beziehst du dein Wissen??? -> wäre es so dann wäre auch jede Coach Gun verboten ist aber nicht so!!!alpawolf hat geschrieben:diese waffe ist in ö deventiv verboten !
Die Coach Gun ist aufgrund ihrer Eigenschaft als Flinte, die sich nun mal mit 2-3 Hangriffen zerlegen lässt, erlaubt. Da normalerweise Gewehre nicht mit einer Schraube um 50% kürzbar sind, sondern die Alaskan extra so gebaut worden ist, könnte man tatsächlich interpretieren das es sich um eine Waffe der Kat. A handelt. Bestätigen oder widerlegen kann das nur die Behörde bzw. dessen Sachverständiger.kawaz hat geschrieben:Von wo beziehst du dein Wissen??? -> wäre es so dann wäre auch jede Coach Gun verboten ist aber nicht so!!!alpawolf hat geschrieben:diese waffe ist in ö deventiv verboten !
Es gibt zB eine in Ö verbotene Bockbüchsflinte in 410 & 22, die man in der Mitte zusammenklappen und somit kompakt machen kann, dem BMI sind take-down Waffen offensichtlich bekannt.cowroper hat geschrieben:eh klar! anfrage an das BMI und liefert ihnen die idee, alle take down waffen zu verbotenen waffen zu erklären!
hiFreiwild hat geschrieben:Es gibt zB eine in Ö verbotene Bockbüchsflinte in 410 & 22, die man in der Mitte zusammenklappen und somit kompakt machen kann, dem BMI sind take-down Waffen offensichtlich bekannt.cowroper hat geschrieben:eh klar! anfrage an das BMI und liefert ihnen die idee, alle take down waffen zu verbotenen waffen zu erklären!
Sehe da keine Gefahr.
für Unterhebelrepetierer, speziell wenn sie für Jagdreisen engesetzt werden, ist eine derartige "take-down" Variante durchaus nicht unüblich und kann ganz ganz leicht an historischen Beispielen bis in die Gegenwart herauf belegt werden.von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind..
Genau. Soll doch jeder kaufen was er will, ist eh nicht meine Verlässlichkeit.GSchoenbauer hat geschrieben:für Unterhebelrepetierer, speziell wenn sie für Jagdreisen engesetzt werden, ist eine derartige "take-down" Variante durchaus nicht unüblich und kann ganz ganz leicht an historischen Beispielen bis in die Gegenwart herauf belegt werden.von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind..
Aber das Beste wird sein, ihr schafft hier im Forum gleich selbst ein neues Verbot, (ist ja auch durchaus nicht unüblich), dann muss euch des BMI das nurmehr leichten Herzens bestätigen.